Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 107, Nr. 18, 16.9.2017, (2116) Dieses Prinzip – ursprünglich vor allem von öffentlichen Kreditgebern angewandt – wird auch Zahnärzte in Zeiten von Basel III künftig bei Kreditgesprächen begleiten. Es ist daher sinnvoll, sich mit den Mechanismen dieser „individuellen Kreditbepreisung“ ein- mal näher zu befassen. 1. Ermittlung der Bonität Zunächst werden die wirtschaft- lichen Verhältnisse anhand der Unterlagen zur Vermögens- und Ertragslage der Praxis geprüft. Dazu gehören in der Regel die aktuellen Jahres- oder Zwischenabschlüsse und die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) beziehungsweise die Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Diese Bonitätsermittlung erfolgt auf der Basis komplexer Bewertungsmodelle wie Rating- verfahren. Für Zahnärzte ist es wichtig, nach- zufragen, welche Elemente mit welchem Faktor im jeweiligen Ratingverfahren be- rücksichtigt werden. Neben einem ange- messenen Eigenkapital geht es hier auch um vom Kreditnehmer beeinflussbare Größen – etwa um die unternehmerischen Fähigkeiten zur strategischen Führung seiner Praxis und seiner Mitarbeiterinnen. Allerdings sollte man die betriebswirtschaftlichen Kenn- zahlen als die nach wie vor wesentlichen Kriterien der Bonitätsprüfung nicht unter- schätzen – und deshalb auch seinen Steuer- berater hinzuziehen. Gemäß dem Ergebnis der Bonitätsprüfung wird die Praxis in eine Bonitätsklasse einge- ordnet. Diese Bonitätsklassen können sich zum Beispiel am Schulnotensystem von 1 bis 6 mit den Qualifikationsmerkmalen „ausgezeichnet“ bis „gerade noch (oder nicht mehr) ausreichend“ orientieren. Bleibt man bei diesem Beispiel, ist die Risiko- einschätzung bei der Note 1 „niedrig“ und die Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit unter 0,1 Prozent. Bei einer Bonitätsnote von 6 hat es die Bank dagegen mit der Einschätzung „hohes Risiko“ und einer Ein- Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von etwa 5 bis 10 Prozent zu tun. Gilt ein Zahnarzt als bonitätsmäßig befriedigend, erhält er bankintern folgerichtig die Bonitätsklasse 3 – damit ist der erste Schritt zum späteren Kreditzinssatz erfolgt. 2. Prüfung der Sicherheiten Der zweite Schritt ist die Prüfung der vor- gesehenen Kreditsicherheiten. Im Rahmen der bankinternen Bewertung schätzt die Bank ein, welcher Kreditanteil durch die erwarteten Erlöse voraussichtlich abgedeckt werden kann, wenn es tatsächlich zu einer Sicherheitenverwertung kommen sollte. Diese sogenannte Werthaltigkeit der Be- sicherung orientiert sich vor allem am mög- lichen Wiederverkaufswert jeder einzelnen Sicherheit. So ist eine im Grundbuch erst- rangig eingetragene Grundschuld regel- mäßig „werthaltiger“ als die Sicherungs- übereignung der Praxisausstattung oder die Abtretung von Patientenforderungen. Auf dieser Grundlage ordnet die Bank die Sicherheiten in (meist drei) Besicherungs- klassen ein, in denen die werthaltige Besicherung in Prozentwerten angegeben wird. Etwa so: Besicherungsklasse 1: werthaltige Besicherung ab 80 Prozent Besicherungsklasse 2: werthaltige Besicherung 50 bis 80 Prozent Besicherungsklasse 3: werthaltige Besicherung unter 50 Prozent Ermittelt die Bank nun, dass eine Grund- schuld den Kredit zu voraussichtlich 70 Pro- zent abdecken würde, ergibt sich daraus Besicherungsklasse 2 – und damit das Ergebnis des zweiten Schrittes. 3. Festlegung der Preisklasse Abschließend wird mithilfe der ermittelten Bonitäts- und der er- mittelten Besicherungsklasse die „Preisklasse“ des Kredits festgelegt. Das dazu erforderliche Kombina- tionsraster kann durchaus umfangreich sein, weil es sämtliche Bonitäts- und Besicherungs- klassen zusammenführen muss. Die Unter- schiede vom besten bis zum maximal möglichen Zinssatz können dabei je nach Bankinstitut erheblich variieren können – Zinsdifferenzen von fünf Prozent und mehr sind keineswegs selten. Michael Vetter Fachjournalist für Finanzen Kreditbepreisung Der Zinssatz als Risikoindikator Die Grundidee ist denkbar einfach: Zahnarzt und Hausbank vereinbaren einen individuellen Kreditzinssatz, wobei Kreditwürdigkeit oder Bonität einerseits und Besicherung andererseits die Faktoren für die Höhe dieses Zinssatzes darstellen, der im Ergebnis das jeweilige Ausfallrisiko des Kredits widerspiegeln soll. Neben der Kenntnis der Einzelheiten des Ratingverfahrens sollte man über die Bewertungsrichtlinien der Kreditsicher- heiten seiner Bank informiert sein. Zudem sollte thematisiert werden, in welchem Umfang „Basel III“ und das bereits diskutierte „Basel IV“ die künftige Risikoermittlung beeinflussen werden und wie sich Bank und Kunde gegenseitig unterstützen können, um auch die zukünf- tige Kreditversorgung sicherzustellen. Checkliste Sag‘ mir welchen Zins du hast, und ich sage dir, was Deine Bank von Deinen Sicherheiten hält. 106 Praxis

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=