Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 107, Nr. 18, 16.9.2017, (2016) 6 Leitartikel Dr. Peter Engel Präsident der Bundeszahnärztekammer Foto: BZÄK-Axentis µ Es wäre schlimm, wenn die neue Approbationsordnung so kurz vor der Zielgeraden am Geld scheitern sollte. Nach gut 60 Jahren zähen Ringens ist es endlich so weit: Die neue zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) soll am 22. September ihre letzte Hürde passieren – die Abstimmung im Bundesrat. Wie dring- lich das für den Berufsstand ist, hat die Bundeszahnärztekammer im Vorfeld der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Bun- destagswahl noch einmal deutlich gemacht: Auf einer Informationsveranstaltung für die Gesundheitsreferenten der Landesver- tretungen beim Bund (siehe Seite 14) haben wir dargelegt, dass es von zentraler Bedeutung für die Zahnärzteschaft ist, die längst überfällige Modernisierung der zahnärztlichen Ausbildung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Unser Appell geht an die Bundesländer, den Gesetzgebungsprozess zu Ende zu führen und nicht in die nächste Legislatur- periode zu verschleppen. Wir haben auf der Veranstaltung betont, dass es uns darum geht, als Repräsentanz des gesamten Berufsstands unsere Kompetenz und unser ganzes berufspolitisches Gewicht in den Prozess einzubringen. All die Jahre hat sich die Politik um eine offizielle Aktualisierung der zahnärztlichen Ausbildung herumgedrückt. Eine weitere Verschiebung auf die Zeit nach der Wahl wäre eine mittlere Katastrophe. Denn es ist damit zu rechnen, dass dann die Karten politisch neu gemischt werden. Und ob dann die ZApprO bei der Politik auf der Prioritätenliste ganz oben stehen wird, wage ich zu bezweifeln. Die letzte Bundes- ratssitzung dieser Legislaturperiode am 22. September ist also die vorerst letzte Mög- lichkeit, die Novelle zeitnah anzustoßen. Fest steht: BZÄK, VHZMK, DGZMK, KZBV und BdZM unterstützen gemeinsam die Novelle in fachlicher Hinsicht. Aber alle vorherigen Novellierungsbemühungen sind bisher daran gescheitert, dass die Politik nicht mehr Geld für die Ausbildung der Studierenden ausgeben wollte. Auch der jetzige Entwurf geht von einer Kosten- neutralität aus – die aber de facto nicht umsetzbar ist. Das hat die VHZMK in ihrer Argumentation auf der Informationsveranstaltung sehr klar herausgearbeitet. Auch eine Absenkung der Studierendenzahl würde auf keinen Fall die Kosten decken. Hinzu kommt: In vielen Bundesländern haben die Universitäten in den vergangenen Jahren Hochschulpakte abgeschlossen, um der stark gestiegen Anzahl von Studieninteressierten die Mög- lichkeit für ein Studium zu geben und die Zahl der Studienabschlüsse zu erhöhen. Hier Studienplätze abzubauen, ist explizit auszuschließen. Gleichzeitig zeichnet sich ein höherer Bedarf an zahnmedizinischer Versorgung ab – und damit auch an Zahnärzten. Das machen die Ergebnisse der DMS-V-Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte deutlich. Hinzu kommt, dass der Berufs- nachwuchs mit einem veränderten Rollen- verständnis weniger Gesamtlebensarbeits- zeit erreichen wird als Zahnärzte früherer Generationen. Entsprechend mehr Zahn- ärzte werden gebraucht und müssen aus- gebildet werden. Auch die theoretisch-praktische Ausbildung am Patienten mit der geplanten eng- maschigeren Betreuung – inklusive dem damit einhergehenden Personalbedarf – kostet mehr Geld. Die VHZMK kalkuliert mit einem Mehrbedarf in Höhe von rund 65 bis 69 Millionen Euro pro Jahr für die laufenden Kosten der Universitäten. Es wäre fatal, wenn die neue Approbations- ordnung so kurz vor der Zielgeraden am Geld scheitern sollte. Das würde letztlich ein weiteres Abkoppeln der Zahnmedizin von der Medizin darstellen. In einer Gesell- schaft, die immer älter wird, muss auch die Zahnmedizin medizinischer werden – gerade hierfür will ja die Novelle die Weichen stellen. Einer der Kernpunkte ist die Angleichung der Studiengänge von Medizin und Zahnmedizin, inklusive der Verknüpfung vorklinischer und klinischer Inhalte. Hinzu kommt, dass sich die Lehre jetzt auch den im Versorgungsalltag und den in der Wissenschaft gewonnnen Erkenntnis- sen anpasst. Von all dem profitiert vor allem einer – nämlich unser Patient. Es wäre ein Armutszeugnis, wenn dies alles – nach über 60 Jahren – ausschließlich an der Finanzierung scheitern würde. Die Verant- wortung für eine zeitgemäße und qualitativ hochwertige Ausbildung der Zahnärzte liegt jetzt in den Händen der Politik. „Jetzt liegt es am Bundesrat!“

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=