Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 107, Nr. 22, 16.11.2017, (2578) 1955: Rot-Weiss Essen wird deutscher Fuß- ballmeister, Volkswagen senkt den Preis des Käfers von 4.600 auf 4.400 DM, Disneyland eröffnet nahe Los Angeles, Einstein stirbt und im Hintergrund flimmert Robert Lembke über den Bildschirm. Heute dümpelt Essen in der Regionalliga West, Käfer und DM sind Geschichte. Die zahnärztliche Approbations- ordnung ist offenbar eins der wenigen Relikte aus dieser vergangenen Zeit. Den Ländern ist die Reform zu teuer Qualitätsgesicherte Zahnmedizin erfordert selbstredend einen Ausbildungsstandard nach aktuellem Stand der Wissenschaft und entsprechende Rahmenbedingungen für die Hochschulen. Deshalb soll sich das Studium künftig in einen vorklinischen Abschnitt von vier Semestern gliedern, in demmedizinisches und zahnmedizinisches Grundlagenwissen vermittelt wird, und in einen klinischen Ab- schnitt von sechs Semestern für die praktische Ausbildung. Entscheidend für eine hoch- wertige Lehre außerdem: die Verbesserung der Betreuungsrelation im Phantomkurs von 1:20 auf 1:15 und beim Unterricht am Patienten von 1:6 auf 1:3. Dass es so ein Update nicht für umsonst gibt – logisch! Die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) schätzt den Mehrbedarf für die laufenden Kosten bundesweit auf etwa 80 bis 100 Millionen Euro pro Jahr – keine astronomische Summe. Nichtsdestotrotz: Den Ländern ist die Reform zu teuer. Für Maximilian Voss, Vorsitzender des Bun- desverbands der Zahnmedizinstudenten in Deutschland e. V. (BdZM), ist diese Reaktion nicht nachvollziehbar: „In Jahren von wirt- schaftlichen Überschüssen, bemüht sich die Politik offensichtlich nicht, in die zahn- ärztliche Ausbildung und damit in eine zukunftsfähige Versorgung der Bevölkerung zu investieren. Ein Geheimnis ist dieser fi- nanzielle Mehraufwand nun wahrlich seit zehn Jahren nicht mehr.“ Betroffen sind dabei nicht nur die Studenten: Die Approbationsordnung regelt schließlich nicht nur die Studienbedingungen, sondern soll in ihrer Neufassung auch Verfahrens- regeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren, die in der alten Version nicht enthalten sind. 2014 hatte der Gesetzgeber nämlich vergessen, bei der Berufsanerkennung neben Ärzten und Apothekern auch für Zahnärzte einheitliche – und gesetzlich vorgeschriebene – Rege- lungen bei der Eignungs- und Kenntnisprü- fung festzulegen. Die neue Approbations- ordnung für Zahnärzte sollte eigentlich diese Regeln aufnehmen. „Wir sind sehr enttäuscht, dass die Novelle nicht den Bundesrat passiert hat. Eine moderne und in ihren Ergebnissen für die Patienten hervorragende Zahnmedizin braucht eine zeitgemäße Ausbildung der Studenten an den Universitäten“, kommen- tierte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel die Entscheidung. „Auch für die Kollegen aus dem nichteuropäischen Ausland stellt die Gleichwertigkeitsprüfung somit weiterhin ein großes Problem dar, da keine rechtliche Grundlage existiert.“ Gleichwohl müsse man jetzt nach vorn schauen: „Unsere immense Arbeit hat auch Früchte getragen. Denn die zahnärztliche Approbationsordnung ist nicht abgelehnt, sondern lediglich vertagt worden. Das gibt uns nun die Möglichkeit, die von Bundes- land zu Bundesland differierenden Problem- stellungen aufzuarbeiten. Sie können sich sicher sein: Unser nächster Aufschlag erfolgt im nächsten Frühjahr! Bis dahin gilt es, trotz der schwierigen Gemengelage in den Ländern und an den Hochschulen in Zusammen- arbeit mit dem BMG einen Konsens zu erzielen, damit die neue ZApprO endlich in Kraft treten kann.“ ck Zahnärztliche Approbationsordnung Weiter studieren wie zu Omas Zeiten Vertagt, verzögert, veraltet: Der Bundesrat hat am 9. November die vorgesehene Abstimmung zur zahnärztlichen Approbationsordnung vertagt und damit die Überarbeitung der 62 Jahre alten Studienordnung weiter verschleppt. Eine fatale Entscheidung – für die Studenten, aber auch für ausländische Zahnärzte. Am 2. August 2017 legte das Bundes- gesundheitsministerium den lang er- warteten Kabinettsentwurf zur Novelle der ZApprO vor, dem nach mehr- fachen Vertagungen am 3. November der Bundesrat zustimmen sollte. Der Kulturausschuss (16. Oktober) und der Finanzausschuss (19. Oktober) lehnten den Kabinettsentwurf aber aufgrund der „mangelnden Klärung der Finan- zierung“ ab. Der Bundesrat als Plenum der Landesregierungen sprach sich daher am 3. November auf Basis dieser Empfehlungen für eine Vertagung aus. Lediglich Bayern und Baden-Württem- berg votierten dafür. ck/pr Die neue ZApprO Foto: Framestock - Fotolia.com 16 Politik

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