Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23
zm 107, Nr. 23-24, 1.12.2017, (2726) greifend“ für Zahnarzt-MVZ wieder einzu- führen. Als „absolut inakzeptabel“ charakte- risierte er Tendenzen, dass Fremdkapital- geber im großen Stil Praxisketten aufkaufen – ein starker Eingriff in die Freiberuflichkeit: „Ich werde hier nicht tatenlos zuschauen, diese Entwicklungen zerstören das Prinzip eines freiberuflich getragenen und selbst- verwalteten Gesundheitssystems.“ Einstimmig bekannten sich die Delegierten in einer Resolution zu einer starken Selbst- verwaltung und forderten den Gesetzgeber auf, zu einem vertrauensvollen Miteinander zurückzukehren. Großes Vertrauen Großen Stellenwert aus versorgungspolitischer Sicht ordnete Eßer der Verabschiedung des PAR-Kozepts zu: „Wir bringen ein Versor- gungsmodell auf den Weg, von dem wir überzeugt sind, dass es auf dieser Basis gelingen wird, die Prävalenz parodontaler Erkrankungen signifikant und nachhaltig zu senken“ (siehe Kasten). Die Erörterung zum PAR-Konzept nahm bei den Diskussionen einen großen Raum ein. So warb die KZV-Vorsitzende von Baden-Württemberg, Dr. Ute Maier – gleichzeitig Vorsitzende der KZBV-AG „PAR-Strategie“ –, um Vertrauen in der Kollegenschaft, dem vorgeschlagenen Weg zuzustimmen. Wie beim AuB-Konzept stehe hier am Anfang die wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung, erst dann ginge es um Kostenmodelle und Honorarforderun- gen. Natürlich werde man auch die Sorgen an der Basis ernst nehmen, wie sich das Konzept später in der Leistungsgestaltung auswirke. Der KZV-Vorsitzende Dr. Peter Matovinovic sah die Zahnärzteschaft mit dem Konzept „gut aufgestellt“. Und der FVDZ-Vorsitzende ZA Harald Schrader be- fürwortete, mit einer einheitlichen Positio- nierung in die Politik zu gehen. Einstimmig forderten die Delegierten die Entscheidungsträger bei Politik, Kassen, Wissenschaft und Patientenvertretung auf, eine neue und dem Stand der Wissenschaft entsprechende PAR-Behandlungsstrategie zu etablieren und die Mittel dafür bereit- zustellen. Bei der Überprüfung der Evidenz im IQWIG müsse auch die bestverfügbare Evidenz berücksichtigt werden. Ein Thera- piekonzept mit Anreizkomponenten und Bonusregelung sei sinnvoll. Einen weiteren großen Schwerpunkt nahm das Thema Europa ein. Input für die Diskus- sionen gab der Präsident des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB), Prof. Dr. Wolfgang Ewer, in seinem Impulsvortrag. Er ging auf die Rolle der Freien Berufe in Europa ein. Mit dem geplanten Dienstleistungspaket und der Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Einfüh- rung von Berufsregeln habe die Kommission die Freien Berufe ins Visier genommen. Der BFB habe sich – wie auch die Zahnärzteschaft – stark gemacht für eine Herausnahme der Heilberufler von dieser Regel. Am 4.12.2017 werde es im federführenden IMCO-Ausschuss eine Abstimmung darüber geben. Die Unter- stützung für diese Position sei aber nicht ge- sichert. Ewer: „Im Europäischen Parlament wackelt diese Front bedenklich.“ Es werde wohl auf einen Kompromiss hinauslaufen, schätzte er. Wackelige Fronten Die Delegierten erörterten das Thema mit Sorge: So machte etwa ZA Ralf Wagner, Vor- sitzender der KZV Nordrhein, deutlich, in welchen Bereichen die EU bereits unmittel- bar auf die zahnärztliche Berufsausübung einwirke – sei es etwa bei Normen oder der Definition von Assistenzberufen. Dazu fassten die Delegierten einen Beschluss: Mit Nachdruck müsse sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Kompetenz der EU- Mitgliedstaaten für den Erlass von Berufs- recht nicht ausgehöhlt und die Gesund- heitsberufe von der Verhältnismäßigkeits- prüfung im geplanten EU-Dienstleistungs- paket ausgenommen werden. Ein weiteres Beispiel dafür, dass der Zahn- ärzteschaft bei der Ausgestaltung von Zukunftsfragen Steine in den Weg gelegt werden, benannte der stellvertretende KZBV- Vorsitzende ZA Martin Hendges. „Das Streben nach praxistauglichen, bürokratiearmen und versorgungsorientierten Lösungen scheint nicht mehr im Portfolio des GKV-Spitzenver- bands vorzukommen“, erklärte er. Ausführ- lich stellte Hendges die mündlichen Ergeb- nisse der Verhandlung vor dem Bundes- schiedsamt am 24.10. vor (die allerdings noch unter Vorbehalt stehen). Überall, wo Ermessensspielraum gegeben war, habe die Das PAR-Versorgungskonzept wurde in Frankfurt einstimmig verabschiedet. Ent- wickelt wurde es in der KZBV-AG PAR mit Unterstützung der DG PARO und unter Mitarbeit der BZÄK. Es bietet eine neue, an den Stand der Wissenschaft angepasste Versorgungsstrecke in der GKV. Sie soll die Compliance des Patienten erhöhen und das Therapieergebnis absichern. Das Kon- zept sieht eine Kombination aus Sach- leistungen und Zuschüssen vor und setzt Anreize über ein Bonussystem, um die Compliance des Patienten zu erhöhen. Wesentliche Bestandteile sind das ärztliche Gespräch mit dem Patienten und die regel- mäßige Reevaluation. Schlüsselelement für den Erfolg des lebensbegleitenden Konzepts ist die international anerkannte Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) in der Eigenverantwortung des Patienten. Um das Konzept in die Versorgungsrealität zu bringen, müssen noch sehr viele poli- tische Hürden genommen werden. Die Verabschiedung des PAR-Konzepts setzt den Startschuss, mit dem sich die Zahn- ärzteschaft an die Umsetzung begibt. Flankiert werden soll das Konzept mit einer Aufklärungskampagne der BZÄK. PAR-Konzept 28 Deutscher Zahnärztetag 2017
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