Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23
zm 107, Nr. 23-24, 1.12.2017, (2790) Solche gesetzlichen Regelungen werden in die Pflichtvorgaben für Praxisverwaltungs- systeme der KZBV eingebunden. Das heißt, für die zahnärztliche Abrechnung dürfen nur diejenigen PVS eingesetzt werden, die über eine Eignungsfeststellung der KZBV verfügen. Insgesamt kann man bei den Herstellern zahnärztlicher PVS eine Marktverdichtung beobachten: Wurden vor zehn Jahren die elektronischen Abrechnungen im Leistungs- bereich KCH noch mit 69 verschiedenen PVS erstellt, waren es 2016 nur noch 47. Die Zahl der Individualsysteme – von Zahn- ärzten für die eigene Praxis und zur aus- schließlich internen Nutzung entwickelte PVS – hat sich dagegen kaum verändert. Für die Berechnung der Marktanteile der PVS wurden sowohl die eingereichten Abrech- nungsfälle als auch die elektronisch über- mittelten Abrechnungen berücksichtigt. Im Ergebnis werden von den Praxen nur noch wenige Abrechnungen per Papier ein- gereicht. In einigen KZVen wurde bereits vor längerer Zeit vollständig auf die papier- lose Abrechnung umgestellt, andere KZVen ermöglichen die manuelle Abrechnung noch. Insgesamt wurden im 4. Quartal 2016 mit 47 verschiedenen PVS 40.129 elektronische KCH-Abrechnungen erstellt. Dabei wurde mit 9 PVS, darunter 8 Individualsysteme, nur je eine Abrechnung erzeugt. Im Leistungs- bereich KFO wurden 6.180 Abrechnungen mit 46 verschiedenen PVS generiert. Hier wurde mit 11 Systemen, davon 6 Individual- systeme, nur jeweils eine Abrechnung er- stellt. Das Praxissystem DS-WIN-PLUS der Firma Dampsoft hatte weiterhin den größten Marktanteil bei den KCH-Abrechnungen und konnte seinen Anteil um 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigern (Grafik 1). Wie auch in den Vorjahren verzeichneten EDV-Statistik Mit diesen PVS wird abgerechnet Die Anforderungen an die Praxisverwaltungssysteme (PVS) sind hoch. Vertragliche und gesetzliche Regelungen müssen umgesetzt werden. Das größte jetzt anstehende Projekt ist aktuell sicherlich die Anbindung an die Telematik- Infrastruktur. Anteil der einzelnen PVS an der elektronischen Abrechnung (KCH) CHARLY (solutio) 7,73% ChreMaSoft (CompuGroup Medical Dentalsysteme) 5,96% EVIDENT (EVIDENT) 5,52% DENSoffice (DENS) 4,87% LinuDent (Pharmatechnik) 3,18% DS-WIN-PLUS (Dampsoft) 27,34% Z1 (CompuGroup Medical Dentalsysteme) 25,93% Andere 19,47% Grafik 1 Quelle alle Grafiken: KZBV Anteil der einzelnen PVS an der elektronischen Abrechnung (KFO) Praxident A4 (h & k) 6,04% Andere 19,00 % DS-WIN-PLUS (Dampsoft) 15,48% ivoris (Computer konkret) 25,38% Ortho-Express (Computer Forum) 6,71% CHARLY (solutio) 6,64% Z1 (CompuGroupMedical Dentalsysteme) 15,96% EVIDENT (EVIDENT) 4,79% Grafik 2 92 Praxis
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