Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 107, Nr. 18, 16.9.2017, (2038) Arztbewertungsportale sind außer Kontrolle Den Leserbrief von Dr. Peter Gorenflos (S. 28) haben wir zum Anlass genommen, die umstrit- tene Rolle der Arztbewertungsportale unter die Lupe zu nehmen. Eine Umfrage (S. 29) zeigt, welche Bedenken Ärzte gegenüber Bewertungsportalen haben. Die PR & Marketing Managerin von jameda, Kathrin Kirchler, erläutert (S. 30), was Premium- Profile bei jameda leisten und wie die interne Qualitätssicherung funktioniert. Der Rechtsanwalt Matthias Hechler be- schreibt (S. 34), wie man gegen Bewertungen vorgehen kann. Arztbewertungsportale T ITELGESCHICHTE Leserbrief vom 17. Juli 2017 „Ein Bewertungs-Portal darf kein Werbe-Portal sein“ Dass bei einem kombinierten Werbe- und Bewertungsportal zahlende Kunden besser abschneiden als Nicht-Kunden erscheint plausibel, aber stimmt es auch faktisch und welche Konsequenzen hat das? Ich habe mir die Mühe gemacht und im Internet über einhundert jameda- Kunden-Dateien – man erkennt sie am Emblem Gold oder Platin – und über einhundert jameda-Dateien von Nicht-Kunden zusammengestellt und verglichen. Diese Vergleichsliste lässt sich jederzeit mit beliebigen anderen jameda-Dateien wiederholen. Es wurden via Gelbe Seiten aus verschiedenen Städten Kollegen unterschiedlicher Facharzt-Richtungen und Zahnärzte per Zufallsprinzip ausgewählt – das Ergebnis war erschreckend. jameda-Kunden schneiden im Bewertungsdurchschnitt statistisch signifikant besser ab. Es ist nahezu unmöglich, eine Liste von jameda-Kunden aufzustellen, die keine guten Durchschnittswerte erzielen, aber es ist ganz einfach, eine lange Liste von Nicht-Kunden aufzustellen, die schlechte bis katastrophale Bewertungen erzielen. Mit diesem Geschäftsmodell verdient jameda Geld. Bei Nicht-Kunden wird eine Liste von Vergleichspraxen in der Regel gleicher Fachrichtung angezeigt – alles aus- schließlich jameda-Kunden – inklusive Entfernung mit Kilometerangabe und mit in der Regel besseren Bewertungen. Bei Kunden wird eine solche Liste konkurrierender Praxen nicht angezeigt. Auf diese Weise sollen Patienten von Nicht-Kunden abgeworben werden für jameda-Kunden, ein klassischer Fall unlauteren Wettbewerbs. Dass die Kriterien für die Veröffentlichung von Bewertungen bei aller Anonymität in beiden Gruppen identisch sein sollen, ist völlig unplausibel und hätte vor keinem Gericht Bestand. Hier wird kontinuierlicher Druck auf Kollegen aus- geübt, Kunde von jameda zu werden, um Rufschädigungen zu vermeiden. Das ist inakzeptabel und muss durch eine Ergänzung des Antikorruptionsgesetzes verhindert werden. Bewertungs-Portale: Gerne! Aber mit gleichen Spielregeln für alle. Werbe-Portale: Ja! Da darf man aber nicht aufgeführt werden müssen, wenn man das nicht will. Eine Kombination von beiden Portal-Typen muss aber per Gesetz verboten werden, denn sonst wird ein Arzt-Empfehlungs-Portal zwangsläufig zu einem Portal unlauteren Wettbewerbs, zu einem Ärzte-Korrum- pierungs-Portal. Dr. Peter Gorenflos, Berlin 28 Arztbewertungsportale

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