Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23

zm 107, Nr. 23-24, 1.12.2017, (2727) KZBV darauf hingewirkt, Regelungen im Sinne der Zahnärzteschaft zu verankern. Hendges berichtete auch über die Fort- schreibung des Projekts „Zahnärztliches Praxispanel“ (Generierung valider Daten zur Abbildung der Kosten- und Versorgungs- strukturen in den Praxen). Das Zentralinstitut der Ärzte (ZI) habe den Zuschlag zur Durch- führung erhalten. Entscheidend sei, wie eine ausreichende Zahl von Teilnehmern in den KZV-Bereichen generiert werden könne. Verschärfte Bedingungen Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer berichtete zum Sachstand des Aufbaus der Telematikinfra- struktur. Derzeit sei davon auszugehen, dass der Beginn des Online-Rollouts nicht vor dem Dezember liege. Inzwischen sei die Verordnung des Gesetzgebers mit der Frist zur flächendeckenden Ausstattung der Pra- xen vom 1. Juli auf den 31. Dezember 2018 verlängert worden. Damit bleibe ein Jahr Zeit, alle Praxen an die TI anzubinden – die KZBV habe dies in ihren Stellungnahmen als deutlich zu kurz bewertet. Inzwischen müsse die KZBV – und auch die KZVen – eine Flut von Anfragen aus der Kollegenschaft bewäl- tigen, verursacht durch die Finanzierungs- vereinbarung. Eine Vielzahl von Informations- materialien stehe bereit. Die Arbeiten zur Ausgabe des elektronischen Praxisausweises liefen, ebenso wie die Ab- wicklungen der Finanzierung dazu. Als nächstes stehe eine weitere Finanzierungs- vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband zu den Anwendungen des Notfalldaten- managements, des elektronischen Medika- tionsplans und zur Arzneimittelsicherheits- prüfung an. Dies auch unter verschärften Bedingungen, da noch keine Angaben zu Kosten oder Zeitaufwand vorliegen. Zum Thema Telematikinfrastruktur forderten die Delegierten, die Frist für die Durchfüh- rung des Versichertenstammdatenmanage- ments in den Praxen, die jetzt auf den 31.12.2018 verlängert ist, um weitere zwölf Monate auszudehnen. Sanktionen seien außerdem ein untaugliches Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele. In intensiven Diskussionen fassten die Delegierten weitere Beschlüsse. So forder- ten sie etwa vom Gesetzgeber, sich für die Stärkung der Mundgesundheitskompetenz einzusetzen und dazu die Leistungen der sprechenden Zahnheilkunde zusätzlich zu vergüten. Der Novellierungsprozess der Approbationsordnung müsse wieder aufge- griffen und die finanziellen Mittel in den Länderhaushalten für dessen Umsetzung müssten bereit gestellt werden. Letztlich mussten die Delegierten – den Vor- gaben des GKV-Selbstverwaltungsstärkungs- gesetzes geschuldet – auch Beschlüsse zu Satzungsfragen fassen. „Wir können uns der Forderung des Bundesgesundheitsministeriums nicht verweigern“, sagte der Vorsitzende des Satzungsausschusses, ZA Markus Koller. Betroffen davon sind etwa Regeln zur Ab- berufung des VV-Vorsitzenden, zur Auswei- tung der Rechte der VV auf Vorstandsberichte oder zur Besetzung der zahnärztlichen Ver- treter im Bundesschiedsamt. pr Die politischen Beschlüsse im Wortlaut unter: http://www.kzbv.de/beschlusse-der- 3-vertreterversammlung-am-8-und- 9.1180.de.html BFB-Präsident Dr. Wolfgang Ewer Dr. Wieland Schinnenburg, MdB FDP DENTAL

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