Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23
zm 107, Nr. 23-24, 1.12.2017, (2718) medizin über. „Wird der Zahnarztberuf auch in Zukunft attraktiv bleiben?“, fragte er. Das hänge entscheidend von den Rahmen- bedingungen der Ausbildung ab, deshalb setze sich der Berufsstand so vehement für eine Neuregelung der Approbationsordnung für Zahnärzte ein. Nur dank der intensiven Intervention in den Ländern habe man ver- hindern können, dass die Novelle im Bun- desrat gänzlich abgelehnt und stattdessen „nur“ vertagt wurde. „Jetzt heißt es: Weiter- machen mit intensiven Gesprächen!“ Anforderungen an den Berufsstand ergäben sich auch durch die Digitalisierung, sagte Engel weiter: „Es wird digitalisiert, was digi- talisiert werden kann. Wir müssen darum jetzt die Leitplanken für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in unserem ärzt- lichen Tun mitgestalten.“ Evidenz „Evidenz, Evidenzbewertung und evidenz- basierte Medizin bleiben unsere ständigen Begleiter“, prognostizierte Prof. Dr. Michael Walter, Präsident der DGZMK, aus Sicht der Wissenschaft. „Wir wissen, dass die Evidenz- basis unserer zahnärztlichen Therapie zum Teil spärlich ausfällt“, sagte er. Bewertun- gen, die sich ausschließlich auf die best- mögliche Evidenz stützen, seien für die Zahnärzteschaft oft frustrierend, weil schwer vermittelbar. Sie bildeten die Versor- gungsrealität nicht ab und könnten für die Qualität der Versorgung sogar schädlich sein. Aus dem IQWiG-Vorbericht zu den Parodontopathien könne man lernen, das der Ansatz der bestmöglichen Evidenz in vielen Fällen nicht passfähig sei, sondern dass auf die bestverfügbare Evidenz zurückgegriffen werden müsse. Dennoch, so Walter, dürfe die evidenzbasierte Zahn- medizin nicht pauschal diskreditiert wer- den. Das sei rückwärtsgewandt und nicht zukunftsfähig.“ Versorgung Zentrale Heraus- forderung für die Vertragszahnärzte- schaft sei die Sicher- stellung einer quali- tativ hochwertigen, dem Stand der Wissenschaft ent- sprechenden, wohn- ortnahen Versorgung für alle Menschen, betonte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV. Mit Blick auf die Bildung der neuen Bundesregierung nannte er drei Punkte, die für die Versorgung besonders wichtig seien. Reine Zahnarzt-MVZ seien ein regelrechter Katalysator für die Unter- versorgung im ländlichen Raum, da diese sich vornehmlich in Ballungsgebieten ansie- delten. Er forderte die Regierung dazu auf, den Besonderheiten des zahnmedizinischen Sektors (vor dem Hintergrund des Nutzens für die Patienten) Rechnung zu tragen. Einen solchen Nutzen hätten MVZ nur dann, wenn sie fachübergreifend ausge- richtet seien. Zum Zweiten verwies Eßer auf das neue PAR- Konzept der Zahnärzte. Die Bewältigung der Volkskrankheit Parodontitis werde nur mit einer gemeinsamen Anstrengung von Zahnärzten, Selbstverwaltung und Wissen- schaft gelingen. Die gesetzlichen Rahmen- bedingungen müssten angepasst werden, um eine adäquate Ausgestaltung der Finan- zierung zu erreichen. Zum Dritten verwies Eßer auf die neuen Richtlinien über Maß- nahmen zur Verhütung von Zahnerkrankun- gen bei Pflegebedürftigen. Erstmals hätten nun Betroffene einen verbrieften Anspruch auf zusätzliche präventive zahnmedizinische Betreuung. pr Prof. Dr. Michael Walter, Präsident der DGZMK, bilanzierte die Evidenz- Debatte: Gezeigt habe sich, dass der Ansatz der bestmöglichen Evidenz in vielen Fällen nicht passfähig ist, so dass auf die bestverfügbare Evidenz zurückgegriffen werden müsse. Wie in den vergangenen Jahren fand der Deutsche Zahnärztetag in der Frankfurter Messe statt. Foto: Messe Frankfurt/Jaquemien 20 Deutscher Zahnärztetag 2017
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