Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03

zm 108, Nr. 3, 1.2.2018, (128) ZA Martin Hendges Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV Foto: KZBV µ Nach meiner Auffassung sind Zwang und Kontrolle der Qualitätsförderung abträglich. Wir Zahnärzte – als freier Beruf – konzipieren und fördern eigen- ständig Konzepte zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Wir sind uns alle einig, dass die zahnmedi- zinische Versorgung unserer Patienten tag- täglich auf einem hohen Qualitätsniveau sichergestellt wird und es keinen Zweifel daran gibt, dass wir dabei im internationalen Vergleich mit an der Spitze liegen. Umso mehr ist es unsere Aufgabe als KZBV, dies immer wieder gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit, den Partnern in der Selbstverwaltung wie auch im G-BA deutlich zu machen. Die Gründe liegen auf der Hand: Für die Zahnärzteschaft ist die Selbstverpflichtung zur Qualität eine immanente, aus ihrem freiberuflichen Selbstverständnis heraus entwickelte Aufgabe, die äußerst ernst genommen wird. Qualitätsförderung ist somit ein zentrales Thema des Berufsstands, woraus folgt, dass wir als freier Beruf eigenständig Konzepte zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung konzipieren und fördern. Zwang und Kontrolle sind nach meiner Auf- fassung der Qualitätsförderung abträglich – zumal es für den zahnärztlichen Bereich schon bisher eine Vielzahl an Regelungen, die der Förderung der Qualität in den Praxen dienen, gibt. Dazu gehören zum Beispiel die allgemeinen Richtlinien zur zahnärztlichen Versorgung, wissenschaftliche Stellungnahmen zu Themen der Berufsausübung, Vorgaben zur Hygiene, Röntgenstellen zur Überprüfung von Röntgeneinrichtungen in den Praxen, Gutachterwesen im Vorfeld der Behandlung und Gutachterverfahren in Streitfällen, die Arbeit der Zahnärztlichen Zentralstelle Qua- litätssicherung, regionale Qualitätszirkel im gesamten Bundesgebiet sowie die Bestim- mungen zur zahnärztlichen Fortbildung. Die KZBV hat zusammen mit der BZÄK in einer Agenda zur Qualitätsförderung ihr Grundverständnis zur Qualität in der Zahnmedizin niedergelegt. Die Agenda beinhaltet die umfangreichen freiwilligen Aktivitäten, erläutert besondere Belange der Zahnmedizin, stellt Bezüge zu gesetzlichen Rahmenbedingungen her und gibt Hand- lungsempfehlungen. Zu den wichtigsten Zielen der Agenda und damit der KZBV zählt die kontinuierliche Verbesserung der Mundgesundheit der Be- völkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen sowie die Ver- besserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität. Die präventive Ausrichtung der Behandlung ist bei der Qualitätsförderung der Kernbeitrag zahnmedizinischen Handelns. Die Ergebnisse der letzten Deutschen Mund- gesundheitsstudie (DMS V) zeigen, dass sich die Mundgesundheit der Deutschen in den letzten Jahren massiv verbessert hat, dieses Ziel also mit kontinuierlicher Arbeit erreichbar ist. Förderung und Sicherung der Qualität sind daher wesentliche Voraussetzungen für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Wesentliche Voraussetzung für einen Erfolg ist jedoch ein partnerschaftliches Verhältnis aller Beteiligten, die für eine qualitativ hochwertige Versorgung Verantwortung übernehmen. Zahnarzt und Patient ent- scheiden gemeinsam über Behandlung und Therapie. Hier sind dann auch die Richtlinien des G-BA einzuordnen. Jedoch sieht die KZBV in den Regelungen des G-BA – wie den Richtlinien zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung – nur einen weiteren Aspekt einer umfassenden Qualitätsförderung. Die KZBV setzt sich hier für eine Umsetzung der im SGB V bestehenden gesetzlichen An- forderungen verantwortungsvoll, aber mit Augenmaß ein, auch um weitere Bürokratie in Ihrer Praxis zu vermeiden. Wir haben mit der im Dezember 2017 im G-BA verabschiedeten Qualitätsprüfungsrichtlinie die im zahnärztlichen Bereich bestehenden Besonderheiten eingebracht. Wir wissen, dass wir nur dann weitere quali- tätsfördernde Maßnahmen in den Praxen implementieren können, wenn wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht mit überbordender Bürokratie und starren Reglementierungen belasten. Davon haben wir uns in den Beratungen und werden wir uns auch zukünftig leiten lassen. Unser Ziel ist es, Ihre hohe Motivation in den Praxen zu erhalten. Wir brauchen dazu Ihre Akzeptanz für die kommenden Richtlinien des G-BA zur Qualitätsprüfung und -beurteilung (lesen Sie dazu den Beitrag auf S. 20). Dies sollten Politik, G-BA und Kran- kenkassen auch wissen. Schließlich kann man „Qualität“ nicht durch Androhung von Sanktionsmaßnahmen verordnen! Q läuft 8 Leitartikel

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=