Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 107, Nr. 21, 1.11.2017, (2442) Wichtiger Impuls für den Verband: Der Bundesvorstand mit ZA Harald Schrader, Dr. Peter Bührens und Dr. Gudrun Kaps-Richter an der Spitze ist mit großen Mehrheiten wiedergewählt worden. Festes Ziel der im Amt bestätigten Mannschaft ist es, den FVDZ als anerkannten Partner der Politik weiter auszubauen und die politische Mei- nungsführerschaft im Berufsstand weiter zu verankern. In seinen Ämtern bleibt auch der Erweiterte Bundesvorstand: Bertram Steiner, Dr. Reiner Zajitschek, Dirk Ruffing, Dr. Eckhard Jung, PD Dr. Thomas Wolf, drs. (NL) Hub. van Rijt, Dr. Christian Öttl und Matthias Tamm. Das GKV-SVSG „atmet Misstrauen“ Den Wertvorstellungen von zahnmedizi- nischer Versorgung, wie sie bei den Disku- tanten der Podiumsdiskussion zur Sprache kamen, stehe die Zielsetzung des GKV- Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes ent- gegen, sagte Schrader in seinem Bericht an die Delegierten: „Dieses Gesetz atmet das tiefe Misstrauen der Staatsgewalt gegenüber den von ihr selbst installierten Körperschaften.“ Deswegen sei eine der Hauptforderungen des FVDZ die nach einer „echten“ Selbstverwaltung. „Das heißt, der Staat muss sich wieder auf das Erstellen von Regeln beschränken, die unabhängige Selbstverwaltung muss die erforderlichen Regulierungen für eine planbare und frei- berufliche Berufsausübung innerhalb des Berufsstands festlegen und durchsetzen.“ Schrader betonte „Selbstverwaltung ist kein Selbstzweck“. Er skizzierte weitere Tendenzen, die die frei- berufliche Selbstverwaltung bedrohen. Bei- spiel MVZ: Mitnichten gehe es der Politik darum, die flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. „Die wahre Intention ist, nachdem man die ökonomische Basis unserer Praxen geschwächt hat, diese jetzt meistbietend zu verhökern. Sanofis, Bertels- mann und multi- und nationales Kapital stehen bereit, den ambulanten Bereich als Renditebringer zu übernehmen.“ Dem stellt der FVDZ die Stärkung der Freiberuflichkeit und der Patientenrechte gegenüber: „Parameter wie Subsidiaritäts- stärkung, Anreizmodelle, Belohnungs- systeme oder Kostenerstattung sind mit den Vorstellungen des Verbands kompatibel.“ Das Versagen des bestehenden Sachleis- tungssystems lässt sich für Schrader am Vorenthalt der modernen PAR-Therapie fest- machen. Die Zahnärzteschaft habe dazu ein Modell konsentiert, das den Zugang zur modernen Therapie beschreibt: „Ich plädiere dafür, dass – wenn sich beim IQWiG keine Evidenz finden lässt – die Bevölkerung mit einer groß angelegten Kampagne über die- ses patientenfeindliche Gezerre aufzuklären ist und gleichzeitig die Möglichkeiten einer modernen Parodontitistherapie vorzustellen sind.“ Der Zukunftsweg der Zahnheilkunde Klare Vorstellungen hat der Verband auch zum Zukunftsweg der Zahnheilkunde, wie die stellvertretende Bundesvorsitzende, Dr. Gudrun Kaps-Richter, vor den Delegierten ausführte. Die fachliche Zusammenarbeit der Zahnmedizin mit der Medizin müsse zwar gestärkt werden, strukturell müsse aber eine klare Abgrenzung erfolgen. „Wir wollen nicht die Blaupause der Human- mediziner sein“, sagte Kaps-Richter bei der Vorstellung der Eckpunkte. Das Konzept sieht vor, eigene Lösungsansätze für die Zahnmedizin zu erstellen. Beispielsweise sollen Anreizmodelle und Bonussysteme greifen, Kernleistungen sollen über die GKV abgerechnet werden, Alternativleisungen über die GOZ. Zahnärztliche Leistungen in Hauptversammlung des FVDZ „Selbstverwaltung ist kein Selbstzweck“ Auf seiner Hauptversammlung vom 12. bis zum 14. Oktober in Berlin zeigte sich der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) mit klaren Zielvorstellungen und Konzepten gut aufgestellt. Es gab eine klare Marschrichtung zur Zukunft der Zahnheilkunde, ein deutliches Ja zum PAR-Konzept der Zahnärzteschaft und neue Impulse zur Qualitätssicherung. Die Delegierten des FVDZ verabschiedeten Resolutionen, die die Patientensouveränität, die Frei- beruflichkeit und die Zahnarztsouveränität stärken. Foto: FVDZ 16 Politik

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