Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 107, Nr. 22, 16.11.2017, (2617) Die Informationen stammen aus einem von der KZV Sachsen und der KZBV produzierten Video – den Film finden Sie über den QR-Code sowie unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de und unter www.kzbv.de . Ergänzende Informationen zum Thema enthält die KZBV-Broschüre „Praxis- information Anbindung an die Telematikinfrastruktur“. Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein Intranet, also ein geschlossenes Netz, das größtmögliche Sicherheit bietet. Mit anderen Worten: Die TI ist ein digi- taler Tunnel im Internet, der für einen zeitgemäßen und sicheren Austausch von Informationen zwischen Zahn- ärzten, Krankenkassen und Kassen- zahnärztlichen Vereinigungen sorgt. Zwei Szenarien werden angeboten, um sich mit den Versichertenstammdaten-Servern zu verbinden: zum einen die direkte Online- Anbindung Ihres Praxisverwaltungssystems, zum anderen das „Stand-alone-Szenario“. Die erste Variante bedeutet, dass Ihr Praxis- verwaltungssystem via Konnektor mit den Versichertenstammdaten-Servern verbunden wird. Diese direkte Anbindung bietet einige Vorteile: Zum Beispiel ist der Online-Zugriff auf spätere Fachanwendungen wie das Ver- fassen eines Rezepts oder Arztbriefs so direkt vom Praxisverwaltungssystem aus möglich. Alternativ können Zahnärzte ein Stand-alo- ne-Szenario in ihrer Praxis einrichten. Dabei ist das Praxisverwaltungssystem nicht direkt mit dem Internet verbunden. Dieser Aufbau geht mit einem gewissen zusätzlichen orga- nisatorischen Aufwand einher, weil man ei- nen zweiten Konnektor, einen zweiten Pra- xisausweis sowie ein zweites E-Health-Kar- tenterminal benötigt. Auch muss die eGK ein zweites Mal gesteckt werden – ein gewis- ser Extraaufwand an Zeit und Material ist hier also vonnöten. Internet-Zugang: ja oder nein? Elektronischer Praxisausweis SMC-B Zahnarztausweis – auch Heilberufs- ausweis (eHBA) genannt E-Health-Kartenterminal Konnektor VPN-Zugangsdienst eventuell ein mobiles Kartenlesegerät Das benötigen Sie für Ihren Anschluss: Beantragen Sie zunächst den elektronischen Praxisausweis auf der Website Ihrer KZV. Dann überprüfen Sie noch einmal die technischen Voraussetzungen in Ihrer Praxis: Haben Sie genug freie Steck- und Netzwerkdosen zur Verfügung? Sind Ihre alten Geräte mit der neuen Hardware kompatibel? Fragen Sie dazu einen Mitarbeiter Ihres Praxis- verwaltungssystem-Anbieters. Wählen Sie dann einen Dienstleister aus, der Ihnen die Komponenten liefert sowie für eventuelle Nach- fragen und bei Störungen immer erreichbar ist. Zuletzt vereinbaren Sie einen Installationstermin in Ihrer Praxis. Sie wollen einen Tipp? Dann gehen Sie so vor: Schaubild: Ravir Gemäß E-Health-Gesetz sollten die Mediziner, die bis zum 1. Juli 2018 keinen Zugang zur TI haben, mit 1 Prozent Honorarabschlag zur Kasse gebeten werden. Die KZBV hatte bereits im Juli Gespräche mit dem Bun- desgesundheitsministerium geführt, um eine Fristver- längerung zu erwirken. Jetzt hat auch der Bundesrat der Verordnung zur Verlängerung der Frist um sechs Monate zugestimmt. Endlich: Fristverlängerung bis Ende 2018 ist offiziell 55

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