Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 107, Nr. 18, 16.9.2017, (2048) 38 Politik Das sagt die KZBV: Die MVZ sind stark regional konzentriert und siedeln sich vor allem in Großstädten, Ballungsräumen und einkommensstarken ländlichen Gebieten an (siehe Grafik). Am 31.03.2017 befanden sich laut Angaben der KZBV rund 77 Prozent der rein zahnärzt- lichen MVZ in städtischen und rund 23 Pro- zent in ländlichen Gebieten. Die dynamische Entwicklung der MVZ lässt eine Sogwirkung auf potenziell niederlassungs- und anstel- lungswillige junge Zahnärzte befürchten. Bleibt diese Dynamik weiterhin bestehen, wird es bedingt durch den demografischen Wandel innerhalb des Berufsstands künftig zu Engpässen und Unterversorgungen im ländlichen Raum kommen, befürchtet die KZBV. Dies gilt insbesondere für die ost- deutschen Bundesländer, aber auch für viele Regionen in den alten Bundesländern. Die Vertragszahnärzte in Einzelpraxen be- ziehungsweise Berufsausübungsgemein- schaften in strukturschwachen ländlichen Regionen werden in Zukunft Probleme haben, Nachfolger für eine Anstellung zu finden. „Dies wirkt einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung, insbesondere in Flächenstaaten, entgegen“, betont die KZBV. „Die arztgruppengleichen MVZ wirken somit wie ein Katalysator für die Unter- versorgung. Diese Entwicklung widerspricht der ursprünglichen Intention des Gesetz- gebers zur Sicherung der Versorgung in der Fläche.“Allein auf die Großstädte Berlin mit 32 rein zahnärztlichen MVZ, München mit 13 MVZ, Köln mit 10 MVZ und jeweils mit 7 MVZ auf die Städte Hannover und Leipzig sowie den Planungsbereich Ludwigsburg (Stadt und Umland) entfällt eine Gesamt- zahl von 76 MVZ, die für sich einen Anteil von einem Viertel aller rein zahnärztlichen MVZ einnehmen. MVZ: Bundesregierung und KZBV uneins „MVZ bedrohen die Versorgung in der Fläche“ Die Linken wollten in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, ob die Neuregelung für MVZ bislang Effekte auf die Erreichbarkeit von zahnärztlichen Leistungen im ländlichen Raum hatte. In einer Stellungnahme an das BMG (bereits vor der Anfrage) hatte die KZBV ihre Position zu MVZ formuliert. Quelle: KZBV
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