Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 107, Nr. 20, 16.10.2017, (2348) herausgestellt, dass die Grundlage aller zu- künftigen ärztlichen Tätigkeit nicht das Wohl des Einzelnen, sondern „das Wohl des Volks- ganzen“ sein müsse. Die neuen Aufgaben des zahnärztlichen Berufs sah der Reichs- zahnärzteführer vor allem in einer „richtig durchgeführten Prophylaxe“, wozu er eine gut organisierte Schulzahnpflege und Kas- senbehandlung zählte sowie eine „gerechte Lösung des Zahnarzt-Dentisten-Problems“, was nur durch die Überwindung von Standes- unterschieden und eine einheitliche akade- mische Ausbildung zu erreichen sei. In der außerordentlichen Hauptversammlung des RV wurde auch die neue Satzung des RV, die das Führerprinzip einführte und Stuck zum Reichszahnärzteführer bestellte, einstimmig angenommen. Zu seiner Beratung ernannte Stuck innerhalb des RV einen „kleinen Führer- rat“, der aus vier Mitgliedern bestand und der sich durch die Führer der Unterverbände des RV und den Hauptgeschäftsführer zum „großen Führerrat“ des RV erweiterte. Die Führer der Unterverbände des RV wurden ebenfalls vom Reichszahnärzteführer ernannt. Ein Treuegelöbnis für den Führer Am 26. Mai 1934 wurde auf der „Jenaer Führertagung“ des RV die endgültige Neu- gestaltung der wissenschaftlichen Organisa- tionen beschlossen und die neue Satzung der „Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ vom Reichszahnärzte- führer Stuck und von Euler, dem Führer der wissenschaftlichen Organisation des Zahn- ärztestandes, genehmigt und im Oktober 1934 in der „Deutschen Zahnärztlichen Wochenschrift“ veröffentlicht. Die Vorstände der „Vereinigung deutscher Kieferchirurgen“, der „Deutschen Gesellschaft für dentale Anatomie“ und der „Deutschen Gesellschaft für Paradentoseforschung“ stimmten eben- falls wie der „Zentralverein“ der neuen Sat- zung der Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und damit ihrer eigenen Auflösung als selbstständiger Verein zu. Alle Mitglieder dieser ehemaligen Vereine und Gesellschaften sowie alle Mitglieder des RV und der KZVD wurden Pflichtmitglied in der innerhalb des RV neu gegründeten Gesell- schaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Zum ständigen Präsidenten, der die Jahres- präsidenten, die Leiter der Arbeitsgemein- schaften und den Presseleiter berufen konnte, wurde Hermann Euler vom Reichszahnärzte- führer berufen. Es wurden folgende Arbeits- gemeinschaften innerhalb der Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gebildet: 1. „AG für zahnärztliche Chirurgie“, 2. „AG für zahnärztliche Orthopädie“, 3. „AG für dentale Anatomie und Patho- logie“, 4. „AG für Paradentoseforschung“ und 5. „AG für Zahnerhaltungskunde“. Später kamen noch die „AG für Prothetik und Werkstoffkunde“, die „AG für Kariesforschung und Kariesbekämpfung“ und die „AG für medizinisch-biologische Heilweisen“ dazu. Die neuen Presseorgane waren nach der Neuordnung: 1. „Deutsche Zahnärztliche Wochenschrift“, 2. „Deutsche Zahn-, Mund- und Kieferheil- kunde“ als Monatsschrift und 3. „Zentralblatt für die gesamte Zahnheil- kunde“. Zum Presseleiter des RV und der Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wurde der Zahnarzt und NS-Multifunktionär Prof. Dr. Eugen Wannenmacher berufen, der auch Mitglied der SS war. Wannenmacher arbeitete später zusammen mit Stuck und Euler als Referent an der „Führerschule der Deutschen Ärzteschaft“ in Alt Rehse in Mecklenburg, die vom Hartmannbund zu- sammen mit dem NSDÄB als „Schulungs- burg des NSDÄB“ gegründet und am 1. Juni 1935 eröffnet wurde. Die erste Tagung der neu gegründeten „Deutsche Gesellschaft für Kundgebung im Preußischen Herrenhaus am 15. Oktober 1934 anlässlich der Tagung der DGZMK in Berlin Foto: zm-Archiv Ein Artikel aus der zm 11/1934 dokumentiert die Einbindung der Zahnärzte in die „Rassenhygiene“ der Nationalsozialisten. Foto: zm-Archiv 58 Gesellschaft

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