Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 107, Nr. 22, 16.11.2017, (2596) Umsetzung werden noch zwischen den Vertragspartnern der Selbstverwaltung ge- klärt. Die Vereinfachung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten: Möglichkeiten sollen entwickelt werden, um zum Beispiel Planungsmodelle durch elektronische Speicherung platzsparend aufzubewahren. Voraussichtlich im Jahr 2018 werden mit einem neuen Bundesmantelvertrag Grund- lagen geschaffen, die Möglichkeiten der elektronischen Dokumentation besser zu nutzen. Unklarheiten bestehen hinsichtlich einheitlicher Standards durch die Industrie oder bei haftungsrechtlichen Fragen. Wolf-Michael Catenhusen, Mitglied des Nationalen Kontrollrats und Projektverant- wortlicher, sprach von einer positiven Bilanz: „Es lohnt sich, das Bürokratie-Übel in Arzt-, Psychotherapeuten- und Zahnarzt- praxen gemeinsam an der Wurzel zu packen und Vereinfachungen spürbar werden zu lassen.“ Klare Erfolgsfaktoren seien die ge- meinsame Analyse, die gemeinsame Ent- wicklung von Maßnahmen und die Digitali- sierung, die viele Chancen für die Verein- fachung bei der alltäglichen Arbeit in den Praxen biete. Die Arbeit sei damit aber noch nicht beendet. Unangenehmster Aspekt des Berufslebens Ein Aspekt, der seitens der Zahnärzteschaft stark unterstrichen wurde. So machte der Vizepräsident der BZÄK, Prof. Dr. Christoph Benz, darauf aufmerksam, dass das Thema bürokratische Belastungen in den Zahnarzt- praxen von hoher Bedeutung ist. Die lau- fende Studie des IDZ über das Berufsbild angehender und junger Zahnärzte zeige, dass 79 Prozent der angehenden Zahnärzte Bürokratie für den unangenehmsten Aspekt ihres späteren Berufslebens halten – ein As- pekt, der für 47 Prozent so starkes Gewicht hat, dass sie deswegen zögern, eine eigene Praxis zu gründen. Die BZÄK habe mit Abbauvorschlägen ver- sucht, die Bürokratieschraube ein wenig zurückzudrehen, ohne bei zentralen Themen wie der Hygiene oder der Patientensicher- heit Abstriche zu machen. Benz Fazit: „Um es offen zu sagen: In den vergangenen zwei Jahren seit Erscheinen unseres Abschluss- berichts haben wir mit unseren Kernforde- rungen nicht viel erreichen können.“ Der Beauftragte des KZBV-Vorstands, Dr. Ralf Hausweiler, machte das Ausmaß an alltäglicher Bürokratie in jeder der etwa 45.000 Zahnarztpraxen anhand eines drastischen Beispiels deutlich: „Tagtäglich muss für immer gleiche Routinearbeiten ein Hygiene-Dokumentationsbogen ausgefüllt werden. Unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Vorgaben und Aufbewahrungs- fristen wird dabei so viel Papier beschrieben, dass eine 14 Kilometer lange Reihe von Aktenordnern entstehen würde.“ Gerade die Zahnarztpraxen kümmerten sich vorbildlich und vollumfänglich um das Thema Hygiene in den Zahnarztpraxen. Überbordende Bürokratie stehe dem jedoch diametral entgegen und behindere den Praxisalltag. Die KZBV verspreche sich von der Digitalisierung einen Abbau von Büro- kratielasten. Das betreffe etwa das vertrags- zahnärztliche Antrags- und Genehmigungs- verfahren und die Erfüllung von Auf- bewahrungspflichten durch elektronische Archivierung. Insgesamt sprach Hausweiler von einem bedauerlichen Stillstand: Den Worten seien keine Taten gefolgt. pr Das Antrags- und Genehmigungsverfahren für GKV-Zahnersatz erfordert eine Übermitt- lung auf Papier. Die Medienbrüche – digital in der Praxis, Papier zur Krankenkasse, dort digital und wieder als Papier zum Zahnarzt – kosten viel Mühe und Zeit. Die Alternative ist ein rechtssicheres digitales Verfahren. Die hygienische Aufbereitung zahnärzt- licher Instrumente muss umfangreich doku- mentiert werden. Dabei sind alle Routine- arbeiten aufzuzeichnen, weil vielfach Behör- den unterstellen, dass nur das durchgeführt wurde, was auch dokumentiert ist. Viel sinn- voller wäre, nur problematische Abweichun- gen in einer Tagesabschlussdokumentation zu vermerken. Wer ein zahnärztliches Röntgengerät be- treibt, muss die Inbetriebnahme, wesentliche Änderung und auch die Stilllegung mit großem Papieraufwand an verschiedene Stellen melden. Die Alternative wäre eine digitale Meldung an nur eine Stelle. Zahnärztinnen und Zahnärzte und das Teampersonal müssen alle fünf Jahre Kurse besuchen, um weiterhin Röntgengeräte be- treiben zu dürfen. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte haben diese Kurse einen Umfang von mindestens acht Stunden. Die Alternative wäre z. B. ein digitales Selbststudium ggf. er- gänzt durch eine deutlich verkürzte Präsenz- veranstaltung. Behandlungsunterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehören auch Gipsmodelle, deren Archivierung be- sonders aufwendig ist: Platz, spezielle Listen, trockene Lagerung. Für die digitale Alternative fehlt noch eine rechtssichere Anerkennung der Justiz und Anwaltschaft. Laut § 26 Medizinproduktegesetz ver- langen überwachende Behörden bei Be- gehungen in Zahnarztpraxen, dass die Wirk- samkeit von Medizinprodukten von den Praxen belegt wird, obwohl entsprechende Herstellerangaben vorliegen und die Her- steller bereits gemäß Medizinprodukegesetz überwachen. Ein klarstellender Zusatz im Gesetz wäre sinnvoll, der sicherstellt, dass die Wirksamkeit von bereits (zum Beispiel) in der VAH-Liste aufgeführten Medizin- produkten nicht nochmals von den Zahn- arztpraxen nachgewiesen werden muss. Sterilisatoren und Thermodesinfektoren müssen validiert und zuvor gewartet wer- den. Zwischen Wartung und Validierung dürfen oft nicht mehr als sechs bis zwölf Wochen verstreichen. Oft sind die zustän- digen Techniker dafür ausgebucht und haben lange Vorlaufzeiten, die Intervalle lassen sich nicht einhalten. Daher haben die Hersteller die Wartungsintervalle inzwischen auf zwei Jahre heraufgesetzt, jedoch muss die Validierung immer noch im Ein-Jahres- Rhythmus durchgeführt werden. Sinnvoll wäre es, hier einen Zwei-Jahres-Rhythmus zu gewähren. Zuviel Bürokratie – in Beispielen 34 Politik
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