Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03

zm 10 8, Nr. 3, 1.2.2018, (179) Um dem entgegenzuwirken, soll durch eine gemeinsamen Definition die Freiberuflichkeit in Europa gestärkt werden. Auf einer Konfe- renz am 1. Dezember 2017 in Rom kamen die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zusammen, um Kriterien zu erarbeiten, die einen Freien Beruf definieren. Auf folgendes Ergebnis – veröffentlicht als „Europäisches Manifest der Freien Berufe“ – konnte man sich einigen: „Die Freien Berufe erbringen geistig- ideelle (intellektuelle) Dienstleistungen auf Grundlage einer besonderen beruflichen Qualifikation oder Befähigung, die Erbringung dieser Leistungen ist durch ein persönliches Element gekenn- zeichnet und erfolgt auf Grundlage eines Vertrauensverhältnisses, die Tätigkeiten werden in eigenverant- wortlicher und fachlich unabhängiger Weise ausgeübt, sie sind von einem Berufsethos geprägt und sowohl dem jeweiligen Auftraggeber als auch dem Gemeinwohl verpflichtet, und sie unterliegen einem System der be- ruflichen Organisation und Kontrolle.“ Geplant ist, dass der EWSA ab dem 1. Februar eine neue Kategorie Freie Berufe installiert und seinen Vorschlag dann als Initiative in die Europäischen Institutionen einbringt. nb/ck/pr FAQs zum EU-Dienstleistungspaket Was soll das EU-Dienstleistungspaket? Am 10. Januar 2017 stellte die EU-Kommission das sogenannte Dienstleistungspaket vor, das sich mit den Vorschriften und Reglementie- rungen von Freiberuflern beschäftigt. Damit will die Kommission neue Impulse für den Dienstleistungssektor setzen, also das Wirt- schaftswachstum in Europa ankurbeln. Dazu sollen bürokratische Hürden für Unternehmer und Freiberufler abgebaut werden – sagt zu- mindest die EU-Kommission. Kritiker werfen ihr das genaue Gegenteil vor. Wie argumentiert die EU-Kommission? Dienstleistungen machen etwa zwei Drittel der Wirtschaftskraft der EU aus und schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze. Dennoch bleibe der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurück. Mithilfe des Dienstleistungspakets will die Kommission daher Dienstleistern helfen, administrative Hürden zu überwinden. Was beinhaltet das EU-Dienstleistungspaket? Im Dienstleistungspaket sind vier Maßnahmen gebündelt, wobei nur eine dieser Maßnahmen – ein sogenannter Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für nationale Vorschriften für Freiberufler – für die Gesund- heitsberufe überhaupt relevant ist. Warum will die EU-Kommission eine Verhältnismäßigkeitsprüfung einführen? Damit will die Kommission mehr Transparenz für Berufsvorschriften schaffen: Die EU-Mit- gliedstaaten sollen in Zukunft schon im Vor- feld prüfen, ob neue oder geänderte nationale Berufsvorschriften gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig sind. Ziel ist, eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Mitglied- staaten herzustellen. Die Kommission listet elf Kriterien auf, die im Zuge einer Verhältnismäßigkeitsprüfung von den Mitgliedstaaten im Einzelnen zu prüfen sind. Dazu gehören die Gefahrengeneigtheit einer Tätigkeit und deren Komplexität und die dafür erforderliche Berufsqualifikation. Zusätzlich sollen die kumulativen Effekte be- reits bestehender berufsrechtlicher Vorgaben wie Fortbildungspflichten, Rechtserforder- nisse, obligatorische Mitgliedschaften in Kammern und Verbänden analysiert werden. Wie wird es weitergehen? Der erste Entwurf des Richtlinienvorschlags wurde bereits überarbeitet – mit dem für die Bundeszahnärztekammer positiven Ergebnis, dass sich das EU-Parlament nun für Sonder- regeln für die Gesundheitsberufe ausspricht. Jetzt müssen sich das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union auf einen ge- meinsamen Text mit der EU-Kommission verständigen. nb EIN PERFEKTES TEAM: PLUG–N–RAY Sekundenschnelle Bilder in bester Qualität Einfachste Bedienung: Einstecken, Röntgen, Fertig! Walther-Rathenau-Str. 4 · 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345-298 419-0 · E-Mail: info@ic-med.de www.ic-med.de www.facebook/icmed DIGITALES RÖNTGEN ZUKUNFT SCHON JETZT

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