Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 107, Nr. 22, 16.11.2017, (2615) Sie regelmäßige Gespräche, um Feedback zu geben. Begleiten Sie Ihre Mitarbeiter, in- dem Sie Präsenz zeigen, Probleme erkennen und darüber sprechen. Geben Sie Ihren Mit- arbeitern nach und nach immer mehr Frei- raum und übergeben sie Verantwortung als Zeichen der Anerkennung. Es gilt: Nur informierte Mitarbeiter sind motiviert! Auf den vorherigen Punkten auf- bauend ist es also wichtig, dass Sie Ihre Mit- arbeiter mit einbeziehen. Geben Sie ihnen die Möglichkeit, sich am Praxisgeschehen zu beteiligen, indem Sie Vorschläge und eigene Anliegen mit einbringen können, denn für Mitarbeiter ist es wichtig, die organisatorischen Prozesse nachvollziehen zu können. Über diesen Punkt hatten wir bereits im Rahmen der strukturierten Mit- arbeiterbefragung gesprochen. Zwei Schlagworte rücken Sie damit in den Fokus: „Gemeinsam“. „Erfolgreich“. Der Appell richtet sich an Sie als leiten- denr Zahnarzt, denn eine nachhaltige Motivation der Mitarbeiter ist ein aktiver und langfristiger Prozess, der Arbeits- aufwand benötigt. Fördern Sie Ihre Mit- arbeiter permanent, zeigen Sie Ihnen, dass Sie an deren Fähigkeiten glauben und fordern Sie Ihre Mitarbeiter heraus. Nur so und in Verbindung mit Vertrauen und Respekt fördern Sie aktives Engage- ment der Mitarbeiter und den daraus resultierenden Motivationsschub für das gesamte Team. Fazit: Stärken Sie die Eigenständigkeit und Einsatzbereitschaft, indem Sie Ihren Mit- arbeitern die Chance, geben sich aktiv an relevanten Zielen zu beteiligen, und indem Sie Ihren Mitarbeitern das Gefühl geben, etwas bewirken zu können. Beides erhöht automatisch die Mitarbeiterbindung durch das Bewusstsein, wahr und ernst genommen zu werden! Wenn alle Stränge reißen, bleibt Ihnen nur noch eine Möglichkeit: Die Kündigung! Effizienz ist nun mal die Basis einer jeden Praxis, daher wird Ihnen auch niemand den Entschluss verübeln, einen Ihrer Mitarbeiter zu kündigen. Die Frage, die sich nun stellt: Können Sie Ihren Mitarbeiter einfach kündigen? Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll und zwar so gut, wie er kann, so drückt es das Bundesarbeitsgericht (BAG) aus. Haben Sie also den Beweis, dass Ihr Mitarbeiter seine Arbeit gezielt verschleppt und im Durchschnitt weniger leistet als der Rest Ihrer Mitarbeiter, dürfen Sie ihn kündi- gen. Viele Mitarbeiter glänzen jedoch nicht nur mit Nachlässigkeit. Verbringen sie ihre Zeit mit privaten Telefonaten, surfen häufig im Internet oder beschäftigen sich mit priva- ten Angelegenheiten, ist dies ein weiterer Grund für eine Kündigung. Auf dass es nicht dazu kommen möge! In diesem Sinne … Ihr Christian Henrici henrici@opti-zahnarztberatung. de www.opti-zahnarztberatung.de Mit der Erfahrung aus mehr als 1.400 umfassenden Mandaten in zehn Jah- ren beantwortet der Praxisexperte und Hauptgesellschafter der Opti Zahnarzt- beratung Fragen von Mandanten und Lesern zum Unternehmen Zahnarzt- praxis. Der Einblick in seinen „Praxis“- Alltag soll Lösungsansätze aufzeigen, um Problemen in der Praxis so früh wie möglich be- gegnen zu können. Oder besser – um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Henrici hilft – der Praxisflüsterer Fotos: [M] nosorogua/martialred-Fotolia.com/zm-mg

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