Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 107, Nr. 20, 16.10.2017, (2302) Münsteraner Memorandum – Zahnarzt und Heiler = Zahnheilkunde! Zum Beitrag „Dr. Hans-Werner Bertelsen: Entweder Heiler oder Zahnarzt“, zm 17/2017, S. 27. Herrn Dr. Bertelsen mit seinen polemischen Äußerungen einen solch exponierten Raum mit Bild und in Farbe gewährt haben, wäre es journalistisch nur fair gewesen, die Reaktion der Heilpraktiker auf das Münsteraner Memorandum direkt im Anschluss abzudrucken und nicht erst 60 Seiten später. Für den Kollegen Bertelsen kann ich mir nur wünschen, dass sein zahnärztlicher Horizont über seine folgende Aussage hinausgeht: Zitat Bertelsen: „Ganzheitliches Arbeiten als Zahnarzt kann nur eins bedeuten: Ich behandle nicht nur den Oberkiefer, sondern auch den Unterkiefer meiner Patienten.“ Zahnheilkunde ist immer ganzheitliche Medizin, ob sie will oder nicht! Seit Langem ist der Zusammenhang zwischen Parodontalerkrankungen und Diabetes wissenschaftlich nach- gewiesen. Endokarditisprophylaxe in der zahnärztlichen Praxis wäre ohne hämatogene Streuung von Keimen aus der Mundhöhle un- nötig. Die zentrale Bedeutung des Kiefergelenks und der Okklu- sion für die gesamte Körperstatik ist ebenfalls längst wissenschaft- lich gesichert. Man könnte noch unzählige Beispiele für Auswir- kungen zahnmedizinischer Pro- bleme auf den Körper anführen. An jedem Zahn hängt schließlich ein Mensch! Oder wozu benöti- gen wir eine Anamnese, wenn unser zahnärztliches Handeln keinerlei Auswirkungen auf den restlichen Körper hat? Wir alle arbeiten also als Zahnärzte ganz- heitlich. Der Unterschied besteht nur darin, dass dieser Umstand manchen Kollegen bewusst ist und anderen offensichtlich nicht. Herr Dr. Bertelsen fordert: „Ent- weder Heiler oder Zahnarzt“. Möge er Zahnarzt bleiben! Ich selbst und viele meiner Kollegen besitzen neben der zahnärzt- lichen Approbation eine Heil- praktikererlaubnis. Wir werden uns weiterhin bemühen, zum Wohle unserer Patienten und im Sinne der Berufsordnung §2 (2) unser „Wissen und Kön- nen in den Dienst der Vorsorge, der Erhaltung und der Wieder- herstellung der Gesundheit zu stellen“. ZahnHEILkunde bein- haltet beides: Zahnarzt und Heiler zu sein! Susanne Remlinger, Zahnärztin und Heilpraktikerin, Ingolstadt Sehr geehrte Damen und Herren der zm-Redaktion, mit Erstaunen habe ich den Beitrag des Kolle- gen Dr. Hans-Werner Bertelsen „Entweder Heiler oder Zahnarzt“ gelesen. Von der ersten bis zur letzten Zeile ist der Beitrag ge- spickt mit beleidigenden und verunglimpfenden Äußerungen über zahnärztliche Kollegen, die zusätzlich eine Heilpraktiker- erlaubnis besitzen. Liest man jedoch in der Musterberufs- ordnung der Bundeszahnärzte- kammer nach, so findet man unter „§ 8 Kollegialität: (1) Der Zahnarzt hat gegenüber allen Berufsangehörigen jederzeit kol- legiales Verhalten zu zeigen. Herabsetzende Äußerungen über die Person, die Behandlungsweise oder das berufliche Wissen eines Kollegen sind berufsrechtswidrig“. Mit seinen Äußerungen hat Herr Dr. Bertelsen nicht einen einzelnen Kollegen, sondern eine wachsende Anzahl von Zahnärzten der Scharlatanerie bezichtigt. Berufs- rechtlich hat er sich damit auf äußerst dünnes Eis begeben! Wäre es nicht die Pflicht der zm- Redaktion gewesen, den Kollegen Bertelsen auf dieses berufsrechts- widrige Verhalten hinzuweisen und die Veröffentlichung des Bei- trags zu verweigern? Schließlich tritt als Herausgeber der zm laut Impressum ebenfalls die Bundes- zahnärztekammer auf. Es kann ja kaum im Sinne der Bundeszahn- ärztekammer sein, dass in ihrem eigenen Fachblatt zahnärztliche Kollegen bezichtigt werden, „Jahrmarktmedizin mit Handauf- legen, Zuckerkugeln, Hütchen- spielen und dem ganzen Pro- gramm“ zu praktizieren. Noch eine Anmerkung: Nachdem Sie Münsteraner Memorandum – Wissenschaft und Säftelehre: das geht nicht zugleich! Zu den Beiträgen „Münsteraner Memorandum: Heilpraktiker – befähigen oder abschaffen?“ und „Dr. Hans-Werner Bertelsen: Entweder Heiler oder Zahnarzt“, zm 17/2017, S. 26–27. Mit Erstaunen, nein, eigentlich mit Entsetzen, habe ich dem Artikel „Den Irrsinn nicht länger hinnehmen“ und dem zugehö- rigen Interview mit Dr. Bertelsen entnommen, dass in Deutsch- land Zahnärzte im Gegensatz zu Ärzten tatsächlich parallel als Heilpraktiker tätig sein können. Diese Tatsache war mir bisher nicht bekannt. Den Ausführun- gen schließe ich mich zu 100% an. Es ist doch absurd, dass ein fachlich ausgebildeter Zahnarzt quasi nebenher und völlig legal einer Tätigkeit nachgeht, die in vielen Fällen nur noch als Scharlatanerie beschrieben werden kann. Wie kann es sein, dass deutschen Zahnärzten parallel zur wissenschaftlichen Zahnmedizin das Praktizieren der mittelalterliche Säftelehre er- laubt ist? Kopfschüttelnd, aber mit besten Grüßen Univ.-Prof. DDr. Ulrich Berger, Professor für Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied des GWUP-Wissen- schaftsrats Foto:zm-mg 12 Leserforum

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