Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 108, Nr. 01-02, 16.1.2018, (37) zelfüllungsmaterial einsetzt. Allerdings ist er unsicher, wie er aufgrund der Verpflichtung zur Kollegialität mit der Situation umgehen soll und welche Maßnahmen er ergreifen darf oder ob er sogar dazu verpflichtet ist, entsprechende Schritte einzuleiten. Muss er die Patientin über die aus seiner Sicht un- sachgemäße Behandlung aufklären? Soll er den Vorfall an die zuständige Zahnärzte- kammer oder KZV melden? Oder ist es aus- reichend, an das Gewissen seines Kollegen zu appellieren? Oberstarzt Prof. Dr. Ralf Vollmuth Zentrum für Militärgeschichte und Sozial- wissenschaften der Bundeswehr Zeppelinstr. 127/128 14471 Potsdam vollmuth@ak-ethik.de Oberfeldarzt Dr. André Müllerschön Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg Werner-Heisenberg-Weg 39 85579 Neubiberg andremuellerschoen@bundeswehr.org Der geschilderte Fall stellt eine Situation dar, die in ähnlicher, vielleicht weniger aus- geprägter Form vielen von uns in eigener Praxis tätigen Kollegen bereits unter- gekommen sein dürfte. Man wird damit konfrontiert, dass ein vorbehandelnder Kollege Therapiemethoden einsetzt, die man selbst nicht vertreten kann und auf deren Basis eine Weiterversorgung nicht angezeigt ist. Anhand der Prinzipienethik nach Beauchamps und Childress sollen im Folgenden mögliche Lösungsansätze für das Dilemma gefunden werden. Nicht-Schadensgebot (Primum nil nocere) und Gebot des Wohltuns (Benefizienz- Prinzip): Diese beiden Prinzipien sind in diesem Fall auf zwei Ebenen eng verschränkt: a) patientenbezogen: Das Nichtschadens- gebot verbietet die Weiterversorgung des Zahnes 24 ohne vorherige Revision der endodontischen Behandlung, da die vom vorbehandelnden Kollegen genutzte, ihrem Wesen nach temporäre Wurzelfüllung wei- ter resorbiert und das resultierende Lumen mit hoher Wahrscheinlichkeit bakteriell besiedelt wird. Als Folge sind pathologische periradikuläre Prozesse zu erwarten, die à la longue zu einem Zahnverlust führen können. Da die Patientin röntgenologisch bereits eine insuffiziente endodontische Versorgung des Zahnes 24 aufweist, ist diese zu revidieren und fachgerecht zu versorgen. Dies wird, vor allem auch aufgrund der Tatsache, dass sie bei der Vorbehandlung eine nicht unerhebliche Zuzahlung zu leisten hatte, sicherlich kein einfaches Gespräch, auf das man sich gut vorbereiten muss. b) auf eine größere Patientenzahl bezogen: Da T. im Telefonat klargestellt hat, dass er diese unsachgemäßen endodontischen Behandlungen standardmäßig durchführt, ist davon auszugehen, dass viele weitere Patienten potenziell in gleicher Weise ge- schädigt wurden. Durch die Täuschung der Kostenträger wird die insuffiziente Versorgungsform nur kurzfristig kaschiert. Nach der prothetischen Versorgung könnten erneute medikamentöse Einlagen entweder überhaupt nicht oder nur unter Schädigung (Trepanation) der Kronen erfolgen. Somit ist es zur Schadensvermei- dung auch über die aktuell in Behandlung befindliche Patientin hinaus angezeigt, den Kollegen auf die falsche Herangehensweise hinzuweisen und auf ihn einzuwirken, die Behandlungsmethodik zu einer endo- dontischen Lege-artis-Versorgung hin zu ändern – notfalls unter Zuhilfenahme des Mittels der Meldung an die zuständige Standesvertretung. Respekt vor der Patientenautonomie: Einfacher gestaltet sich die Abwägung in Hinblick auf die Patientenautonomie. Die Patientin wünscht (und benötigt) die prothetische Versorgung des Zahnes 24. Dies ist nach entsprechender Vorbehand- lung – in diesem Fall der Revision des Kommentar 1 „Zunächst sollte das kollegiale Gespräch gesucht werden“ Dr. Dirk Leisenberg Zahnarzt in 36396 Steinau an der Straße Foto: privat Experten präsentieren Fälle mit ethischem Klärungsbedarf. 37 Der Arbeitskreis verfolgt die Ziele: das Thema „Ethik in der Zahnmedizin“ in Wissenschaft, Forschung und Lehre zu etablieren, das ethische Problembewusstsein der Zahnärzteschaft zu schärfen und die theoretischen und anwendungs- bezogenen Kenntnisse zur Bewältigung und Lösung von ethischen Konflikt- und Dilemmasituationen zu vermitteln. www.ak-ethik.de Arbeitskreis Ethik

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