Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20
zm 107, Nr. 20, 16.10.2017, (2314) bieten möchten, erhalten entsprechende In- formationen zum Ausgabeverfahren bei der KZBV (http://www.kzbv.de/elektronischer- praxisausweis.1119.de.html). Die Zulassung des elektronischen Praxisausweises der Bun- desdruckerei für alle Sektoren ist bei der gematik bereits beantragt. Die KZBV und die Bundesdruckerei begrüßen die vereinbarte Zulassung als erstes Angebot in Deutschland für einen der fünf Gesund- heitssektoren. „Als verantwortlicher Ressort- vorstand freue ich mich, dass mit dieser Zu- lassung ein weiterer wichtiger Meilenstein zum Start des Produktivbetriebs der Telematik- Infrastruktur gesetzt werden konnte“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertreten- der Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Dringend benötigter Schub“ „Der elektronische Praxisausweis gibt dem digitalen Gesundheitswesen den dringend benötigten Schub, neue Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte zu för- dern und die Gesundheitsversorgung der Patienten zu verbessern“, sagt Jochen Felsner, Marketingleiter der Bundesdruckerei. „Der elektronische Praxisausweis stellt den Schutz und die Sicherheit von Patientendaten sicher. Leistungserbringer im Gesundheitswesen können schnell, gesetzeskonform und kom- fortabel auf aktuelle Versichertendaten zu- greifen und deren Verarbeitung effizient einbinden.“ Inzwischen wurde ein weiteres Angebot für den Praxisausweis von der Industrie an- gekündigt: Die medisign GmbH wird ab Anfang 2018 den elektronischen Praxis- ausweis anbieten. Die Zulassung dafür steht – sowohl vonseiten der gematik wie auch bei der KZBV noch aus. medisign nennt aber bereits Preise: Für Ärzte soll dieser 23,25 Euro pro Quartal betragen. Der Betrag beinhaltet die Mehrwertsteuer und entspricht der Fördersumme, die Praxen gemäß der Grundsatzfinanzierungsverein- barung zwischen KBV und GKV-Spitzenver- band im Abrechnungszeitraum bis Ende März 2022 erhalten. Bei den Zahnärzten sollen die Kosten bei medisign noch unter der von KZBV und GKV-Spitzenverband ver- einbarten Kostenpauschale von acht Euro pro Monat liegen. Der Praxisausweis von medisign hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der elektronische Praxisausweis der Bundes- druckerei wird zu einem Bruttopreis von 480 Euro plus Mehrwertsteuer für die ge- samte Laufzeit von fünf Jahren angeboten. Die KZBV weist darauf hin, dass Zahnärzte schon jetzt ihre Ausweise bestellen können – sie können aber auch warten, bis weitere Anbieter auf dem Markt sind, um sich dann für den günstigsten zu entscheiden. pr Der elektronische Praxisausweis („SMC-B“) ist eine Smart Card im ID0-Kartenformat (miniSIM), die zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingesetzt wird. Mithilfe einer SMC-B können zum Beispiel besonders geschützte Daten auf der eGK in einer Zahnarztpraxis ausgelesen werden. Foto: Björn Wylezich-Fotolia 24 Politik
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