Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 107, Nr. 18, 16.9.2017, (2046) Angenommen der Zahnarzt bean- standet eine Bewertung. Wie sieht das Verfahren dann aus? Die juristische Prüfung der Bewertungen gibt häufig Anlass zu Beanstandungen. Man muss wissen, dass die Bewertungen bei jameda im Normalfall von juristischen Laien geprüft werden, die zwar sehr gut anwaltlich beraten sind, jedoch selbst keine juristische Ausbildung haben. Ob eine Bewertung inhaltlich eine zulässige Meinungsäußerung darstellt oder eine un- zulässige Tatsachenbehauptung, ist eine rechtlich sehr komplizierte Frage und in meiner täglichen Praxis oft der Hauptstreit- punkt mit jameda. Letztendlich entscheidet nicht jameda, ob eine Bewertung inhaltlich zulässig ist oder nicht, sondern ein Gericht, sollte der Arzt mit der Wiederveröffentlichung der Bewertung nach Prüfung nicht einver- standen sein. Daher ist es wichtig, sich von Anfang an anwaltlich gegen jameda vertre- ten zu lassen. Mit einer guten juristischen Argumentation kann man jameda bereits ohne ein Gerichtsverfahren zur Löschung einer Bewertung bewegen. Veröffentlicht jameda die Bewertung nach Durchführung des Prüfungsverfahrens erneut, ist diese Ent- scheidung meist endgültig. In diesen Fällen muss man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um jameda zur Löschung zu be- wegen. Es kam bereits vor, dass jameda nach Einreichung einer Unterlassungsklage die Bewertung gelöscht und eine Unter- lassungserklärung abgeben hat. Die bewertenden Patienten haben ein Recht auf Anonymität, doch ist jameda verpflichtet, jedem Zweifel an einem Behandlungskontakt nach- zugehen. Wie kann man sich auf jamedas Urteil verlassen? Das ist doch eine Blackbox, zumal das Unter- nehmen Interesse an einem gewissen Spektrum an Beurteilungen haben dürfte, richtig? jameda hat im Prüfverfahren (eigentlich) die Stellung eines unabhängigen Schieds- richters, der ernsthaft versuchen muss, die ? ? Berechtigung der Beanstandung des betrof- fenen Arztes zu klären. Hierbei muss sich jameda die die notwendige Tatsachen- grundlage verschaffen Richtig ist, dass man bei der Prüfung des Behandlungskontakts den Angaben von jameda auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Nach meiner Erfahrung mit jameda hält sich das Unternehmen im Prüfungs- verfahren allerdings strikt an die Vorgaben des Bundesgerichtshofs und führt das Prü- fungsverfahren transparent durch. jameda leitet die Stellungnahmen und Belege der Verfasser an den Betroffenen oder dessen Anwalt weiter, wobei Passagen der Stellung- nahmen geschwärzt werden, damit die Bewerter auch anonym bleiben. Da jedoch verschiedene und gerade negative Bewertungen den Sinn und Zweck eines Bewer- tungsportals ausmachen und jameda daher mehr Interesse an der Veröffentlichung als an der Löschung von negativen Bewertungen hat, kann man eine gewisse Parteilichkeit jamedas nicht ausschließen. Wie bei der inhaltlichen Prüfung hat jameda auch bei der Prüfung des Behandlungskontakts nicht das letzte Wort. Auch hier kann man jeder- zeit gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wobei die Rechtslage nicht eindeutig ist. Wie anfällig für Manipulationen ist die Plattform? Besteht ein Zusammen- hang zwischen der Mitgliedschaft des Arztes und seinen Bewertungen? Werden Ärzte, die bei jameda sind, bei Google besser gerankt? Ich habe zahlreiche Mandanten, die eines der Premium-Pakete von jameda gebucht haben. Sowohl nach meiner Erfahrung als auch nach den eigenen Geschäftsbedingun- gen von jameda werden zahlende Ärzte bei der Löschung von Bewertungen definitiv nicht bevorzugt. Was das Ranking bei den organischen Such- treffern von Google betrifft, so gehe ich davon aus, dass Sie Ärzte meinen, deren Website mit jameda verlinkt ist. Da jameda eine Verlinkung zu den Praxis-Websites der Ärzte für zahlende Kunden anbietet, dürfte ? eine solche Verlinkung für das Google-Ran- king der eigenen Websites der Ärzte positiv sein, solange Google die Website von jameda – wie aktuell – als informativ und seriös ein- stuft und ihre Inhalte weit oben in der Such- trefferliste anzeigt. Das bloße Vorhalten eines jameda-Profils ohne einen solchen Backlink dürfte keinen Einfluss auf das Ranking einer Arztwebsite haben. Wie aussagekräftig sind solche Be- wertungen, wenn das Unternehmen in seinem Geschäftsmodell Werbung und Bewertung vermischt? Man muss heutzutage aufgrund der im- mensen Manipulation generell an der Aus- sagekraft von Bewertungen zweifeln. Sicher hat die von jameda betriebene Vermischung von Bewertungen und bezahlter Werbung ein zusätzliches „Geschmäckle“. jameda wurde vom Landgericht München auch be- reits verurteilt, bezahlte Werbeanzeigen von Ärzten als solche zu kennzeichnen. Hieran hält sich jameda auch strikt und ich sehe da- her nicht zwingend einen negativen Einfluss der bezahlten Werbung auf die Glaubwür- digkeit der Bewertungen. Letztendlich muss der Internetnutzer die Aussagekraft von Bewertungen selbst beurteilen. Viele Ärzte lassen mittlerweile ihre negativen Bewer- tungen konsequent anwaltlich löschen, weil gerade unzufriedene Patienten, die es immer gibt, tendenziell eher zu einer Bewertung neigen als zufriedene, und Internetnutzer bereits eine einzige negative Bewertung sehr hoch gewichten und sich von einem Arztbesuch abschrecken lassen. Matthias Hechler, M.B.A. Anwaltskanzlei Hechler Remsstr. 17, 73525 Schwäbisch Gmünd ? 36 Arztbewertungsportale µ Selbst bei rechtmäßigen Meinungsäußerungen hat man eine Löschungschance! Bezahlen Sie für Ihren guten Ruf? Vertrauen Sie den Bewertungen auf den Portalen? Sind Sie schon einmal rufschädigend bewertet worden? Schreiben Sie uns Ihre Erlebnisse mit Bewertungsportalen unter zm@zm-online.de . Wie halten Sie es mit Arztbewertungsportalen?
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