Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 108, Nr. 5, 1.3.2018, (443) Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen bei professioneller Zahnreinigung (PZR) Krankenkasse BKK Würth BKK ZF & Partner BKK24 BMW BKK Bosch BKK Brandenburgische BKK Continentale BKK Daimler BKK DAK-Gesundheit Debeka BKK energie-BKK Ernst & Young BKK Hanseatische Krankenkasse Heimat KK hkk IKK Brandenburg und Berlin IKK Classic IKK gesund plus IKK Nord IKK Südwest KKH Knappschaft Genereller Zuschuss zur PZR oder Kosten in voller Höhe? teilweise teilweise teilweise teilweise nein teilweise teilweise nein teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise teilweise nein In welcher Höhe? maximal 50 EUR 10 EUR pro Jahr maximal 45 EUR maximal 40 EUR 20 EUR pro Halbjahr Die PZR wird im Bonusprogramm als eine mögliche Gesundheits- maßnahme bepunktet. Je nach Menge der erfüllten Maßnahmen erhalten die Versicherten bis zu 120 EUR jährlich, so dass sie damit die PZR ganz oder teilweise finanzieren können. a) Erstattet werden im Rahmen des Bonusprogramms bis zu 84 EUR jährlich für eine PZR. Der Zahnarzt ist frei wählbar. b) Schwangeren wird die PZR im Rahmen des DAKdent-net zu 100 % erstattet. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr erhalten einen Zuschuss von maximal 40 EUR pro Kalenderjahr für die PZR. Für die Behandlung können alle Zahnärzte mit Kassenzulassung frei gewählt werden. Bezuschusst wird die PZR zweimal im Kalenderjahr mit 25 EUR je Zahn- behandlung. Der Zahnarzt ist dabei frei wählbar. maximal 50 EUR a) Eine volle Kostenübernahme der PZR erfolgt jährlich im Rahmen des Vertrages mit dem Zahnärztenetzwerk DENT-NET. b) Im Rahmen des Bonusprogramms ist für Versicherte ab 16 Jahren alle zwei Jahre bei Nachweis entsprechender Vorsorge-untersuchungen eine volle Erstattung der PZR möglich. maximal 40 EUR Versicherte, die im Rahmen des Gesundheitsguthabens drei bonifizierbare Maßnahmen nachweisen, können sich bis zu 50 EUR erstatten lassen. Bei fünf Maßnahmen sind es 100 EUR und bei sieben Maßnahmen 250 EUR. a) Versicherte erhalten pro Jahr eine kostenlose PZR über teilnehmende Zahnärzte vom Vertragspartner DENT-NET. b) Bei einem Wunschzahnarzt des Versicherten wird eine PZR mit 40 EUR pro Jahr bezuschusst. maximal 40 EUR 30 EUR für den Nachweis einer PZR maximal 50 EUR Versicherten werden die Kosten einer PZR im Rahmen des Gesundheits- kontos einmal im Kalenderjahr, bis zu 100 % des Rechnungsbetrags, mit höchstens 50 EUR und maximal bis zur Höhe des jeweils aktuell zur Verfügung stehenden Guthabens erstattet. Sondertarif - 91

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