Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 108, Nr. 5, 1.3.2018, (458) 106 Bekanntmachungen Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 79 Abs. 4 SGB V Funktion Erläuterung Kassenzahnärztliche Vereinigung Saarland Vorstands- vorsitzen- der Stellv. Vor- sitzender * Auf das Übergangsgeld sind Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung sowie aus Versorgungsansprüchen anzurechnen, die das Vorstandsmitglied in den ersten sechs Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt erzielt. Hiervon ausgenommen sind Einkünfte aus zahnärztlicher Tätigkeit. ** Arbeitgeberpflichtige Beiträge an das Versorgungswerk Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen Vorstands- vorsitzen- der Stellv. Vor- standsvor- sitzende Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Grund- vergütung gezahlter Betrag 167.000,00 € 140.000,00 € 215.000,00 € 194.000,00 € (inkl. Entschä- digungen nach § 79 Abs. 3d SGB V) variable Bestandteile gezahlter Betrag nein nein nein nein Umfang der Nebentätigkeit in der Praxis Wochen- stunden Nebentätigkeit gem. § 79 Abs. 4 SGB V Nebentätigkeit gem. § 79 Abs. 4 SGB V Maximal 1/3 der Haupttä- tigkeit -- Dienst- wagen auch zur privaten Nutzung ja/nein nein nein Pauscha- le ja Wesentliche Versorgungsregelungen Übergangs- regelung nach Ablauf der Amtszeit Höhe/ Laufzeit nein * Hälfte der jährlichen Grundvergü- tung nach einer vollen Amtsperiode maximal 6 Monatsgehälter bei fehlendem Renteneintritt maximal 6 Monatsgehälter bei fehlendem Renteneintritt in der gesetzlichen Renten- versicherung versichert jährlich auf- zuwendender Betrag nein nein - 6.395,40 € Berufs- ständische Versorgung jährlich auf- zuwendender Betrag ** 6.956,00 € ** 6.956,00 € - - Zuschuss zur privaten Versorgung jährlich auf- zuwendender Betrag nein nein 20.000,00 € 5.000,00 € Vertragliche Sonder- regelungen der Versor- gung Inhalt der Regelung und jährlich aufzuwen- dender Betrag nein nein - - Vorzeitige Beendigung Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangs- geldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiter- beschäftigung Bei Amtsentbin- dung max. 6 Mo- nate Weiterbe- schäftigung, bei Amtsenthebung: außerordentliche Kündigung Bei Amtsentbin- dung max. 6 Mo- nate Weiterbe- schäftigung, bei Amtsenthebung: außerordentliche Kündigung. Bei Amtsenthebung entfällt das Über- gangsgeld. kein Übergangsgeld bei Amtsenthebung kein Übergangsgeld bei Amtsenthebung

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