Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20
zm 107, Nr. 20, 16.10.2017, (2349) Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ fand vom 12. bis zum 14. Oktober 1934 in Berlin statt. Sie wurde ein Bekenntnis der zahnärzt- lichen Wissenschaft zu Adolf Hitler und dem NS-Staat und zu einer Inszenierung der 75-Jahrfeier des ehemaligen Zentralvereins, um dessen Führungsrolle zu demonstrieren. Auch die öffentliche Kundgebung „Der na- tionalsozialistische Zahnarzt“ nur einen Tag später am 15. Oktober 1934 im „Preußen- Haus“ in Berlin, zu der der Reichszahnärzte- führer im Anschluss an die 23. Hauptver- sammlung des RV aufgerufen hatte, stand im Zeichen dieses Geistes. Nationalsozialistische zahnärztliche Fortbildung Eng verbunden mit der Gründung der Ge- sellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheil- kunde war die Errichtung einer „Akademie für zahnärztliche Fortbildung“ innerhalb des RV, die der Reichszahnärzteführer schon 1933 angeordnet hatte und die nicht nur eine zentrale Kontrolle und Lenkung der Fortbildungsinhalte im nationalsozialistischen Sinn, sondern auch die Durchsetzung des „Arierprinzips“ ermöglichen sollte. Für die Mitglieder des RV und der KZVD galt die Teilnahme an diesen Fortbildungen, in die die Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eng eingebunden war, als Pflichtveranstaltung. Die „Akademie für zahn- ärztliche Fortbildung“ wurde am 28. April 1934 in Hamburg eröffnet. Sie gliederte sich, ausgehend von der „Reichsstelle der Akademie für zahnärztliche Fortbildung“ in Berlin, ebenfalls wie der RV und die KZVD in zehn Landesstellen und 28 Bezirksstellen, die in Verwaltungsgemeinschaft mit der KZVD geführt wurden. Teil dieser Entwicklung war auch die Entmachtung der Zahnärzte- kammern in Preußen, Bayern, Württemberg und Baden. Richtungweisend für die Aufgaben und Ziele der deutschen Zahnheilkunde waren die Beschlüsse des 7. Deutschen Zahnärzte- tages, der vom 3. bis zum 6. Oktober 1935 zusammen mit der 2. Tagung der „Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kiefer- heilkunde“ und der 24. ordentlichen Haupt- versammlung des RV in Berlin stattfand. Im Mittelpunkt dieser neuen Aufgaben und Ziele standen die Umbenennung des RV in „Deutsche Zahnärzteschaft e. V.“ und die nochmalige Betonung des „Arierprinzips“, das schon im Oktober 1933 in der neuen Satzung des RV in vorauseilendem Gehorsam eingeführt wurde – vor dem Reichsparteitag der NSDAP 1935. Mit der Umbenennung sollte symbolisch der Wandel des RV gezeigt werden von einem Verband, der in der Ver- gangenheit die „wirtschaftlichen und libe- ralistisch-standespolitischen“ Interessen der Mitglieder vertreten hatte, hin zu einem Verband, der zukünftig die „nationalsozialis- NEU: ab 50.000 Euro*. Mehr unter apobank.de/ vermoegen-smart *Wir informieren Sie gern über dieses neue Produkt! 59
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