Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 107, Nr. 22, 16.11.2017, (2616) Anbindung an die Telematikinfrastruktur Gewusst wie Sie wollen Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anbinden? Und wissen überhaupt nicht, wo oder wie Sie anfangen sollen? Kein Problem! Nacheinander finden folgende Vor- gänge statt: Zuerst prüft die TI über den elektronischen Praxisausweis, ob die Zahnarztpraxis überhaupt zur Nutzung des Online-Dienstes be- rechtigt ist, das heißt, die Praxis wird authentisiert. Bevor nun eine Verbindung zum System hergestellt wird, prüft das E-Health-Kartenterminal im Praxis- verwaltungssystem erst, ob der Patient in diesem Quartal schon einmal da gewesen ist und somit schon früher eine Prüfung seiner Daten stattge- funden hat. Wenn sich dabei heraus- stellt, dass der Patient in diesem Quartal zum ersten Mal vorstellig wird, stößt das Praxisverwaltungs- system die Online-Prüfung der eGK über den Konnektor an. Dieser prüft zuerst, ob die eGK technisch nutzbar ist. Ist mit der Karte alles in Ordnung, prüft der Konnektor im Versichertenstamm- daten-Server im nächsten Schritt, ob für die gesteckte eGK ein Aktualisie- rungsauftrag vorliegt. Ist das der Fall, aktualisiert der Konnektor die Daten auf der eGK automatisch. In einem dritten Schritt liest das Praxisverwal- tungssystem die Daten von der eGK ein. Der Konnektor erstellt auch im Fall einer fehlgeschlagenen Prüfung einen Prüfnachweis, der dem Praxis- verwaltungssystem übergeben wird. Die gesamte Prüfung der Daten dauert in der Regel etwa drei bis sechs Sekunden. Wie funktioniert die Online-Prüfung im Detail? Vorerst soll in der TI das Praxisverwaltungssystem online die Versichertenstammdaten abgleichen. Dieses System nennt man daher auch Versichertenstammdatenmanage- ment, kurz VSDM. „Stammdaten“ meint die personenbezogenen Daten des Patienten – Name, Geburtsdatum, Adresse. Außerdem wird geprüft, ob der Patient tatsächlich bei der Krankenkasse versichert ist. Die Daten werden über die elektronische Gesund- heitskarte (eGK) eingelesen und dann mithilfe des neuen Online-Systems mit den Infor- mationen, die bei der Krankenkasse vorliegen, abgeglichen und (falls notwendig) sofort aktualisiert. Dieser Online-Abgleich ist nur einmal imQuartal notwendig. ImVergleich zu heute ändert sich im alltäglichen Praxisablauf also nichts. Alle Zahnärzte in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2018 das neue System in ihren Praxen einzuführen und die Daten ihrer Patienten online prüfen zu lassen. Wer sich nicht an diesen Zeitplan hält, dem drohen Honorarkürzungen von einem Prozent! 54 Politik

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