Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 107, Nr. 21, 1.11.2017, (2506) Steuerlich gibt es interessante Möglichkeiten, wie Sie Ihrem Team finanziell „Danke“ sagen und es somit an Ihre Praxis binden können. Allerdings werden die Gedanken oft schnell verworfen, weil Aufwand und Kosten nicht richtig ein- geschätzt werden. bestimmte Gesundheitsleistungen mit bis zu 500 Euro pro Jahr private Internetnutzung und Kinder- betreuungszuschüsse private Telefonnutzung und Mobile Devices, Rabattfreibeträge Unter Sachbezug für persönliche Anlässe versteht der Gesetzgeber dabei einen An- lass, der ausschließlich einzelne Beschäftigte betrifft: den Geburtstag, das Dienstjubiläum, die Geburt eines Kindes, die erreichte Weiterqualifizierung oder die Hochzeit. Wie immer gilt: Auch diese Zuwendung muss an eine Sache gebunden sein und darf somit nicht bar oder mit dem Lohn ausbezahlt werden. Zu beachten gilt: Bis 44 Euro inklusive Umsatzsteuer bleibt der Betrag für den monatlichen Sachbezug steuerfrei. Wird diese Freigrenze auch nur um 1 Cent über- schritten, ist der gesamte Wert des Sach- bezugs steuer- und beitragspflichtig. Das Unternehmen kann allen Arbeitnehmern den Sachbezug gewähren (Voll- und Teil- zeitbeschäftigten, Minijobbern, Aushilfen, Praktikanten, im Unternehmen beschäftigten Angehörigen). Sämtliche gewährten Sach- bezüge im Rahmen der 44 Euro müssen für einen Monat zusammengerechnet werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Beschäftigten den Sachlohn erhalten. Ein Übertrag auf den darauffolgenden Monat darf nicht erfolgen. Auch kann die Freigrenze des Sachbezugs von bis zu 44 Euro nicht auf ein Jahr hochgerechnet werden. Dabei ist nicht ausschlaggebend, wann Ihr Mitarbeiter einen Sachbezug verwendet, sondern wann er ihm gewährt wird. Man spricht hier vom steuerrechtlichen Zuflussprinzip, also dem Zeitpunkt, wann der Sachbezug Ihrem Mit- arbeiter zufließt. Beispiel Prepaid-Gutschein Mittels einer Prepaid-Gutscheinkarte haben Sie daher grundsätzlich die Möglichkeit, den gewährten Sachbezug anzusparen, wie es diverse Gerichtsurteile bestätigt haben. Die- ser fließt regelmäßig oder anlassbezogen zu, kann aber zu einem x-beliebigen Zeit- punkt vom Mitarbeiter und Halter der Gut- scheinkarte eingelöst werden. Der knappe Arbeitsmarkt führt in vie- len Praxen auch zu einer Diskussion um Gehaltserhöhungen. Hinzu kommt, dass diverse Portale Mitarbei- tern über einen „Gehaltsrechner“ Info- mationen darüber liefern, welches Ge- halt ihnen – vermeintlich – zusteht. Diese Module können jedoch auch Zahnärzten Transparenz geben, denn sie führen ja auf, was in der Region an Gehältern üblicherweise gezahlt wird. So können Zahnärzte frühzeitig Unzu- friedenheiten oder auch drohenden Personalwechseln begegnen. Der Check über den Gehaltsrechner Foto: iStockphoto.com - 123ducu 80 Praxis Mitarbeiterbindung Das finanzielle Dankeschön Kompetente Führungskräfte sagen auch „Danke“. Anerkennung ausdrücken können etwa kleine Geschenke bei persönlichen Anlässen. Fangen wir mit dem „Sachbezug“ als zusätzliche Leistung der Zahnarztpraxis an: Sie können Ihren Mitarbeitern einen regel- mäßigen monatlichen Sachbezug bis zu 44 Euro gemäß EStG zusätzlich zum Gehalt steuerfrei und ohne Erhebung von Sozial- abgaben zahlen. Steuerbegünstigte Sachbezüge können sein: eine Bahncard (gegebenenfalls sogar ganz steuerfrei) eine betriebliche Altersversorgung Darlehen ein Firmenwagen Verpflegungszuschüsse oder Restaurant- schecks Steuerfreie Sachbezüge können sein: Sachprämien oder Gutscheine bis zu 44 Euro pro Monat (zum Beispiel über Edenred) Geschenke für persönliche Anlässe bis zu 60 Euro je Ereignis

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