Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 107, Nr. 18, 16.9.2017, (2062) zu Problemen führte: Während zivile Ärzte und Zahnärzte der Behandlung von Soldaten teilweise ablehnend gegenüber standen, hatten die Soldaten-Patienten zum Teil wenig Vertrauen zu den Sanitätsoffizieren der Bundeswehr. Hinzu kam eine gewisse, zumindest so wahrgenommene Isolation der Sanitätsoffiziere der Bundeswehr durch die zivile Kollegenschaft. Die materiellen – und damit auch die fachlichen Möglichkei- ten waren – gerade im Vergleich zum zivilen Gesundheitssystem – limitiert. Wie konnte diese anfängliche Kluft zwischen militärischem und zivilem Bereich überwunden werden? Mitte der 1980er-Jahre begann die Zahn- medizin in der Bundeswehr schließlich den Anschluss an den zivilen Bereich zu finden: Der Inspizient Zahnmedizin, Admiralarzt Dr. Dieter Nordholz, stellte seine – grundsätzlich noch heute gültige – „Prioritätenliste für die zahnärztliche Behandlung von Soldaten“ auf. Die Hygiene in den zahnärztlichen Behand- lungseinrichtungen wurde auf einen vor- bildlichen Stand gebracht und die ersten regelmäßigen Parodontologiekurse wurden an der Akademie des Sanitäts- und Gesund- heitswesens der Bundeswehr durchgeführt, um exemplarisch nur einige Bausteine zu nennen. Unter Generalarzt Dr. Wilfried Möckel ge- lang nach der deutschen Wiedervereinigung im zahnärztlichen Bereich die Integration der ehemaligen NVA-Angehörigen in die Bundeswehr und eine Modernisierung von Material und Infrastruktur in den neuen Bundesländern. Wir haben sowohl die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oral- chirurgie als auch zum Fachzahnarzt für Parodontologie in die Bundeswehr einge- führt und es erfolgte eine weitere Anpas- sung der materiellen Ausstattung an den Stand der Technik. Die Inspizienten Admiralarzt Dr. Bernd Merkel und Generalarzt Dr. Jürgen Macheleidt trugen durch ihre Präsenz in den zahnärztlichen Be- handlungseinrichtungen im Rahmen regel- mäßiger Inspizierungen wesentlich zur konti- nuierlichen fachlichen und infrastrukturellen Weiterentwicklung bei und konnten bei den Strukturverhandlungen 1997 ein Ergebnis ? für die Zahnmedizin erreichen, das eine sehr gute Basis für die Weiterentwicklung der personellen und materiellen Ausstattung ist. Bis etwa ins Jahr 2002 existierte in den Teilstreitkräften Herr, Luftwaffe und Marine organisatorisch getrennt jeweils ein eigener zahnärztlicher Dienst. Diese wurden nun unter dem Inspizienten Admiralarzt Dr. Günther Brassel in den neu geschaffenen Organisationsbereich „Zentraler Sanitäts- dienst der Bundeswehr“ (ZSanDstBw) über- und zusammengeführt. Im Zuge dessen erfolgte auch der Aufbau einer neuen Abteilung Zahnmedizin im Sanitätsamt der Bundeswehr in München. Insgesamt kann diese Zusammenführung im ZSanDstBw so- zusagen als Geburtsstunde eines personell, materiell und infrastrukturell äußerst leis- tungsfähigen Fachbereichs Zahnmedizin angesehen werden. In diesem Zusammenhang haben meine Vorgänger Admiralarzt Dr. Günther Brassel und Admiralarzt Dr. Wolfgang Barth in einer Zeit zahlreicher struktureller Veränderungen und Paradigmenwechsel in der Zahnmedizin sowie im Bereich der Aus-, Fort- und Weiter- bildung die Beziehungen zu den zivilen Standesorganisationen vertieft, in deren Tradition ich mich nun sehe und die ich wei- ter ausbauen werde. Sie haben vom Anspruch an die zahn- ärztliche Versorgung der Soldaten ge- sprochen. Wie manifestiert der sich? Unser Anspruch besteht darin, jedem Solda- ten zu jedem Zeitpunkt, also in der Heimat- kaserne genauso wie im Auslandseinsatz, eine ? fachlich hochwertige zahnmedizinische Ver- sorgung zu bieten, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Hier verweise ich gerne auf die Maxime des Sanitätsdienstes (siehe Kasten), die für die Einsätze in der Ergebnisqualität genau die- sen Anspruch an die gesamte medizinische Versorgung unserer Soldaten erhebt. Um dem zu genügen, ermöglichen (und er- warten) wir eine intensive Fortbildung unse- rer Sanitätsoffiziere auf allen Gebieten der Zahnmedizin, wobei die tiefe Integration in die zivile Zahnärzteschaft sehr hilfreich ist. Natürlich ist gut ausgebildetes und motiviertes Assistenzpersonal ebenso un- abdingbar, wie eine moderne materielle Ausstattung. Derzeit versorgen wir unsere Soldaten-Pa- tienten in rund 140 zahnärztlichen Behand- lungseinrichtungen, die über ganz Deutsch- land verteilt sind. Darüber hinaus sind wir mit eigenen zahnärztlichen Fachabteilungen in den fünf Bundeswehrkrankenhäusern ver- treten und bringen zahnärztliche Expertise im Schifffahrtmedizinischen Institut der Ma- rine sowie am Zentrum für Luft- und Raum- fahrtmedizin der Luftwaffe ein. Zusätzlich sind wir im Auslandeinsatz und an Bord von Marineschiffen mit entsprechenden zahnärztlichen Behandlungsmöglichkeiten für unsere Soldaten da und können so dem eingangs beschriebenen umfassenden Ver- sorgungsanspruch gerecht werden. Und welche Bedeutung spielt die Zahnmedizin in der Bundeswehr für das Fach insgesamt? ? Der „Inspizient Zahnmedizin der Bundes- wehr“ wurde nicht gleich bei Aufstellung des zahnärztlichen Dienstes etabliert, viel- mehr wurde dieser Spitzendienstposten erst im Jahr 1965 eingerichtet und schließ- lich 1969 mit dem Dienstgrad Generalarzt oder Admiralarzt versehen. Die Hauptauf- gaben bestanden in der Inspizierung der zahnärztlichen Behandlungseinrichtun- gen, also der Fachaufsicht, der Repräsen- tation des Fachbereichs nach innen und außen und in der Beratung des Inspek- teurs des Sanitäts- und Gesundheitswe- sens (heute Inspekteur des Sanitätsdiens- tes der Bundeswehr) in zahnärztlichen An- gelegenheiten. Im Jahr 2015 wurde dieses Amt durch den Dienstposten des „Leiten- den Zahnarztes der Bundeswehr“ (nun- mehr im Dienstgrad Flottenarzt/Oberst- arzt) ersetzt. Amtsinhaber ist derzeit Flot- tenarzt Dr. Helfried Bieber. Oberstarzt Prof. Dr. med. dent. Ralf Vollmuth Der Inspizient Zahnmedizin 52 Zahnmedizin
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