Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 107, Nr. 21, 1.11.2017, (2507) Mitarbeiterbindung hat viele Gesichter: Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten der Zusatz- motivation! Foto: iStockphot.com - Tempura Einen anderen Zugriff auf das Thema Mit- arbeiterbindung hat unser Kolumnist Chris- tian Henrici gewählt. Der Experte antwortet auf konkrete Anfragen aus den Bereichen Personal- und Praxismanagement, die ihn via E-Mail er- reichen. Die ersten drei Teile seiner Kolumne lesen Sie hier. Henrici – der Praxisflüsterer D IE NEUE P RAXISKOLUMNE Ein Freibetrag für Leistungen des Zahnarztes von bis zu 500 Euro jährlich je Mitarbeiter ist in Sachen Gesundheitsförderung möglich. Wichtig ist, dass diese Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gewährt werden. Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitnessstudios werden von der Steuer- befreiung ausdrücklich nicht erfasst. Darun- ter fällt aber, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss für Maßnahmen gewährt, die Sportvereine oder Fitnessstudios anbieten, die den fachlichen Anforderungen der Kran- kenkassen (§§ 20 und 20a SGB V) zur Prä- vention gerecht werden. Beispiele zur Ver- besserung des allgemeinen Gesundheits- zustands sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind Bewegungs- programme zur Reduzierung von Bewe- gungsmangel, eine Ernährungsberatung zur Vermeidung von Mangel-, Fehlernäh- rung und Übergewicht, Maßnahmen zur Stressbewältigung und Entspannung wie Yoga oder autogenes Training und die För- derung des Nichtrauchens. Gern genutzt von innovativen Praxen wer- den steuerpflichtige Erholungsbeihilfen, die pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Allerdings sind hier Höchstgrenzen pro Ka- lenderjahr zu beachten: 156 Euro für Arbeit- nehmer, 104 Euro für dessen Ehegatten und nochmals 52 Euro für jedes Kind. Entscheidend ist dabei, dass die Zahlung vom Zahnarzt in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammen- hang mit der Erholungsmaßnahme zu erfol- gen hat, wofür bis zu drei Monate vor oder nach der Maßnahme angesetzt werden. Fazit Um die Leistungen ihrer Mitarbeiter zu wür- digen – auch um die Mitarbeiterbindung zu optimieren –, sind Zahnärzte als kompetente Führungskräfte gefordert. Ein „Danke“ oder auch ein ernst gemeintes Lob sind eine Art der Anerkennung, die sich viele Mitarbeiter wünschen. Daneben sind aber natürlich auch finanzielle Anreize attraktiv und sollten im Mitarbeiterführungskonzept berücksich- tigt werden. Hierbei werden längst noch nicht alle Instrumente des „Sachbezugs“ in vielen Praxen genutzt, die mehr Netto versprechen und eine Zusatzmotivation schaffen. Dörte Kruse und Franco Tafuro Unternehmenscoaches und Praxisberater Tafuro & Team Grelckstr. 36, 22529 Hamburg.

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