Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21
zm 107, Nr. 21, 1.11.2017, (2437) besserung der Ausbildungsqualität unserer Angestellten gebracht. Die Neugewichtung der Ausbil- dungsinhalte bedingt bei einsei- tiger Ausweitung Reduktion in anderen Bereichen. Die zahn- technischen Kenntnisse werden explizit reduziert und auf für Zahnärzte (m/w) erforderliche zahntechnische Arbeitsweisen konzentriert. Hier kommt jetzt die Zwischenfrage des Praktikers: Wie soll ich meinem Zahntechniker- meister erklären, wie der Zahn- ersatz im Detail anzufertigen ist, wenn ich zwar in Berufsfeld- erkundung oder Soziologie, aber unvollständig in zahntechnischem Wissen unterrichtet wurde? Weiterhin ist zu beachten, dass die frühzeitige Heranführung an die Technik zum Vorteil für dieje- nigen Studenten gereichte, die eben nicht über das notwendige manuelle Geschick verfügten. Jeder von uns kennt ehemalige Studienkollegen, die nach der Propädeutik ihre Berufswahl korrigierten. Die Diskussion, ob sich die zahn- ärztliche Ausbildung der ärztlichen annähern soll, ist alt und wird kontrovers geführt. Nach der Ab- kehr vomDentistenwesen will sich der Berufsstand als „akademisch geprägt sehen“. Bei der Annähe- rung der Ausbildungsinhalte sehe ich aber genau hier eine große Gefahr: Wegen des niedrigeren Numerus clausus werden findige Abiturienten sich zunächst auf den Zahnmedizinstudienplatz bewer- ben und dann bei der ersten sich bietenden Gelegenheit ohne Probleme ins gewünschte Gebiet der Medizin wechseln. Das ist jetzt schon der Fall und wird, da durch die neuen Regelungen die Voraussetzung dafür verbessert werden, häufiger vorkommen. Die ohnehin für die kommenden zwanzig Jahre zu erwartende, personell bedingte zahnärztliche Minderversorgung der Bevölke- rung dürfte dadurch nochmals verschärft werden. Wenn dann die Anwerbung ausländischer Zahn- ärzte nicht funktioniert, bekom- men wir in kürzester Zeit wieder den heute so verpönten Zahnarzt „light“ in Form des glücklich ab- geschafften Dentisten mit drei- jähriger Berufsausbildung. Die Neufassung unserer Appro- bationsordnung war sicherlich überfällig. Andererseits versorgen Generationen nach der alten Ordnung ausgebildeter Zahn- ärzte unsere Mitbürger seit Jahr- zehnten erfolgreich. Was wäre dann so falsch daran gewesen, die alte Approbationsordnung mit den Änderungen 1:1 zu über- setzen? Jetzt haben wir eine neue Ordnung, die sicherlich im Alltag Nachbesserungsbedarf bringen wird und so die Ministerialbüro- kratie für die nächsten Jahre mit Änderungen und Korrekturen beschäftigen wird. Vielleicht ist auch – viel einfacher als man denkt – genau hierin das primäre Ziel der Sache zu sehen. Nach diesen Ausführungen dürfte nachzuvollziehen sein, warum es mir nicht vergönnt ist, der Eu- phorie des Autors zu verfallen. Dr. Ulrich Stiemcke, Pirmasens Anmerkung der Redaktion: Dr. Stiemcke bezieht sich bei seiner Ausführung zu der Frage, ob denn nun die neue zahn- ärztliche Approbationsordnung beschlossen worden sei, auf fol- genden Satz: „Über den Entwurf einer neuen AppO-Z wurde lange diskutiert – nun wurde in der Sitzung des Bundeskabinetts am 2. August die Novellierung beschlossen.“ Die Redaktion weist darauf hin, dass mit diesem Satz die Situation am 2. August korrekt beschrieben wurde. Erst mit dem Beschluss des Kabinetts konnte der Ent- wurf für die neue zahnärztliche Approbationsordnung auf die weitere gesetzgeberische Reise gehen. Punkt. Ri Unser Aktionsvorteil für Sie: 6 Monate kostenlose Prozesschemie beim Kauf eines Thermo-Desinfektors* Entscheiden Sie sich für einen Miele Professional Thermo-Desinfektor und profitieren Sie von den Vorteilen der ProCare Dent Prozesschemikalien: • Effektive Reinigung und Desinfektion von Standard- und Übertragungsinstrumenten • Sehr gute Materialschonung für die routinemäßige Anwendung gemäß den jeweiligen Herstellerempfehlungen • Vorbeugung von Verfärbungen und Reduktion von Fleckenbildung • Verbesserte Trocknung und Verhinderung von Kalkablagerungen Miele Professional Thermo-Desinfektoren und die ProCare Dent Prozesschemikalien: Ein starkes Team für die optimale Aufbereitung Ihrer Instrumente. www.miele-professional.de *6 Monate unter Annahme von 2 Spülgängen pro Tag. Gültig bei Kauf eines Thermo-Desinfektors G 7831, PG 8581 oder PG 8591 im Aktionszeitraum vom 22. September bis 18. November 2017.
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