Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 107, Nr. 20, 16.10.2017, (2336) I n der vorangegangenen Ausgabe bin ich auf Wege zur Mitarbeiterbindung eingegangen. Der hier zugehörige vierte Punkt ist für mich die Erweiterung der Wertschätzung, die Gesundheitsförderung. Es ist wichtig, dass das kostbare Gut der Mitarbeiter erhalten bleibt. Immer weniger arbeitsfähige Mitarbeiter (hauptsächlich aufgrund der Bevölkerungspyramide) ste- hen dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung. Somit ist es von großer Bedeu- tung, dass ich zum Beispiel den Kranken- stand der Mitarbeiter und die Fluktuation niedrig halte, um ausreichend gute und hoch qualifizierte Mitarbeiter zu binden. Durch eine steigende Betriebszugehörigkeit wird bei entsprechender Förderung die Lernkurve der Mitarbeiter steigen und ein wertvolles Asset für die Praxis geschaffen. Das Präventionsgesetz sieht unterschied- liche Ideen und Maßnahmen vor, die auch ohne großen organisatorischen Aufwand umgesetzt werden können: Dazu zählen beispielsweise ein täglich frischer Obstteller oder die Gesundheitsförderung in Form von finanzieller Unterstützung bei Fitness- angeboten. Das am 17.07.2015 in Kraft getretene Ge- setz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) zielt auf die Stärkung der Gesundheits- förderung und die Schaffung eines gesell- schaftlichen Bewusstseins für Prävention und Präventionsmaßnahmen. Es handelt sich um ein sogenanntes Artikelgesetz, das zur genannten Thematik Änderungen an einzelnen Fachgesetzen vornimmt. Gesundheitsförderung betrifft sämtliche Lebenswelten (gemäß § 20 a SGB V defi- niert als bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme) eines Menschen. Allen Menschen sollen Präventionsmaßnahmen und Maß- nahmen zur Gesundheitsförderung an dem Ort / an den Orten angeboten beziehungs- weise zur Verfügung gestellt werden, an denen sie einen Großteil ihrer täglichen Zeit verbringen, z. B. an ihrem Arbeitsplatz. Auf Basis dieses Gesetzes lässt sich ein auch Die neue zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen Wie komme ich an gutes Personal – Teil 3 Der QR-Code führt Sie zu den ersten beiden Teilen zur Personalfindung. 46 Praxis

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