Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 107, Nr. 20, 16.10.2017, (2303) Behandler – Was sonst? Zum Leserbrief von Dr. Michael Krauss zum Begriff „Behandler“, zm 15-16/2017, S. 8, zur Nachricht „Register für Kiefer-Gesichts-Pro- thetik: wo ist der nächste Behandler?“, zm 4/2017, S. 22. Was ist dagegen einzuwenden, wem geht es schlechter, an wessen vermeintlicher Größe wird gekratzt, wenn man uns (Zahn)Ärzte als „Behandler“ be- zeichnet? Niemand stellt unsere Berufsbezeichnungen (Arzt, Zahnarzt) in Frage. Wie soll man denn unsere Tätigkeit beschreiben, wenn nicht als „behandeln“? Verarzten? Verzahnarzten? Ich, der Zahnarzt (geschützte Berufsbezeichnung, Subjekt, Substantiv, Nominativ (1. Fall)), behandle (Prädikat, 1. Person Singular, als Substantiv: Be- handler) Patienten (Objekt, Ak- kusativ (4. Fall)), die ganze Zeit. Wer möchte, auch noch in der Variante Zahnärztin, Patientin, überkreuz, und alle gender- mäßig korrekten denkbaren Misch- und Übergangsformen. Was sonst? Aber: Ich habe ein wesentlich größeres Problem damit, wenn mich jemand als „Leistungs- erbringer“ bezeichnet, denn hierdurch werde ich tatsächlich miniaturisiert, marginalisiert, ersetz- und skalierbar. Behan- delnder oder Behandler: Bullshit! Ob jemand den Begriff „Behand- ler“ irgendwann oder irgendwo in missbräuchlicher Absicht be- nutzt hat, oder welche Begriff- lichkeit Juristen verwenden, um Sachverhalte für ihre Fragestellungen handhabbar zu machen, interessiert und betrifft mich nicht im Geringsten. Jeder klinisch tätige Arzt ist ein Be- handler, umgekehrt ist nicht jeder Behandler ein Arzt. Das ist mir eindeutig genug. Spielen Sie einmal „Tabu“ ohne das Wort „Behandler“! Aber wenn wir uns selbst als „Leistungserbinger“ bezeichnen, die keine Heil- und Kostenpläne er-, sondern „Anträge stellen“, die bei Krankenkassen nicht zu einem gesetzlich vorgeschrie- benen Verwaltungsakt, nämlich der Feststellung der Anspruchs- berechtigung des Kassenmit- glieds führen, sondern zu einer „Genehmigung“, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir von unseren „Partnern“ auch entsprechend behandelt werden. Dr. Ulrich Schneider, Telgte

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