Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 107, Nr. 18, 16.9.2017, (2026) Unsere Gesellschaft wird immer älter. Doch bei aller Anerkennung einer längeren Lebenserwartung ist die „quality of life“ beim Gesunden noch immer mit Abstand am größten. Gerade aber unter den soge- nannten „Best Agern“ reicht Gesundbleiben allein immer weniger Menschen in unserer Gesellschaft. Sie wollen zudem auch jung bleiben, wieder jung werden beziehungs- weise so jung aussehen, wie sie sich fühlen. Die Grenzen zwischen funktioneller Ästhetik und plakativ zur Schau getragener Schön- heit sind dabei fließend und eröffnen ein neues, sehr interessantes Spannungsfeld in der Zahnmedizin. Es gilt, die Balance zwischen Ästhetik und Kosmetik zu finden. Die Rechtsprechung gibt vor, dass Bleaching nicht in Kosmetikstudios, sondern nur in der zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden darf (https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/ b/bleaching_stellungnahme.pdf). Wenn dem Patient mit dem Wunsch nach Zahnaufhel- lung in der zahnärztlichen Praxis vorspricht, können wir uns diesem Wunsch nicht ver- schließen. Wenn die Seele schmerzt, ist der Arzt gefordert Prof. Martin Karrer, Theologe an der Kirch- lichen Hochschule Wuppertal, stellt fest: „Wenn die Seele schmerzt, ist der Arzt ge- fordert“. Das heißt, wenn für unseren Pa- tienten Ästhetik sehr wichtig ist, dürfen wir das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht negieren. Primär ist es unsere Aufgabe, den Patienten intensiv über das Wie aufzuklären. Welche Methoden werden beim Bleachen ange- wandt? Welche Bleachingmethodik ist für unseren Patienten indiziert? Unterliegt diese einer zahnmedizinischen oder einer rein ästhetischen Indikation? Welche negativen Folgen kann eine Zahnaufhellung nach sich ziehen? Indikation aus zahnmedizinischer Sicht kann zum Beispiel die Aufhellung eines nach endodontischer Behandlung verfärbten Zahnes sein. Bei einer prothetischen Rehabi- litation des Kauorgans stehen Funktion und Bleaching in der Zahnarztpraxis Zahnmedizin im Spannungsfeld zwischen Ästhetik und Kosmetik Robert Sader, Roland Frankenberger Der Wunsch nach Verbesserung der dentalen Ästhetik mittels Zahnaufhellung (Bleaching), der Korrektur von Zahnstellungen mittels Kieferorthopädie, der Zahnform mittels Veneertechnik oder nach chirurgischen Änderungen des Gingivaverlaufs und Botoxbehandlungen zur Verbesserung des oralen Umfelds wird in der zahnärztlichen Praxis immer häufiger vorgetragen. Dies betrifft nicht nur unsere jugendlichen Patienten und die im mittleren Alter, sondern immer mehr auch ältere Patienten, bei denen sich Zahnfarbe und -form ins Unansehnliche geändert haben. Vor dem Bleaching hatte der Patient die Zahnfarbe C2, ... Fotos: Dr. Reusch/Westerburg 16 Zahnmedizin

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=