Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 108, Nr. 01-02, 16.1.2018, (25) ministerium (BMFSFJ) im Rahmen eines Modellvorhabens. Im wissenschaftlichen Beirat mit der breiten Expertise unter- schiedlicher Berufsgruppen und Akteure ist auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vertreten, so dass das Angebot auch auf Zahnärzte ausgerichtet wird. Die Befunddokumentation ist das A und O Bereits seit 2010 engagiert sich die BZÄK im Bereich Prävention und Versorgung interpersoneller Gewalt. Die gerichtsfeste Dokumentation von Gewaltfolgen steht dabei immer wieder im Fokus, denn ein standardisiertes gerichtsverwertbares Doku- mentationsverfahren führt zur einer ver- besserten interdisziplinären Gesundheits- versorgung von Gewaltopfern und trägt zur Handlungssicherheit bei Zahnärzten bei. So wurden in dem Projekt „ZuGang“* vor sieben Jahren Instrumente und Materialien entwickelt, mit denen Zahnärzte Gewalt- folgen leichter erkennen und gerichtsfest dokumentieren können – und vor allem auch ermutigt werden, Betroffene anzusprechen (www.bzaek.de/fuer-medien/broschueren- und-publikationen.html – Häusliche Gewalt: Erkennen und Ansprechen in der Zahnarzt- praxis). Eine Reihe von Landeszahnärzte- kammern und KZVen bietet ähnliche Unter- stützungsinstrumente an. Mit der „Medizinischen Kinderschutzhotline“ steht Zahnärzten nun ein weiterer Baustein zur Verfügung, um potenzielle Kindeswohl- gefährdungen frühzeitig abklären zu können. Wir sollten dieses professionelle Angebot der kollegialen Beratung intensiv nutzen! Dr. Sebastian Ziller MPH Leiter Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung Bundeszahnärztekammer Chausseestr. 13, 10115 Berlin *Das von der hessischen Landesregierung finanzierte Projekt „ZuGang“ wurde feder- führend durch die Hochschule Fulda unter Beteiligung der BZÄK, der Landeszahnärzte- kammer Hessen, mehrerer Rechtsmediziner, dem Frauennotruf Frankfurt und dem Berliner Interventionsprojekt S.I.G.N.A.L. sowie dem Universitätsklinikum Frankfurt durchgeführt. An wen richtet sich die Medizinische Kinderschutzhotline? Die „Medizinische Kinderschutzhotline 0800–1921000“ ist ein vom Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bun- desweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares Beratungsangebot für Ange- hörige der Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten) sowie für Pflegekräfte und Mitarbeiter der Rettungsdienste bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindes- missbrauch. Die Hotline ist kein Angebot für Eltern oder den Bereich der Jugendhilfe, um beispiels- weise eine Zweitmeinung zu erhalten! Die Beratung umfasst die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Schweigepflicht und ärztliches Handeln, die Schritte, die in einem Kinderschutzfall eingeleitet werden können oder müssen, was bei der klinischen Abklärung und Dokumentation eines Kinderschutzfalles be- achtet werden muss, wie Begleitpersonen auf einen Misshand- lungsverdacht angesprochen werden und wo es Unterstützung vor Ort gibt. Was leistet die Medizinische Kinder- schutzhotline nicht? Die Kinderschutzhotline leistet keine Rechtsberatung. Sie richtet sich nicht an Betroffene, Angehörige und Fachkräfte anderer Berufs- gruppen. Sie ergänzt die bestehenden Hilfestruktu- ren vor Ort, ersetzt diese aber nicht. Die Verantwortlichkeit für den konkreten Kinderschutzfall bleibt beim Anrufenden. Die Hotline kann nicht abschließend und eindeutig klären, ob im konkreten Fall tat- sächlich eine Form von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Kindes- missbrauch vorliegt. Quelle: www.kinderschutzhotline.de Die Kinderschutzhotline F ÜR Ä RZTE UND Z AHNÄRZTE !

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