Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 107, Nr. 22, 16.11.2017, (2607) Seit mehr als 25 Jahren werden Maßnahmen zur Verbesserung der Zahn- undMundgesund- heit für Menschen mit Be- hinderung gefordert. Aller- dings gab es dafür lange wenig öffentliches Gehör. Bereits seit dem Jahr 2009 besteht mit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ein Anspruch auf nachteils- ausgleichende Gesundheitsleistungen, die speziell wegen einer Behinderung benötigt werden. Der im § 22a SGB V gesetzlich garantierte Leistungsanspruch und die nun in den Richtlinien festgelegten zahnmedi- zinischen Präventionsleistungen erreichen gerade auch die Menschen, die Sozial- leistungen in Form von Eingliederungshilfe beziehen und die kaum in der Lage sind, kostenpflichtige Vorsorge- maßnahmen selbst zu finan- zieren. Es sind Mitmenschen, die unabhängig von ihrem Lebensalter in ihrer Mund- hygienefähigkeit und/oder Behandlungskooperativität beeinträchtigt sind und deshalb nach wie vor zur Risikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen gehö- ren. Die neuen Präventionsleistungen bieten ihnen folgerichtig zielgruppenspezifisch und bedarfsorientiert Unterstützung in verschie- dener Form: Information, Motivation, Erin- nerung, Anleitung und praktische Hilfestel- lungen. Dabei geht es vor allem darum, vor- handene Fähigkeiten zu stärken und soweit möglich Selbstverantwortung zu entwickeln. Durch die Einbeziehung von Unterstützungs- personen sollen die Zahn- und Mundhygiene- maßnahmen darüber hinaus nachhaltig im Lebensalltag umgesetzt werden. Auch wenn es noch viel zu tun gibt und insbesondere die kalenderhalbjährliche Finanzierung der Ent- fernung harter Beläge für viele Anspruchs- berechtigte nicht ausreichend ist, stellen die Maßnahmen einen Erfolg versprechenden Schritt in die richtige Richtung dar. Und sie ermöglichen auch eine anteilige Honorierung der Bemühung der Kollegen, die diese Patien- ten seit Jahren uneigennützig betreuen. Dr. Imke Kaschke, MPH, ist Leiterin des Bereichs Medizin und Gesundheit bei Social Olympics Deutschland e. V. * ZMB – Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischem Unterstützungsbedarf „Es werden gerade auch die Menschen erreicht, die die Vorsorgemaßnahmen selbst kaum finanzieren können! D R . I MKE K ASCHKE , 2. V ORSITZENDE DER AG ZMB* Foto: privat 45
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