Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 107, Nr. 22, 16.11.2017, (2608) – einmal im Kalenderhalbjahr harte Zahn- beläge entfernt werden. Pflege- oder Unterstützungspersonen sollen zudem in die Aufklärung und die Erstellung des Mundgesundheitsplans einbezogen werden. Mit der Richtlinie wird allerdings – siehe oben – nur ein Teil der Forderungen aus dem AuB-Konzept erfüllt: Die jetzt implementierten Leistungen setzen die Mindestvorgabe des Gesetzgebers um – die Leistungen sollen schließlich möglichst schnell den Versicherten zur Verfügung stehen. Unbestritten ist, dass noch weitere Leistungen für Pflegebedürftige und Men- schen mit Behinderungen in die Versorgung aufgenommen werden müssen. Der KZBV geht nun es im nächsten Schritt darum, die Richtlinie zu erweitern und zu prüfen, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten richtig definiert ist und alle betroffenen Menschen umfasst. ck * Statistisches Bundesamt 2016, Geschäfts- statistik der Pflegekassen zum 31.12.2016 und Geschäftsstatistik der privaten Pflege- Pflichtversicherung zum 31.12.2016 Die Gruppe der Senioren ist heute schon groß, sie wächst schnell und ist sehr hete- rogen. Gebrechliche und pflegebedürftige Menschen liegen der DGAZ dabei beson- ders am Herzen. Die zahnmedizinische Wis- senschaft sagt uns, dass in diesen Lebens- abschnitten ein spezieller vorbeugender Behandlungsbedarf besteht. Dazu gehört neben einer individuellen Mundhygiene- Unterweisung der Patienten und Pflege- kräfte an zentraler Stelle auch die professio- nelle Reinigung der Zähne in kürzeren Abständen. Mit der neuen Richtlinie „Ver- hütung von Zahnerkrankungen bei Pflege- bedürftigen und Menschen mit Behinde- rungen“ ist ein wichtiger Schritt getan, um den zahnärztlichen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden. Neben den Besuchsgebühren, die 2013 in den BEMA aufgenommen wurden, schließt sich mit den neuen Präventionsleistungen ein Kreis, der auch dem be- sonderen Aufwand Rech- nung trägt, der für das zahnärztliche Team bei der mobilen Betreuung Pflegebedürftiger entsteht. Das Engagement der DGAZ gemeinsam mit der Bundeszahn- ärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und Vertretern der Menschen mit Behinderungen mündete 2010 im Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“. Nun können wir die Früchte dieser grundlegenden Arbeit ernten. Trotzdem bleiben weitere Ziele: Die große und stetig wachsende Zahl Pflegebedürf- tiger werden wir nur dann angemessen betreuen können, wenn jede deutsche Hochschule angehende Zahn- ärztinnen und Zahnärzte auch darin ausbildet. Mundge- sundheit sollte mit unserer Unterstützung ein intensives Thema in der Pflegeausbil- dung sein. Besonders kontra- produktiv wäre, wenn unsere zahnmedizinische Seniorenbetreuung, die sich erst im Aufbau befindet, bei der Honorierung früh statistischen Vergleichs- prüfungen unterzogen wird. Nun geht es weiter, es gibt noch viel zu tun, packen wir es an! Prof. Dr. Ina Nitschke, MPH, ist Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Alterszahn- medizin (DGAZ). Die DGAZ und die AG ZMB haben die Arbeit als Fachgesellschaften begleitet und großen Anteil an den Ergebnissen. „Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den zahnärztlichen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden!“ P ROF . I NA N ITSCHKE , S ENIORENZAHNMEDIZIN Foto: BZÄK-KZBV-Axentris.de Fast vier Millionen Patienten profitieren von den neuen GKV-Präventionsleistungen, die ab dem 1. Juli 2018 in Kraft treten. Foto: iStockPhoto.com - M. Herrndorff 46 Politik
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