Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20
zm 107, Nr. 20, 16.10.20 17, (2327) machten die Pläne zudem unleserlich und fehlerhaft in der digitalen Version. Laut KBV sind „größere Probleme bei der Umsetzung des Medikationsplans nicht bekannt“, zitiert Stiftung Warentest. Die Bundesärztekammer spricht dagegen von einer „Einschwungphase, in der sich der Plan befindet“. nb Was drinsteht Der Medikationsplan enthält eine Über- sicht darüber, welche verschreibungs- pflichtigen und frei verkäuflichen Arznei- mittel ein Patient erhält. So soll der Patient auf einen Blick erkennen können, was er wann einnehmen soll. Profitieren sollen davon vor allem ältere und chro- nisch kranke Menschen. Aufgeführt im Medikationsplan werden unter anderem Wirkstoffe, Dosierung, Verordnungsgrund und sonstige Hinweise zur Einnahme. Wie er funktioniert Der Medikationsplan verfügt über einen Barcode. Mittels eines handelsüblichen Scanners können die auf demMedikations- plan ausgewiesenen Daten elektronisch eingelesen werden. Unabhängig von ihrer jeweiligen Software können Ärzte und Apotheker die Informationen einlesen und aktualisieren. Der Medikationsplan kann für eine rechnergestützte Arzneimittel- therapiesicherheitsprüfung (AMTS) und für eine nicht-rechnergestützte AMTS- Prüfung genutzt werden. Bei Verschreibung sind Hausärzte in der Pflicht einen Medikationsplan zu er- stellen: Patienten, die mindestens 28 Tage lang mehr als zwei systemisch wirkende Me- dikamente einnehmen, muss der betreuende Arzt seit Oktober 2016 auf Wunsch einen Medikationsplan ausstellen. Verordnet er ein weiteres Mittel, muss er den Plan von sich aus anbieten. Fachärzte müssen keinen Medikations- plan erstellen, dürfen aber: Wenn Fachärzte ein Mittel verordnen, müssen sie Patienten von sich aus über den Anspruch auf einen Medikationsplan informieren. Erstellen oder aktualisieren müssen sie ihn nicht, dürfen es aber. Auf Nachfrage muss der Apotheker einen Medikationsplan aktualisieren: Kauft der Versicherte ein Medikament und wünscht eine Aktualisierung des Plans, muss der Apotheker dies tun – auch beim Kauf rezeptfreier Mittel. Der Zahnarzt bleibt unbeteiligt, darf die Daten aber nutzen: Dass auch Zahnärzte am Verfahren zum gedruckten Medikations- plan teilnehmen, ist momentan nicht vor- gesehen. Das heißt, sie brauchen keinen Scanner, um den Medikationsplan aufzurufen, sie können die Daten aber selbstverständlich verwenden, um bei der Verordnung von Antibiotika oder Schmerzmitteln auf Kontra- indikationen zu achten. Zahnärztliche Medi- kamente können zudem auch handschriftlich in den Medikationsplan eingefügt werden. Diese müssten vom Apotheker dann digital übertragen werden. Wie es weitergeht Derzeit liegt der Medikationsplan lediglich in Papierform vor. Das heißt, der Arzt speichert ihn mit seiner Praxissoftware ab und druckt ihn für den Patienten aus. 2019 soll die Anwendung auf der Elektro- nischen Gesundheitskarte (eGK) implemen- tiert sein. Bis dahin müssen laut Gesetz alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren. Experten gehen davon aus, dass auch Zahnärzte in das Verfahren einbezogen werden, sobald der Medikationsplan auf der eGK implementiert wurde. Auf Anfrage bei der Bundeszahnärztekammer heißt es: „Die Arzneimittelkommission Zahnärzte hat sich mit dem Thema Medikationsplan wiederholt beschäftigt. Die Mitglieder sind einhellig der Meinung, dass Zahnärzte den Medikationsplan mithilfe der Praxisverwal- tungssoftware sowohl lesen als auch fort- schreiben können sollten. Nach interner Einschätzung gehen wir davon aus, dass wir nach Einführung des Elektronischen Medikationsplans automatisch in das Ver- fahren involviert werden.“ Wann die Zahnärzte mit im Boot sind Die Fakten zum Medikationsplan 10./11. Nov.-Frankfurt/M. Fortbildung Beratung Innovationen Die dentale Welt zu Gast in Ihrer Region. Detaillierte Informationen und interessante Neuigkeiten finden Sie auf unseren Social- Media-Kanälen unter #infotagedental und auf www.infotage-dental.de id infotage digital: Messe Frankfurt · Halle 5 Freitag: 11:00 –18:00 Uhr Samstag: 9:00 –17:00 Uhr MEIN KONGRESS
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