Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03

zm 108, Nr. 3, 1.2.2018, (130) X Schutzbeauftragte in Praxen – Was fehlt noch? Ich habe einige Vorschläge ... Nachdem die längst überfällig gewesene Hygieneverordnung für Zahnarztpraxen auf den Weg gebracht worden ist, hat sich die Politik auf die nächste Schwach- stelle in der Patientensicherheit gestürzt. Die Relevanz des Problems wurde uns bei den Hygieneproblemen in den Krankenhäusern ja aufge- zeigt. Denn Statistiker hatten er- rechnet, dass in jedem Jahr die Einwohner einer Kleinstadt wie Segeberg unwissentlich durch die klinischen Kollegen gemeuchelt werden. Wie viele ahnungslose Patienten mögen es erst durch unbedarfte Zahnmediziner sein, da man öfter zum Zahnarzt als ins Krankenhaus geht? Die Folgen dieser Nachlässigkeit – unabsehbar! Was passiert etwa, wenn der Patient nach einem Besuch einer zahnärztlichen Pra- xis die Keime durch unbedachte orale Zärtlichkeiten weiter ver- breitet. So werden Epidemien, sogar Pandemien ausgelöst wer- den. Durch eine lückenlose Dokumentation ist dem ja nun Gott sei dank ein Riegel vor- geschoben. Warum aber liest man in der Presse oder sieht im Fernsehen nichts von Brandopfern in Zahn- arztpraxen? Wird uns da etwa etwas verheimlicht? Sonst wer- den wir ja auch wöchentlich von Ungeheuerlichkeiten im Gesundheitssystem durch die sogenannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen der Kranken- kassen aufgeschreckt. Folgerichtig hat sich jemand anders darüber Gedanken ge- macht. Die Ausbildung mindes- tens eines Brandschutzexperten pro Praxis war zwingend ange- zeigt. Man stelle sich das Szenario nur einmal vor. Da sitzt oder bes- ser liegt ein ahnungsloser Patient auf dem Behandlungsstuhl und mitten in der Behandlung löst der Rauchmelder Alarm aus. Ist kein Experte zur Hand, denkt man vielleicht, da fährt ein LKW ständig rückwärts oder der Steri macht lautstark auf das Ende seines Arbeitszyklus aufmerksam. Jetzt kommt der Brandschutz- experte ins Spiel. Das wohlge- schulte Ohr erkennt sofort die Gefahr und veranlasst, nachdem der Feuerwehrhelm aufgesetzt und die Armbinde mit dem ent- sprechenden Piktogramm ange- legt ist, die geordnete Evakuie- rung der Personen und führt sie nach Sperrung des Straßen- verkehrs zu einem markierten Meeting Point, um sich danach voller Elan dem Löschen der Feuersbrunst zuzuwenden. Was aber, wenn die Praxis im Hochparterre oder gar auf einer höheren Etage liegt? Da muss nun aber schnell der ausgebildete Höhenretter die Regie über- nehmen und die Patienten und das Personal in Sicherheit brin- gen. Seine Ausbildung kann sicherlich durch die Mitglieder eines örtlichen Alpenvereins oder die Berufsfeuerwehr gegen ein geringes Entgelt sichergestellt werden. Was gerne verdrängt wird, ist die Gefahr durch einen Tsunami in der Ost- bzw Nordsee. Aus diesem Grund wurden in ganz Deutschland schon sämtliche Atommeiler abgeschaltet. Das gleiche Bild wie zuvor. Der Patient liegt mit geöffnetem Mund und durch Kofferdam ein- geschränkt auf dem Behand- lungsstuhl, während um ihn herum der Wasserpegel in der Praxis unbemerkt stetig steigt. Die Atmung ist behindert und die Gefahr einer Panikattacke be- steht. Jetzt fehlt der ausgebildete Rettungsschwimmer, der dem Patienten den Kopf über Wasser hält. Als nächstes sind die Ret- tungsinseln, je nach Praxisgröße in ausreichender Anzahl, zu akti- vieren und die Schwimmwesten zu verteilen, um die Evakuierung der Praxis geordnet vonstatten gehen zu lassen. Die Ausbildung dieser Fachkräfte könnte die DLRG oder die DGzRS gegen ein entsprechendes Honorar über- nehmen. Was passiert bei einem Erdbeben? Gar nicht auszudenken! Die Eifel und der Rheingraben sind nicht so weit weg, wie es manchem erscheint. Hier bietet sich ein mehrwöchiger Kurs über das Verhalten in derartigen Krisen- situationen in Japan an. Wenn man nun leichtsinniger- weise nach den finanziellen Aus- wirkungen fragt, wird man mit Sicherheit an die KZVen/KZBV verwiesen, die dann erklären müssten, dass das schon in der letzten Punktwertanhebung ein- gepreist wurde. Außerdem müssten einem verantwortungs- vollen Praxisinhaber das Wohl- ergehen und die Unbeschadet- heit seiner Mitarbeiter und der Patienten einiges wert sein. Wer schielt denn dann schon auf den schnöden Mammon. Die Zahnärztekammern werden sich dann durch Rundschreiben und fachübergreifende Fortbil- dungen auf diese Herausforde- rung einstellen und eine Abtei- lung mit akademisch qualifizier- ten Mitarbeitern einrichten, die auch eine Zertifizierung vor- nehmen dürfen. So wird man den Kollegen die unbegründete Furcht von den Neuerungen nehmen. Eine vorschriftsmäßig, gut ge- führte Praxis kann der unbe- darfte Patient dann auch an einem Feuerwehrhelm und einer korrekt beschrifteten Rettungs- weste am Empfang erkennen, da diese durch ein Logo mit den jährlichen Prüfungsdaten des Innenministeriums gekenn- zeichnet sind. Michael Wenzel, Neuenburg Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behal- ten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Zahnärztliche Mitteilungen Redaktion Behrenstraße 42 10117 Berlin. Zum Beitrag „Bayerischer Zahnärztetag: Die zahnärztliche Selbstverwaltung ist keine alte Tante!“, zm 22/2017, S. 24–25. 10 Leserforum

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