Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 108, Nr. 5, 1.3.2018, (368) Die Kölner Hautärztin hatte von dem Bewertungsportal jameda verlangt, ihr Profil als Nichtkundin vollständig zu löschen. Vorangegangen waren mehrere schlechte Bewertungen, die die Medizinerin bean- standet hatte, deren Löschung aber erst er- folgte, nachdem sie einen Anwalt einge- schaltet hatte. Weil jameda sie ohne ihre Einwilligung im Internet listete, sah sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. jameda hielt dagegen, dass nur „vollständige Arztlisten“ dem Recht der Patienten auf freie Arztwahl gerecht würden. Die Portalbetreiber waren dem Löschantrag der Ärztin mit Verweis auf das BGH-Urteil aus 2014 (Az.: VI ZR 358/13) nicht nachgekommen. Das Geschäftsmodell begünstigt zahlende Ärzte In den Vorinstanzen war sie unterlegen, nun gaben die obersten Richter der Ärztin recht: Entscheidend sei, heißt es in der Urteils- begründung, dass jameda mit ihrer Praxis ihre gebotene Stellung als „neutraler“ Infor- mationsmittler verlässt. Denn während jameda bei einem Nicht- kunden die „Basisdaten“ nebst seiner Be- Bundesgerichtshof-Urteil jameda muss Arztprofil löschen Der Bundesgerichtshof hat am 22. Februar entschieden, dass das Arzt- bewertungsportal jameda das Profil einer Kölner Dermatologin löschen muss – und stellt damit das Geschäftsmodell solcher Plattformen generell infrage. Foto: zm-mg Bereits 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich Ärzte nicht aus jameda löschen lassen können. Auch mit dem aktuellen Urteil des BGH besteht für Ärzte kein Löschungsanspruch, da jameda die beanstandeten Anzeigen nach Urteils- verkündung entfernt hat. „Nur der gut informierte Patient kann sein Recht auf freie Zahnarztwahl gezielt und verantwortungsvoll ausüben“, schreibt der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, in einem Kommentar auf zm-online.de . Damit der Patient von die- sem Recht Gebrauch machen kann, benö- tigt er jedoch umfassende Informationen über Mediziner und deren Qualität. Deutschlands größte Arztempfehlung jameda mit mehr als sechs Millionen Nut- zern pro Monat stellt diese Informationen durch die vollständige Listung aller nieder- gelassenen Ärzte zur Verfügung und gibt Patienten unter anderem durch die Erfah- rungsberichte anderer Patienten Orien- tierung bei der Arztsuche. Dass die voll- ständige Listung aller Ärzte für eine freie Arztwahl essentiell ist und sich Ärzte nicht austragen lassen können, hatte der Bun- desgerichtshof bereits 2014 entschieden (Az.: VI ZR 358/13). Daran wird sich auch nach dem am 20. Februar verkündeten Urteil nichts ändern: Die Bundesrichter be- stätigten nochmals, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten grundsätzlich zulässig ist und dem Infor- mationsbedürfnis der Allgemeinheit damit ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Das Anzeigenformat, welches Gegenstand der Klage war, wurde nach der Urteilsver- kündung umgehend entfernt – zumindest vorläufig. Denn erst wenn die Urteils- begründung vorliegt, kann abschließend geklärt werden, ob und in welcher Form die Anzeigen künftig eingeblendet werden dürfen. Klar ist jedoch: Durch die soforti- gen Anpassungen besteht weiterhin kein Löschungsanspruch für Ärzte. Patienten können sich also auch künftig umfassend über Mediziner informieren und eine mündige Arztwahl treffen. Mit einem kostenpflichtigen Premium- Profil können sich Zahnärzte den monat- lich sechs Millionen Patienten auf jameda ausführlich präsentieren, unter anderem mit Fotos und Zu- satztexten. So können Zahnärzte ganz gezielt die Patienten ansprechen, die zum Leistungsangebot ihrer Praxis passen – eine Funktion die jameda weiter ausbaut: Bereits im Frühjahr wird jameda eine neue Arztsuche vorstellen, die neben Arzt- bewertungen weitere Qualitätsindikato- ren wie Empfehlungen anderer Ärzte und Spezialisierungen beinhaltet. Weitere Ergänzungen sind in Zukunft denkbar, wie zum Beispiel die Angabe von Fallzahlen zu durchgeführten Behandlungen. Kathrin Kirchler Senior PR & Marketing Manager jameda GmbH St. Cajetan-Str. 41, 81669 München „Ärzte können sich weiterhin nicht aus jameda löschen lassen!“ U RTEILSAUSLEGUNG VON JAMEDA Foto: privat 16 Politik

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