Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 107, Nr. 18, 16.9.2017, (2024) Wie dringlich die neue Approbationsord- nung für den Berufsstand ist, machte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) im Vorfeld der letzten Sitzung des Bundesrats vor dem Ende der Legislaturperiode noch einmal deutlich: Auf einer Informationsveranstal- tung für die Gesundheitsreferenten der Lan- desvertretungen beim Bund legte die BZÄK- Verbandsspitze dar, von welch zentraler Be- deutung es für den Berufsstand ist, dass die längst überfällige Modernisierung der zahn- ärztlichen Ausbildung noch in dieser Legis- laturperiode auf den Weg gebracht wird. An die Bundesländer wurde appelliert, den Ge- setzgebungsprozess zu Ende zu führen und nicht in die nächste Legislaturperiode zu verschleppen. „Nehmen Sie die Sache ernst!“ BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel: „Es besteht ein dringender Novellierungsbedarf, um die Ausbildungsqualität zu sichern und damit die künftige Versorgung der Patienten wei- ter zu gewährleisten.“ Durch die alte Ver- ordnung würden notwendige strukturelle Anpassungen in der zahnärztlichen Ausbil- dung verhindert. Schließlich gebe es keinerlei Diskrepanzen in fachlicher Hinsicht: Die neue Verordnung garantiere eine adäquate, moderne und zeitnahe Ausbildung, von der Lernende, Lehrende und die Universitäten profitierten. Und die Bundesratssitzung am 22. Septem- ber sei die vorerst letzte Möglichkeit, die Novelle anzustoßen. Engels dringende Bitte an die Referenten: „Nehmen Sie die Sache ernst.“ Auf Kostenaspekte aus Sicht der Universitä- ten ging Prof. Dr. Ralph G. Luthardt, Präsi- dent der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), ein: „Nur mit der Absenkung der Studierendenzahlen werden wir die Kosten nicht auffangen können.“ Die Novelle gehe von der Annahme aus, dass der Bedarf an Zahnärzte sinken wird. Tatsächlich sei aber – aufgrund der demografischen Entwicklung – ein steigender Behandlungs- und Thera- piebedarf festzustellen, und damit steige natürlich auch der Bedarf an Zahnärzten. Zudem hätten jüngere Zahnärzte geänderte Lebensmodelle, eine Reduktion der Studien- plätze also unrealistisch. Luthardt verdeutlichte auch, dass bei der geplanten verbesserten Betreuungsrelation von 1:3 (statt vorher 1:6) keineswegs weni- ger, sondern mehr Personal erforderlich sei. Luthardt: „Zahnärzte bekommen nur dann eine gute Ausbildung, wenn sie auch selbst behandeln dürfen.“ Gerade dies sei aber sehr zeit- und betreuungsintensiv. Für den erhöhten Personalbedarf und Aufwendun- gen für die Infrastruktur rechnet die VHZMK mit einem Effizienzfaktor von 0,66. „Kostenneutral gibt es keine bessere Betreuungssituation“ Die laufenden Kosten pro Jahr bezifferte Lut- hardt mit 65 bis 69 Millionen pro Jahr. Sein Fazit: „Wenn die Betreuungsrelation verbes- sert werden soll, kann es keine Kostenneu- tralität geben.“ Und wichtig für die Hoch- schulen: Die steigenden Kosten machen sich erst ab dem dritten Studienjahr be- merkbar, wenn es in die praktische Betreu- ung der Studierenden geht. Auch aus Sicht der Studierenden ist der Handlungsbedarf enorm, sagte Maximilian Voß, Vorsitzender des Bundesverbands der Zahnmedizinstudenten in Deutschland (BdZM). Die neue Verordnung sei realitäts- nah und fächerübergreifend, betonte er. Als effektiv unterstrich er vor allem die eng- maschige Betreuung der Studierenden, die am Patienten ausgebildet werden sollen. Wer am Patienten arbeitet, brauche Zeit. Schließlich gehe es darum, den Patienten vom Anfang bis zum Ende zu behandeln, Zahnärztliche Approbationsordnung Auf der Zielgeraden? Die neue zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) soll am 22. September ihre letzte Hürde passieren – die Abstimmung im Bundesrat. Ob die Bundes- länder zustimmen, scheint vor allem eine Frage der Finanzierung zu sein. Jeden- falls hat die BZÄK den Landesvertretungen noch einmal ins Gewissen geredet. Warben dafür, dass die zahnärztliche Approbationsordnung den Bundesrat passiert: Prof. Dr. Ralph G. Luthardt, Maximilian Voß, Prof. Dr. Christoph Benz und Dr. Peter Engel (v.l.n.r.) Foto: zm-pr 14 Politik

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