Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23

zm 107, Nr. 23-24, 1.12.2017, (2721) methoden rein gewinnorientierter MVZ mit der Freiberuflichkeit der Zahnärzte, die zum Wohle des Patienten eigenverant- wortlich und weisungsunäbhängig die Diagnose- und Therapieentscheidungen treffen?“ Oesterreich ergänzte: „Momentan bauen Investoren, die als juristische Perso- nen nicht dem Berufsrecht unterliegen, mit Finanzkapital Medizinische Versorgungs- zentren auf. Wenn für MVZ aber schon die gleichen Rechte gelten wie für Praxen, dann sollten sie auch die gleichen Pflichten erfüllen!“ Dass in anderen Ländern Investoren die Ver- sorgungslandschaft bereits dominieren, ver- anschaulichte der Präsident der Zahnärzte- kammer Schleswig-Holstein, Dr. Michael Brandt: „In Finnland sind heute schon 50 Prozent der Praxen in der Hand von Fremd- kapital. Wir wollen uns nicht dem Markt widersetzen, doch wir brauchen gleiche Chancen für alle.“ Eine Forderung, die die Delegierten unisono teilten. Ingmar Dobberstein, Vorsitzender des Bundesver- bands der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland (BdZA): „Die Begrenzung der angestellten Zahnärzte in der Praxis und deren Öffnung für die MVZ ist wettbewerbs- verzerrend und muss deshalb bekämpft werden!“ Seiner Einschätzung nach werden Großstrukturen künftig insgesamt in Deutschland zunehmen – nicht unbedingt immer als MVZ: „Bei der BAG handelt es sich um dasselbe Gefüge, aber wir haben den Zugriff. Und das ist entscheidend!“ Wie wichtig in diesem Kontext der Erhalt der freiberuflichen Realität ist, betonte Dr. Wilfried Beckmann, im Vorstand der Zahn- ärztekammer Westfalen-Lippe: „Wir haben das fachliche Know-how, die Kunden- bindung und sind vor Ort. Und trotzdem müssen Zahnarztpraxen schließen, weil Ab- geber keinen Nachfolger finden. Unsere eigenen Strukturen brechen weg, wenn wir die angestellten Zahnärzte nicht in eine niedergelassene Praxis bringen.“ Der digitalisierteste Arzt Welche Nachteile die Einzelpraxen konkret haben, schilderte BZÄK-Vizepräsident Prof. Christoph Benz: „Von der Abformung, über CAD/CAM bis zum Röntgen: Wir sind die di- gitalisierteste Arztgruppe. Und wir befinden uns mit unseren kleinen Praxen mitten im Zentrum der Digitalisierung, aber stehen mit dem Problem der mangelnden Inter- operabilität und den damit verbundenen Kosten völlig alleine da!“ Nicht zu ver- gessen: die Bürokratie als „Alpha 1-Thema“. „Ja, wir Zahnärzte sind besonders belastet durch Bürokratie!“, bestätigte er. Mittler- weile müsse eine Dreiviertelstelle in der Praxis ausschließlich zur Dokumentation und Verwaltung vorgehalten werden. Ganze 75 Prozent der Studierenden im neunten und im zehnten Semester würden in der Bürokratie sogar einen Hinderungsgrund sehen, eine eigene Praxis zu betreiben. „Gerade Medienbrüche und sinnfreie Do- kumentationen wie die Hygiene-Dokumen- tation sind ein echtes Ärgernis im Berufs- alltag“, bemerkte Benz und plädierte dafür, analog zu den Ärzten einen Bürokratie-Index zu erheben, um die Entwicklung dieser Last abzubilden. Die Bundesversammlung der Bundes- zahnärztekammer fasste unter anderem Beschlüsse zur Förderung der Prävention, Thera- pie und Nachsorge parodontaler Erkran- kungen sowie zum PAR-Konzept, zur Approbationsordnung für Zahn- ärzte, zur Eignungs- und Kenntnisprüfung sowie zu Erteilung und Verlängerung der Berufserlaubnis, zum Bürokratieabbau, zur Zulassungsbegrenzung arztgrup- pen-übergreifender MVZ, und zur Novellierung der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, ordnungspolitischer Not- wendigkeiten und betriebswirtschaft- licher Erfordernisse. Alle an die Politik gerichteten Beschlüsse der BZÄK-Bundesversammlung sind unter www.bzaek.de/deutscher-zahnaerztetag. html eingestellt. Die Beschlüsse 2017 BZÄK-B UNDESVERSAMMLUNG Fortsetzung des Artikels auf Seite 24

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