Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 107, Nr. 18, 16.9.2017, (2104) Nach 30 Monaten konnten Brackets und Bänder entfernt werden, im Unterkiefer wurde ein Kleberetainer von 33 bis 43 ange- bracht und im Oberkiefer eine Retentions- platte verwendet. Im abschließenden OPG war der Zahn 34 regelgerecht eingeordnet, die nach distal deviante Wurzelspitze ist aller Wahrschein- lichkeit nach der Verlagerung geschuldet (Abbildung 8). Diskussion Die Einordnung verlagerter Zähne ist eine viel diskutierte Herausforderung und fordert häufig ein interdisziplinäres Vorgehen zwi- schen Kieferorthopäden und Mund-Kiefer- Gesichtschirurgen. Am Anfang der Behand- lungsplanung steht oftmals die richtungs- weisende Frage nach einer Einordnung des verlagerten Zahnes in die Zahnreihe oder der Entfernung mit kieferorthopädischem beziehungsweise implantologisch-prothe- tischem Lückenschluss. Diese Entscheidung hängt maßgeblich von der Expertise und vom Verständnis des Erst- behandlers ab; die Relation von Aufwand, Wertigkeit des verlagerten Zahnes, Alter des Patienten und die Behandlungsalternativen müssen in die Entscheidung über die Indika- tionsstellung einfließen. Erfahrungsgemäß werden in der kieferorthopädisch-kieferchirur- gischen Vorgehensweise sehr gute Ergebnisse erzielt [Diedrich, 1986; Mc Kay, 1978]. Der Begriff der Retention erfuhr im 20. Jahr- hundert unterschiedliche Definitionen, denen jedoch ein verspäteter oder ausbleibender Durchbruch gemeinsam ist [Luniatschek, 1906; Scheff, 1909]. Varianten ergeben sich in den Definitionen, da einige Autoren ein abgeschlossenes Wurzelwachstum [Hotz, 1970] oder ein Durchbrechen des kor- respondierenden Zahnes der Gegenseite [Klein, 1915] voraussetzen. Weiter ist eine Retention von einer Dentitio tarda zu unterscheiden, wenn sich der Zahn später an regelgerechter Position einstellt [Adloff, 1910]. Abzugrenzen sind auch die Verlagerung und die Impaktation. Erstere beschreibt eine abweichende Position der Zahnanlage im Kiefer, zweitere zusätzlich ein mechanisches Durchbruchshindernis. Ein Be- lassen retinierter Zähne kann folgenlos bleiben, die Risiken sind jedoch nicht unerheblich. Von Verkürzungen des Zahnbogens über Mittel- linienverschiebungen, ektope Zahndurch- brüche, Wurzelresorptionen benachbarter Zähne bis hin zu entzündlichen Zuständen oder zystischen Veränderungen mit dem möglichen Risiko pathologischer Frakturen. Abbildung 6: Orthopanthomogramm, Zahn 34 angeschlungen an ein kleines Kettchen Abbildung 7: Orthopantomogramm, Bewegung des Zahnes 34 mittels Powerarm Abbildung 8: Orthopantomogramm, Endsituation nach Einordnung des Zahnes 34 Fotos: Kley, Hell, MKG-Chirurgie, Diakonie Klinikum Jung-Stilling, Siegen Fortsetzung des Artikels auf Seite 96 94 Zahnmedizin
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