Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 108, Nr. 01-02, 16.1.2018, (89) Impressum: Jede deutsche Webseite braucht ein Im- pressum, damit klar ist, wer für die Inhalte verantwortlich ist. Folgende Informationen muss das Impressum der Praxis-Webseiten beinhalten: Vor- und Nachname Adresse und E-Mail-Adresse Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde zuständige Landes(zahn)ärztekammer und Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung Hinweis auf das Heilberufsgesetz des jewei- ligen Bundeslandes und die Berufsordnung der jeweiligen Kammer Umsatzsteuer-ID bei Behandlungen ohne medizinische Indikation Datenschutzerklärung: Alle Webseiten benötigen eine Daten- schutzerklärung, weil sie personen- bezogene Daten verarbeiten. Klickt ein Patient nämlich auf die Homepage einer Praxis, übermittelt sein Browser eine IP- Adresse seines PCs, wodurch er eine Spur hinterlässt, die Rückschlüsse auf seine Person erlauben. Weil der Praxisinhaber – wenn auch ungewollt – dadurch personen- bezogene Daten erhält, muss er den User über den Umgang mit diesen Informatio- nen aufklären. Eine Datenschutzerklärung muss deutlich machen, warum Daten erhoben werden, zum Bei- spiel zur Webseitenanalyse, welche Daten erhoben werden, zum Bei- spiel die IP-Adresse, wer für den Datenschutz verantwortlich ist, zum Beispiel Google USA, wie User die Datenerhebung unterbinden können, zum Beispiel über eine Wider- spruchsmöglichkeit. Außerdem muss die Datenschutzerklärung so eingebunden werden, dass sie von überall abrufbar ist, zum Bei- spiel in Form eines separaten Links, dass die Zustimmung der User eingeholt wird, wenn Cookies genutzt werden, dass die Nutzer auf mögliche Social-Media- Plug-ins aufmerksam gemacht werden. Bilder: Heilberufler müssen sich an das Heilmittel- werbegesetz halten. Beim Gebrauch von Bildern müssen sie beachten, dass keine rechtlich bedenklichen Bilder gezeigt wer- den. Dazu zählen Bilder mit abstoßenden Inhalten,etwa blutige OP-Fotos oder Bilder extremer Haut- erkrankungen, Bilder mit werblichen Inhalten, etwa Fotos von Geräten, Medizinprodukten etc. Um die allgemeinen Copyright-Bestim- mungen zu erfüllen, sollten Praxisinhaber die Bildrechte zum Beispiel im Impressum angeben oder das Copyright direkt unter dem Foto nennen, bei Fotos von Bildagenturen vermerken, dass es sich um ein gestelltes Agenturfoto handelt. Werbliche Inhalte: Auch bei den Inhalten unterliegen Heil- berufler den Einschränkungen des Heil- mittelwerbegesetzes. Dazu zählt: Kritische Bewerbung der eigenen Person: Die Nennung von mehr als drei Tätigkeits- schwerpunkten ist nicht zulässig, da ein Tätig- keitsschwerpunkt in erheblichem Umfang ausgeübt werden muss. Kritische Bewerbung der eigenen Praxis: Anpreisende Texte mit deutlichen Über- treibungen oder nichtssagenden und nicht überprüfbaren Floskeln sind nicht zulässig („Für unsere professionell ausgebildeten Mit- arbeiter steht Ihr Wohl an erster Stelle.“). Auch irreführende Texte mit unklaren, mehr- deutigen Angaben etwa über die eigene Qua- lifikation oder die Positionierung der Praxis sind nicht erlaubt („Praxis für Gesundheits- förderung“) – sowie vergleichende Texte mit positiver oder negativer Bezugnahme auf andere Praxen („Bei uns geht‘s ohne Operation!“). Kritische Bewerbung bestimmter Behand- lungen: Die Behauptung einer medizinischen Wirksamkeit, die nicht nicht belegt ist, ist nicht zulässig – ebenso wenig wie die Garantie des Behandlungserfolgs. Bewerbung eines Unternehmens: Empfeh- lungen von Herstellern, Geräten, medizi- nischen Produkten etc. sind nicht gestattet – ebenso wenig Links zu gewerblichen Dritten wie Apotheken, Firmen, Produkten, Shops, Fremdlaboren etc. Früher tabu, aber jetzt erlaubt: Facharzt-Stadt-Kombinationen in der URL, wie zum Beispiel www.hautarzt-buxtehude. de Patientenfeedbacks, wenn diese nicht in missbräuchlicher Weise dargestellt werden Gästebücher Facebook: In Bezug auf Facebook sollten folgende Dinge beachtet werden: Es gelten dieselben Regularien in Bezug auf werbliche Inhalte wie für die Webseite. Fotos von Bilddatenbanken sollten mit einem Copyright versehen sein. Auch die Facebook-Page braucht ein voll- ständiges Impressum. Alle Informationen stammen aus der Broschüre „Berufswidrige Werbung: 22 häufige Fehler auf Praxis-Webseiten“, Herausgeber Reif & Kollegen GmbH, 2017. Wie eine Praxis-Webseite aussehen muss Foto: Fotolia.com - ekostsov Foto: Fotolia.com - bluedesign Foto: Fotolia.com - nanomanpro 89

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