Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03
zm 108, Nr. 3, 1.2.2018, (134) „Diese Entscheidung ist einer Einführung der Bürgerversicherung durch die Hintertür gleichzusetzen“, empörte sich von Laffert. „Die- se Hamburger Insellösung kostet nicht nur Millionen an Steuergel- dern, sondern ist der ideologisch geprägte Versuch, eines der erfolgreichsten Gesundheitssysteme der Welt am offenen Herzen zu operieren – mit ungewissem Ausgang. Eines ist sicher: Mit der Bürgerversicherung wird kein Kassenpatient in diesem Land eine bessere Versorgung erhalten, dafür sehr viele eine schlechtere. Unter dem Deckmantel des Schlagworts ‚Gerechtigkeit‘ würde das deut- sche Gesundheitswesen einer Einheitsversicherung mit Rationierung und Mangelwirtschaft wie zum Beispiel in Großbritannien entgegen- taumeln!“ Eintritt in die GKV – nur für neue Beamte Zum Hintergrund: Der rot-grüne Senat beschloss im Dezember einen Gesetzentwurf, dem die Bürgerschaft noch zustimmen muss (Stand Redaktionsschluss am 22. Januar). Kommt dieser Eintwurf durch, wird die Beihilfe für Hamburger Beamte so ausgestaltet, dass diese sich ab August 2018 auf eigenen Wunsch gesetzlich kranken- versichern können – und damit erstmals Zugang zur Familienmitver- sicherung erhalten und bei Vorerkrankungen keine Risikozuschläge mehr zahlen müssen. Allerdings würde die Wahlmöglichkeit faktisch nur neuen Beamten offenstehen, schränkte die Hamburger Landesregierung ein. Ein Wechsel zwischen Beihilfe und Pauschale soll außerdem nur einmal möglich sein. Eine Rückumstellung sei nicht zulässig. Damit will der Senat vermeiden, dass es zu „Optimierungsstrategien“ kommt, bei denen Beamte je nach Lebenssituation die für sie günstigeren Ver- sicherungsmodelle auswählen. Mit anteiligen Kosten von insgesamt 2,8 Millionen Euro in 2018 und 5,6 Millionen Euro in 2019 rechnet der Senat. Nach Berechnungen der privaten Krankenversicherer entstehen jedoch Mehrkosten pro Beamten von mehr als 1.300 Euro jährlich. „Möglicherweise kostet dieses rot-grüne Prestigeprojekt den Hamburger Steuerzahler in den nächsten zehn Jahren 90 bis 128 Millionen Euro“, sagt von Laffert. „Ich halte weitere Investitionen in Bildung und die junge Generation für deutlich sinnvoller, als das Geld in eine rechtlich umstrittene und ideologisch geprägte Spielart der Bürgerversicherung zu investieren, die in Berlin schon Geschichte ist.“ Zu berücksichtigen sei außerdem, dass etwa die Hälfte der privat Krankenversicherten beihilfeberech- tigt ist. Der von Hamburg angedachte Weg könnte daher langfristig zu einer Austrocknung der privaten Krankenversicherung führen. „Der Senat drückt hier ein Konzept durch, das nicht nur mit erheb- lichen Haushaltsbelastungen, sondern auch mit Risiken für die Beamten verbunden ist“, ergänzt der Kammerpräsident. Die Fragen, die sich bei dem Umzug eines Beamten in ein anderes Bundesland stellen, seien demnach noch nicht geklärt. Legt Hamburg vor? Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks erklärte dazu: „Hamburg legt vor.“ Es sei an der Zeit, dass Beamte bundes- weit von der Möglichkeit der gesetzlichen Versicherung Gebrauch Bürgerversicherung für Beamte Hamburg und sein trojanisches Pferd Als erstes Bundesland will die Stadt Hamburg ihren Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung frei machen. Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) ist überzeugt, dass er mit dem Entwurf „Sozialgeschichte“ schreibt. Dagegen sieht die CDU-Opposition darin ein „trojanisches Pferd“ zur schleichenden Einführung einer Bürgerversicherung. Auch Konstantin von Laffert, Präsident der Zahnärztekammer Hamburg, ist alles andere als begeistert. Nach einem Gesetzentwurf des Hamburger Senats, sollen Neu-Beamte dort künftig wählen dürfen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Foto: contrastwerkstatt - Fotolia.com 14 Politik
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