Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 107, Nr. 20, 16.10.2017, (2312) Für den ersten der insgesamt fünf Gesund- heitssektoren, nämlich für die Zahnärzte, ist jetzt die Zulassung für den elektronischen Praxisausweis erfolgt. Die weiteren Sektoren – Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und Psychotherapeuten – werden laut Bundes- druckerei folgen. Der elektronische Praxis- ausweis, der als SMC-B-Karte (Security Module Card Typ B) im ID0-Kartenformat (Mini SIM) angeboten wird, ist eine wich- tige Komponente, mit der sich Leistungs- erbringer künftig den Zugriff zur Telematik- Infrastruktur (TI) verschaffen. Der Ausweis dient zur Authentisierung der Praxis, damit eine gesicherte Verbindung zur TI aufgebaut werden kann. Zahnärzte stecken die SMC-B in ein Karten- terminal und geben eine geheime PIN ein. Damit weist der Ausweis die Identität der jeweiligen Praxis nach und sichert die Ver- bindung zur Telematik-Infrastruktur ab. Der Ausweis kann auch für weitere Anwendun- gen genutzt werden: So kann die Herkunft digitaler Dokumente nachgewiesen oder die E-Mail-Kommunikation zwischen Institutionen sicher verschlüsselt werden. Zu bestellen über die zuständige KZV Zahnärzte können den Ausweis über das Portal der für sie zuständigen Kassenzahn- ärztlichen Vereinigung (KZV) beantragen. Die Karte ist fünf Jahre gültig. Weitere Infor- mationen, darunter die neue Broschüre „Anbindung an die Telematikinfrastruktur – Informationen für Ihre Praxis“ sind auf der Website der KZBV (http://www.kzbv.de/ elektronische-gesundheitskarte.92.de.html) abrufbar. Interessierte Unternehmen, die als Anbieter in einem marktoffen gestalteten Zulassungs- modell elektronische Praxisausweise an- Elektronischer Praxisausweis – Zulassung für die Bundesdruckerei „Ein weiterer wichtiger Meilenstein“ Die Bundesdruckerei ist als erster Anbieter in Deutschland für den elektronischen Praxisausweis zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur im Gesundheits- wesen von der KZBV zugelassen worden. Mit dem E-Health-Gesetz hat der Gesetz- geber die Einführung einer sicheren digi- talen Infrastruktur für das Gesundheits- wesen vorgesehen. Die Teilnahme an der Telematik-Infrastruktur wird für alle Gesundheitssektoren rechtlich verpflich- tend. So wird ein sicherer elektronischer Datenaustausch im gesamten Gesund- heitswesen möglich. Die Leistungserbrin- ger müssen sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher authentifizie- ren – das geschieht mit dem Ausweis. Für den Zugriff zur TI benötigen Sie drei zertifizierte Komponenten: einen Aus- weis, ein Lesegerät sowie den Konnektor für die eigentliche Anbindung ans Ge- sundheitsnetz. Der Ausweis muss von den jeweiligen Selbstverwaltungen sowie der Gesellschaft für Telematikanwendun- gen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen werden. Lesegerät und Kon- nektoren müssen nur von der gematik zertifiziert werden. Entsprechende Zertifi- zierungen liegen derzeit noch nicht vor. Die Kosten für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur werden Zahnärzten und Ärzten erstattet. Das gilt für die Karte und für die weiteren Komponenten. Wofür brauche ich den Ausweis? E IN B AUSTEIN DER T ELEMATIK -I NFRASTRUKTUR Foto: iStock-Jovanmandic 22 Politik

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