Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 107, Nr. 18, 16.9.2017, (2109) Welche Veränderungen hat die Funk- tionslehre durch die Entwicklung der bildgebenden Verfahren (3D, CT, DVT et cetera) erfahren? Die bildgebenden radiologischen Verfahren bringen wertvolle Erkenntnisse über struk- turelle, knöcherne Veränderungen der arti- kulierenden Strukturen. Insbesondere die DVT vermittelt diagnostische Erkenntnisse mit einer geringeren Strahlenexposition, als dies die früheren transkraniellen, zwei- dimensionalen Röntgenbilder vermochten. Die Magnetresonanztomografie ist nach wie vor der Goldstandard um Diskusverla- gerungen zu verifizieren und strukturelle Veränderungen des Knorpels zu diagnosti- zieren. All diese Verfahren sind jedoch nicht regelhaft anzuwenden, sondern erfordern neben der rechtfertigenden Indikation- ins- besondere der strahlenexponierenden Ver- fahren, auch eine Kosten-Nutzen-Abwägung ? und neben der diagnostischen auch eine therapeutische Rechtfertigung. Ist es durch die Digitalisierung ein- facher geworden, bei Patienten eine Funktionsanalyse anzufertigen – etwa vor einer prothetischen Versorgung? Die Digitalisierung in Form der digitalen Patientenakte gibt ein besseres Ordnungs- prinzip und eine optimale Archivierung vor und – je nach Dokumentationssystem – auch die Möglichkeit der Auswertung der eingegebenen Daten. Dennoch sind es immer noch der gesunde Menschenver- stand und das zahnärztliche Wissen, das die spezifische Diagnose und die darauf auf- bauende Therapie ableiten sollen. Digitale Systeme zur instrumentellen zahn- ärztlichen Funktionsanalyse sind in der Tat im Handling viel einfacher als die alten analogen, mechanischen Systeme und auch ? viel genauer. Sie ermöglichen dadurch eine optimale Schnittstelle zur Zahntechnik durch die Weitergabe wichtiger funktioneller Parameter für die okklusale Gestaltung von Zahnersatz. Die aktuelle S2k-Leitlinie zur instrumentellen zahnärztlichen Funktions- anaylse geht darauf ein. Welche bildgebenden Geräte würden Sie einem Zahnarzt ans Herz legen? Eine gute Funktionsdiagnostik ist nicht von bildgebenden Geräten abhängig, sondern von einer guten Anamnese und klinischen Funktionsdiagnostik. Nicht in jedem Fall sind bildgebende Ver- fahren notwendig, um eine Differenzial- diagnose zu erheben. Daher zählen diese diagnostischen Verfahren zur weiterführen- den Diagnostik, die nicht zwingend in der eigenen Praxis durchzuführen sind. ? Fortsetzung des Artikels auf Seite 100 99

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