Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23
zm 107, Nr. 23-24, 1.12.2017, (2722) Ausgesprochen positiv bewertete er das Interesse der Zahnärzte am zahnärztlichen Berichts- und Lernsystem: „150 Berichte, über 5.000 angemeldete Zahnärzte – ‚CIRS dent – Jeder Zahn zählt!‘ hat sich wahrlich zu einer echten Erfolgsgeschichte entwickelt“, resümierte Benz. „Allerdings wird dieses Pro- jekt, das den Sicherheitsbedarf einer Eisdiele hat, gerade wie das Pentagon abgeriegelt.“ Das sei in dieser Größenordnung wahrlich nicht nötig: „Nicht ein einziger Bericht hat dem Berufsstand geschadet. Im Gegenteil: Jeder Fall unterstützt die Kollegen.“ Da die BZÄK – wie auch die KZBV und die DGZMK – großen Reformbedarf bei der Parodontitistherapie sieht, verabschiedeten die Delegierten nach konstruktiver Debatte das gemeinsam erarbeitete PAR-Konzept. Der Aufreger schlechthin war natürlich die Approbationsordnung. „In meiner Heimat- stadt Köln sagt man „Was nichts kost‘, dat is‘ nichts!“, eröffnete BZÄK-Präsident Engel die Diskussion. „Der Spruch trifft ins Schwarze, und zwar gerade auch bei unserer Approbationsordnung!“ Leider seien die Po- litiker im Ministerium und in den Ländern fälschlicherweise der Ansicht, dass die Zahl der Studierenden um mehr als sechs Pro- zent zurückgehe und diese Reduktion den Mehraufwand kompensiere. Engel: „Dass wir die Erfolgsstory unserer Mundgesundheit in Deutschland trotz des 60-jährigen Still- stands auf der Verordnungsseite schreiben konnten, ist alleine den Hochschullehrern zu verdanken, die trotzdem state of the art ausbilden!“ Wir brauchen die neue Approbationsordnung Dass die Approbationsordnung die Struktu- ren, keine Inhalte regelt, erläuterte Prof. Ralph Luthardt, Präsident der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK): „Es geht um die Verbesserung der Lehre! Und neue Lehre kostet Geld!“ Die Kosten umfassen Luthardt zufolge einer- seits den Umstellungsaufwand – temporär laufen zwei Studiengänge parallel, außer- dem muss ein neues Curriculum entwickelt werden – und andererseits die Infrastruktur- kosten. Auf eine erforderliche „gewisse Kompromissfähigkeit“ im Spannungsfeld zwischen Hochschule, Wissenschaft und Berufsstand verwies in dem Zusammen- hang der Präsident der Landeszahnärzte- kammer Hessen, Dr. Michael Frank. „Die Approbationsordnung muss kommen und an den Universitäten mit Inhalten gefüllt werden – so einfach ist das“, machte Prof. Dr. Elmar Hellwig, Ärztlicher Direktor der Klinik für Zahnerhaltungskunde und Paro- dontologie am Department für ZMK der Universität Freiburg, unmissverständlich klar. „Die Approbationsordnung ist alter- nativlos“, bilanzierte BZÄK-Präsident Engel. „Ansonsten werden wir imMasterplan 2020 verfrühstückt!“ ck Ziel der neuen zahnärztlichen Approba- tionsordnung (ZApprO) ist, einen Ausbil- dungsstandard nach aktuellem Stand der Wissenschaft und entsprechende Rahmen- bedingungen für die Hochschulen zu ga- rantieren. Deshalb soll sich das Studium künftig in einen vorklinischen Abschnitt von vier Semestern, in dem medizinisches und zahnmedizinisches Grundlagenwissen vermittelt wird, und in einen klinischen Abschnitt von sechs Semestern für die praktische Ausbildung gliedern. Mit der Verbesserung der Betreuungsrelation im Phantomkurs von 1:20 auf 1:15 und beim Unterricht am Patienten von 1:6 auf 1:3 soll ebenfalls eine hochwertige Lehre sichergestellt werden. Das Bundes- gesundheitsministerium hatte auf dieser Basis – nach jahrelangen Verhandlungen – im August eine Rechtsverordnung für eine Neuregelung vorgelegt. Die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) schätzt den Mehrbedarf für die laufenden Kosten bundesweit auf etwa 80 bis 100 Millionen Euro pro Jahr. Den Ländern ist das zu teuer: Am 9. November vertagte der Bundesrat die vorgesehene Abstimmung zur ZApprO und verschleppte damit die Überarbeitung der 62 Jahre alten Studien- ordnung weiter. Frühestens im Frühjahr 2018 könnte nun per Wiedervorlage über die ZApprO abgestimmt werden. Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und ist im Gegensatz zur ärztlichen Approbations- ordnung seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Der Bundesrat blockiert die Reform ZA PPR O Aufforderung an die Politik, keine arztgruppengleichen MVZ zuzulassen, die Bürokratielast in den Praxen zu senken und die Lehre im Fach Zahnmedizin anzupassen: Insgesamt 24 weitreichende Beschlüsse fassten die Delegierten der BZÄK-Bundesversammlung in Frankfurt am Main. Foto: BZÄK/Axentis.de 24 Deutscher Zahnärztetag 2017
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