Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05
zm 108, Nr. 5, 1.3.2018, (442) Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen bei professioneller Zahnreinigung (PZR) Krankenkasse BKK Mobil Oil BKK MTU Friedrichshafen GmbH BKK PFAFF BKK Pfalz BKK ProVita BKK Public BKK PwC BKK Rieker.Ricosta.Weisser BKK RWE BKK Salzgitter BKK SBH BKK Scheufelen BKK Schwarzwald-Baar- Heuberg BKK Stadt Augsburg BKK Technoform BKK Textilgruppe Hof BKK VBU BKK VDN BKK VerbundPlus BKK Verkehrsbau Union (VBU) BKK Voralb HELLER*INDEX*LEUZE BKK Werra-Meissner BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN Genereller Zuschuss zur PZR oder Kosten in voller Höhe? teilweise nein teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise In welcher Höhe? für Schwangere maximal 50 EUR Übernommen werden die Kosten einer PZR bei Zahnärzten, die einem integrierten Versorgungsvertrag beigetreten sind, einmal pro Halbjahr. Es wird direkt über die eGK abgerechnet. Der Betrag ist im Vertrag festge- schrieben. Die Versicherten bekommen keine Privatrechnung. maximal 35 EUR maximal 150 EUR maximal 75 EUR maximal 50 EUR maximal 25 EUR je PZR maximal 120 EUR maximal 50 EUR maximal 75 EUR Zuschuss von 85 % der entstandenen Kosten bis maximal 50 EUR einmal im Kalenderjahr maximal 100 EUR Erstattet wird für die erste PZR ab dem 18. Lebensjahr (beim Zahnarzt des Vertrauens) 40 EUR im Kalenderjahr. Die zweite PZR bekommen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr bei Zahnärzten des Kooperationspartners DENT- NET einmal im Kalenderjahr kostenlos über die Versichertenkarte. Zuschuss von maximal 40 EUR je Versicherten und Kalenderjahr (Vorlage der Rechnung) maximal 30 EUR a) Die Kosten werden in voller Höhe übernommen, sofern die PZR bei einem Vertragspartner (DENT-NET, Selektivvertrag) in Anspruch genommen wird. b) Bei Nichtvertragspartnern wird die PZR im Rahmen des Bonuspro- gramms in Höhe von 30 EUR berücksichtigt (es müssen aber mindestens drei berücksichtigungsfähige Maßnahmen im Bonusprogramm nachge- wiesen werden). a) jährlicher Zuschuss von 50 EUR beim Wunschzahnarzt des Versicherten b) zweimal jährlich die volle Kostenübernahme für eine PZR bei bestimmten Zahnärzten über einen Vertrag mit IMEX/DENT-NET a) 2 x 30 EUR im Kalenderjahr, es kann jeder Zahnarzt mit Kassen- zulassung genutzt werden b) einmal im Jahr die volle Kostenübernahme einer PZR bei einem Vertragszahnarzt (DENT-NET/INDENTO) einmal jährlich bis 50 EUR maximal 25 EUR Bezuschusst werden 50 EUR für eine PZR im Kalenderjahr. Versicherte müssen hierfür die Originalrechnung einreichen. Der Zahnarzt kann von den Versicherten frei ausgewählt werden. 90 Praxis
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