Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03
zm 108, Nr. 3, 1.2.2018, (135) machen können. „Deshalb setze ich auch auf eine bundes- einheitliche Lösung im Beitragsrecht der GKV.“ Die Zahnärztekammer Hamburg widerspricht und verweist darauf, dass auch der Deutsche Beamtenbund rechtliche Bedenken im Hin- blick auf eine Verletzung des Alimentationsprinzips nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz geltend macht, die offenbar ebenfalls nicht aus- reichend geprüft seien. Und abschließend, betonte der Kammer- präsident, zeigten „die ablehnenden Reaktionen von Polizisten, Lehrern und Beamtenbund deutlich, dass die Hamburger Beamten nicht Spielball der Bürgerversicherungsfantasien durch die Hintertür des Senats sein wollen“. nb Auf ihrem Sonderparteitag am 21. Januar in Bonn hat die SPD beschlossen, „das Ende der Zwei-Klassen-Medizin einzuleiten“. Der Beschluss im Wortlaut: „Wir wollen das Ende der Zwei-Klassen-Medizin einleiten. Da- zu muss sich die Versorgung nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten und nicht nach ihrem Versicherungsstatus richten. Hierzu sind eine gerechtere Honorarordnung, die derzeit erhebliche Fehlanreize setzt, sowie die Öffnung der GKV für Beamte geeignete Schritte.“ Was bedeutet das für die GOÄ und den EBM? Dr. Thomas Drabinski, Leiter des Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) in Kiel, hat drei mögliche Szenarien skizziert. Während die „Öffnung der GKV für Beamte“ das Ende der heutigen Beihilfe zur Folge haben dürfte, lassen die Ausführungen zur „Honorar- ordnung“ laut IfMDA drei unterschiedliche Interpretationen zum Einstieg in die Bürgerversicherung zu: 1. Die GOÄ-alt (PKV) soll auf das Niveau des EBM (GKV) herab- gesetzt werden. Dies würde für den GOÄ-Novellierungsprozess („GOÄ-neu“) bedeuten, dass die Budgets, die derzeit über An- wendung von Transkodierungslisten kalkuliert werden, auf das heutige EBM-Niveau abgesenkt werden. 2. Der heutige EBM wird auf das Niveau der GOÄ-alt hochge- setzt. Hierdurch würden sich die heute ausgezahlten EBM-Ver- gütungen in etwa verdoppeln. 3. EBM und GOÄ-alt werden verworfen und eine dritte, heute noch unbekannte Honorarordnung wird einheitlich für die am- bulante Versorgung der GKV- und PKV-Patienten kalkuliert. Drabinski: „Die wahrscheinlichste Variante ist Nummer 1, ge- folgt von Nummer 3; Nummer 2 ist unwahrscheinlich.“ Seine Schlussfolgerung: „Wie zu erwarten war, ist für die SPD der Beschluss zum Einstieg in die Bürgerversicherung die Ultima Ratio zur Vermeidung eines parteiinternen Kollateralschadens. Damit ist die Wahrscheinlichkeit für einen Koalitionsvertrag mit der Union gesunken, da die Union den Einstieg in eine Bürger- versicherung bisher kategorisch abgelehnt hat.“ ck/pm versicherung auf GOÄ und EBM! Diese Folgen hätte eine Bürger-
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