Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 107, Nr. 22, 16.11.2017, (2594) Das Projekt, das der NKR gemeinsam mit Trägern der Selbstverwaltung initiiert hatte, zielt auf die Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen. Gemeinsam hatte man die bürokratischen Abläufe in den Praxen auf den Prüfstand ge- stellt und sich im Jahr 2015 auf 20 Hand- lungsempfehlungen geeinigt, die im Praxis- ablauf helfen können, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Am 23.10. zogen die Beteiligten – neben dem NKR sind dies das Bundesgesundheits- ministerium, der GKV-Spitzenverband, die BZÄK und die KZBV sowie die KBV – vor der Presse eine Zwischenbilanz und präsentierten ein gemeinsames Positionspapier. Danach ist von den insgesamt 20 vereinbarten Handlungsempfehlungen seit dem Abschluss des Projekts im August 2015 rund die Hälfte vollständig umgesetzt. Fünf befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium, fünf wei- tere sind angestoßen. Zu den Empfehlungen, die bereits umge- setzt wurden, zählen für den zahnärztlichen Bereich: Die Reform der Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung: einheitliches Formular und Durchschlag für den Patienten. Ein einrichtungsinternes Qualitätsmanage- ment: In einer Praxis oder in einem MVZ wird das QM nicht pro Arzt, sondern pro Einheit gemeinsam betrieben. Zu den Empfehlungen, die sich noch in der Umsetzung befinden, gehören aus dem zahnärztlichen Bereich: Die Reform des elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahrens beim Be- handlungsplan: Dieses soll von einem papiergebundenen auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden. Details der Normenkontrollrat stellt Zwischenbilanz vor Die Bürokratieschraube zurückdrehen 4,33 Milliarden Euro an Bürokratiekosten entstehen in Arzt- und Zahnpraxen jährlich. Diese zu reduzieren, hat sich der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zur Aufgabe gemacht. Jetzt stellt er eine Zwischenbilanz des Projekts „Mehr Zeit für Behandlung“ vor. Für die Zahnärzte besteht sowohl bei den Vorgaben zur Ein- richtung und zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen, vor allem aber bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, ein erhebliches Optimierungspotenzial. Für diese Bereiche sieht die BZÄK erheb- lichen Optimierungsbedarf und hat fol- gende Vorschläge unterbreitet: Dokumentation der Aufbereitung von Medizinprodukten und Wirksamkeitsnachweis von Desinfektionsmitteln: Die Überwachungs- behörden in den Ländern werden aufgefor- dert, bei den Anforderungen an die Doku- mentation bei der Aufbereitung von Medi- zinprodukten und der Wirksamkeitsprüfung bürokratiearme Lösungsmodelle umzusetzen. So ist zum Beispiel der Wirksamkeitsnach- weis des Herstellers bei Zulassung bindend, Praxen haben nicht erneut einen Wirksam- keitsnachweis zu erbringen. Praxisbegehung nach dem Medizin- produktegesetz und dem Infektionsschutz- gesetz: Gefordert wird die bessere Koordi- nierung der Praxisbegehungen durch die unterschiedlichen Überwachungsbehörden. Es reicht, wenn die zuständigen Stellen einmal und abgesprochen in die Praxen kommen. Röntgen: Auch für die Registrierung von Röntgeneinrichtungen sollte in Zukunft nur noch eine Stelle zuständig sein. Ferner sollten zum Beispiel zertifizierte (Online-) Fernlehrgänge bzw. eine Kurssplittung in Präsenz- und Fernstudienzeiten bei der Aktualisierung der Fachkunde zugelassen werden. Dies wäre mit einer erheblichen zeitlichen Entlastung der Praxen verbunden, ohne Standards der Patientensicherheit abzusenken. Vorschläge zum Bürokratieabbau in Zahnarztpraxen Der Nationale Normenkontrollrat stellte in Berlin vor der Presse eine Zwischenbilanz des Projekts „Mehr Zeit für Behandlung“ vor: (v.l.n.r) Dr. Ralf Hausweiler, Prof. Dr. Christoph Benz, Wolf- Michael Catenhusen, Dr. Thomas Kriedel, Dr. Doris Pfeiffer. Foto: T. Maelsa 32 Politik

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