Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03

zm 108, Nr. 3, 1.2.2018, (153) Software zur Terminverwaltung und elektronische Personalakten. Jede einzelne Verarbeitungstätigkeit muss zusätzlich mit einer Schwachstellen-Analyse („Gap Analysis“) auf mögliche Schwachstellen überprüft werden. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass bestehende Verträge wie Auftragsdatenverarbeitungsverträge mit IT- Dienstleistern gegebenenfalls an das neue Recht angepasst werden. Gleiches gilt mög- licherweise für Verträge mit Abrechnungs- dienstleistern oder für vorformulierte daten- schutzrechtliche Einwilligungen der Patienten. Weitere Tipps zur Datenschutzkonformität Des Weiteren gibt die BZÄK noch folgende Tipps zur Datenschutzkonformität: In der Praxis sollte es klare Regeln geben, wie man verfährt, wenn ein (früherer) Patient sein gesetzliches Recht auf „Datenübertrag- barkeit“ geltend macht und die Herausgabe aller Daten verlangt, die die Praxis über ihn gespeichert hat. Jeder Datenschutzverstoß muss in Zukunft innerhalb von maximal 72 Stunden bei der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden. Verliert ein Mitarbeiter etwa sein Dienst-Handy, auf dem sich Patientendaten befinden, kann dies zu einer Meldepflicht führen. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Wichtig ist, dass die Praxisleitung oder der Datenschutzbeauftragte zeitnah von jeder „Datenpanne“ erfahren. In praxisinternen Richtlinien sollten die Praxisinhaber klare Regeln für die Daten- verarbeitung aufstellen mit dem Ziel des rechtskonformen Handelns. Bei Verstößen gegen das neue Recht drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro. Be- schweren sich Mitarbeiter oder Patienten bei der zuständigen Datenschutzbehörde, darf die Behörde nicht untätig bleiben und muss der Beschwerde nachgehen. ck/sg Tipps, wie mit dem neuen Datenschutzrecht in der Zahnarztpraxis umzugehen ist, hat die Bundeszahnärztekammer in dem Merkblatt „Das neue Datenschutzgrundrecht“ auf www.bzaek.de veröffentlicht. Neu ist, ... dass der Datenschutzbeauftragte an die Behörde gemeldet werden muss. Wenn der Praxisinhaber das versäumt, ist das ein Datenschutzrechtsverstoß. dass die Behörde vom Praxisinhaber die Herausgabe der Verzeichnisse anfor- dern kann. dass die Patienten datenschutzrechtli- che Ansprüche haben (Auskunft, Berich- tigung, Löschung, Sperrung, Wider- spruchsrecht, Datenübertragbarkeit, Wi- derruf einer Einwilligung). Die DSGVO +(: 690.05(3 -3<690+0,9<5.:3(*2 40; :;(92,9 /(-;<5. • Hohe Fluoridkonzentration mit 22.600 ppm • Einfache Anwendung im Format Ihrer Wahl TS ;\IL! Ergiebig und individuell dosierbar (TW\SSLU! Gezielte Applikation, auch interproximal :PUNSL +VZL! Weißer Lack zur Behandlung empfindlicher Zahnhälse Duraphat ® Wirkstoff:Natriumfluorid,Zusammensetzung:1 ml Suspension enthält 50 mg Natriumfluorid (entsprechend 22, 6 mg Fluorid-Ionen). Sonstige Bestandteile: Ethanol 96 %, Gebleichtes Wachs, Kolophonium, Himbeer-Aroma, Schellack, Mastix, Saccharin. Anwendungsgebiete: Kariesprophylaxe, Behandlung überempfindlicher Zahnhälse. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Ulcerierende Gingivitiden und Stomatitiden, allergisches Asthma bronchiale. Nebenwirkungen: Bei Neigung zu allergischen Reaktionen sind in Ausnahmefällen, besonders bei breitflächiger Applikation, ödematöse Schwellungen der Mundschleimhaut beobachtet worden. In sehr seltenen Fällen wurden ulcerierende Gingivitiden und Stomatitiden, Brechreiz und Übelkeit sowie Hautreizungen und Angioödeme beschrieben. Bei Patienten mit allergischem Asthma bronchiale können in seltenen Fällen Asthmaanfälle auftreten. Wahrnhinweis: Enthält 33,14 Vol-% Alkohol. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. Pharmazeutischer Unternehmer: CP GABA GmbH, Beim Strohhause 17, 20097 Hamburg.Verschreibungspflichtig Stand April 2014. 33

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