Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02
zm 108, Nr. 01-02, 16.1.2018, (15) zur plastischen Chirurgie, die als Vorläufer für den Rest der Medizin angesehen werden kann. Daher warnte die BZÄK davor, dass solche nicht rechtsverbind- lichen CEN-Normen dennoch auf Dauer faktische Bindungswirkung entfalten könnten, etwa als Bewertungsmaßstab in juristischen Auseinandersetzungen. Die Gesundheitsberufe sind nicht normierbar Die Tätigkeiten der Gesundheitsberufe sind jedoch nach Auffassung der BZÄK und vieler anderer Heilberufe nicht nor- mierbar, da sie auf einer individuellen Dienstleistung basieren, die auf dem persönlichen, von Vertrauen geprägten Verhältnis mit dem Patienten beruht. Alfred Büttner, Bundeszahnärztekammer Leiter der Abteilung Europa/Internationales Avenue de la Renaissance 1, B-1000 Brüssel Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) hat am 4. Dezember über den Richtlinienvorschlag zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit neuen Berufsrechts entschieden. Die Abgeordneten entschärften den umstrittenen Vorschlag der Europäischen Kommission politisch. Die Bundeszahnärzte- kammer (BZÄK) begrüßt, dass der IMCO die besondere Rolle der Gesundheitsberufe anerkannt hat. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass von Berufsrecht soll generell und berufsüber- greifend die aus EU-Sicht „überflüssige natio- nale Regulierung“ verhindern. Dies schließt die Regeln für Berufszugang und -ausübung bei Gesundheitsberufen ein. Knackpunkt der parlamentarischen Diskussion war daher die Frage, ob Gesundheitsberufe von der Richt- linie ausgenommen werden sollen. In der Debatte umdie Brüsseler Pläne zur Ein- führung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung haben sich die deutschen Heilberufler erneut zu Wort gemeldet – mit fünf Kritikpunkten! Ein entsprechender Antrag, der von den deutschen Heilberufen gemeinsam unter- stützt worden war, fand dennoch keine Mehrheit. Allerdings stimmte der IMCO für eine Reihe neuer Bestimmungen, mit denen den besonderen Belangen der Gesundheits- berufe Rechnung getragen werden soll. So müssen die Mitgliedstaaten im Fall einer be- rufsrechtlichen Regelung, die die Heilberufe oder die Patientensicherheit betrifft, stets das Ziel eines hohen Niveaus des Gesundheits- schutzes berücksichtigen. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zur Über- arbeitung: „Leider gab es keine politische Mehrheit für die auch von uns geforderte Bereichsausnahme für Gesundheitsberufe. Wir begrüßen dennoch, dass der IMCO sich für eine Reihe neuer Bestimmungen, die den besonderen Belangen der Gesundheits- berufe gerecht werden, eingebracht hat. Das Europäische Parlament muss nun die Ge- sundheitsberufe in den anstehenden Trilog- verhandlungen mit Rat und Kommission schützen“, so Engel. Kommission und Rat haben dies bislang verweigert. nb/pm Der Gesundheitsschutz wird berücksichtigt EU-Parlament beschließt 15 Dr. Liebe Nachf. GmbH & Co. KG D-70746 Leinfelden-Echterdingen Jetzt Proben anfordern: Bestell-Fax: 0711-75 85 779-63 Praxisstempel, Anschrift Datum, Unterschrift ZM Jan. 18 www.aminomed.de • bestellung@aminomed.de Bei gereiztem Zahnfleisch und empfindlichen Zähnen * bei 2x täglichem Zähneputzen Bitte senden Sie uns auch Terminzettel Natürliche Parodontitis-Prophylaxe Antibakterielle Inhaltsstoffe und der Blüten-Extrakt der Echten Kamille helfen, das Zahnfleisch zu pflegen und Entzündungen abklingen zu lassen.* Kombinierter Kariesschutz Ein spezielles Doppelfluorid-System aus Aminfluorid (800 ppm) und Natriumfluorid (400 ppm) zusammen mit Xylit härtet den Zahnschmelz und beugt Karies nachhaltig vor. Aminfluorid schützt vor Schmerzempfindlichkeit.* Sanfte Pflege – RDA 50 Pflegendes Panthenol, pflanzliches Glycerin und sanfte Putzkörper unterstützen die gründliche Reinigung und helfen gleichzeitig, neue Irritationen zu vermeiden. amin o med – bereits bei den ersten Anzeichen Ihre Empfehlung bei erhöhtem Parodontitis-Risiko
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